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Zigeunerisches
aus dem südlichen Sauerland des 19. und 20. Jahrhunderts |
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herausgegeben von Rüdiger Benninghaus |
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Eine leicht geänderte Fassung dieses
Aufsatzes ist in Folge 203, H.2/ 2001, S.127-156 der „Heimatstimmen aus dem
Kreise Olpe“ erschienen.
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Musizierende und tanzende Sinti |
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„Wo du Zigeuner siehst, herrscht Freiheit. Wo du keine siehst, ist die Freiheit abgeschafft.“ (ein alter Spruch)[1] „Bruder, dein Name ist auf der Speisekarte. Mit deinem Namen machen sie deutsche Kultur. Opern, Operetten und Theater spielen sie mit deinem Namen. Aber dich und
deine Lebensart wollen sie nicht anerkennen.“ (aus dem Gedicht: „Bruder“ von Lolotz
Birkenfelder)[2] |
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Zigeuner ? Das gehört sich doch nicht
(mehr) !? Die „political correctness“ hat die Bezeichnung doch schon vor
Jahren abgeschafft und durch „Sinti und Roma“ ersetzt.[3] – Wieder ein Beispiel für
ein Kind, das mit dem Bade ausgeschüttet worden ist ! Warum ? Zunächst einmal: „Die Unbefangenheit in der
Verwendung des traditionellen Begriffs <Zigeuner> ist weg, ohne daß
sich eine neue Selbstverständlichkeit im Umgang mit neuen Begriffen
herausgebildet hätte. Deren Verwendung scheint etwas Aufgenötigtes
anzuhaften, im übrigen ist die Diffamierung durchaus auch in den Medien noch
lebendig ...“[4] Der Ethnologe Rüdiger Vossen schreibt ganz
richtig, daß „... es bisher nicht
möglich war, eine neutrale, allgemein akzeptierte Sammelbezeichnung für alle
Zigeunergruppen zu finden. Die Roma wollen nicht Sinti genannt werden, die
Sinti nicht Roma oder Calé. Im deutschsprachigen Raum haben wir deshalb keine
andere Wahl, als weiterhin den vorbelasteten Begriff Zigeuner zu verwenden,
wenn wir alle Zigeunergruppen meinen, und Roma oder Sinti oder Calé, wenn wir
eine der großen Gruppierungen ansprechen möchten.“[5] Und der niederländische Sozialhistoriker
Leo Lucassen: „So werden diejenigen, die
in historischen Quellen als Zigeuner bezeichnet werden, nahezu ausnahmslos
mit den heutigen ’Sinti und Roma‘ gleichgesetzt. Obwohl es zweifelsohne
zwischen den heutigen Sinti oder Roma und den in früheren Zeiten als Zigeuner
kategorisierten Gruppen Verbindungen gibt, trifft dies sicher nicht in jedem
Fall zu. Überdies muß die These, daß die Vorfahren der heutigen Sinti und
Roma sich in gleicher Weise ethnisch definierten, noch bewiesen werden.“[6] Der (frühere) Herausgeber der renommierten
Zeitschrift „Journal of the Gypsy Lore Society“, Matt Salo, schreibt zum
Problem der Benennungen: „No
common original name exists for all Gypsy groups, and each goes by its own
designation. Since 1980, some writers have attempted to generalize the
cumbersome label ’Roma and Sinti‘, based on only two Gypsy groups, to all
Gypsies. This usage ignores the individual identities of other Gypsy groups,
each of which has its own history and culture. However, since in the
English-speaking countries each group translates its own ethnic name as
’Gypsy‘, and since this is also the label used by outsiders, we will continue
to use it as the most general and convenient way to refer to this set of
ethnic groups thought to be related by common origin.“[7] Es scheint sinnvoller, zu versuchen, den
über Jahrhunderte eingebürgerten Begriff „Zigeuner“ seiner Negativbehaftung
zu entledigen bzw. ein offeneres Verhältnis zu diesem Volk, seien es nun
Sinti, Roma oder andere Zigeuner, aufzubauen. Wenn statt „Zigeuner“ nun
„Sinti und Roma“ in den Sprachgebrauch gekommen ist, die Diskriminierung und
die Vorurteile aber auf der Schiene dieser neuen Begrifflichkeit fortgesetzt
werden, ist kaum etwas gewonnen. Und Umbenennungen von Zigeunersauce,
Zigeunerschnitzel oder Zigeunerbaron in „Sintisauce“, „Romaschnitzel“ oder
„Sinti- und Roma-Baron“ haben auch noch nicht den Weg in den Duden gefunden. Schließlich muß man damit leben und tut es
auch weitgehend, daß weltweit sowohl Fremd- als auch Eigen-bezeichnungen für
Völker in Gebrauch sind. Deutsche heißen eben anderswo „German“, „Alman“,
„Njemac“ oder sonstwie, und nicht allein nur „Deutsche“. Wenn wir in historischen Dokumenten von
„Zigeunern“ lesen, so können wir in den meisten Fällen nicht sicher sein, um
welche Gruppe es sich handelt, weshalb wir eben dann allgemein von
„Zigeunern“ sprechen müssen bzw. sollten. Nur in Fällen, wo nichtdeutsche
(slawische) Namen explizit erwähnt werden, kann man mit großer
Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß wir hier Roma vor uns haben, obwohl
z.B. in früheren Zeiten auch Zigeuner aus Palästina als Artisten und
Zirkusleute nach Deutschland gekommen sind,[8] die weder Sinti noch
Roma, sondern Dome/ Domari als Eigenbezeichnung tragen. Soviel der „oppositionellen“ Meinungen zum
Thema der korrekten Bezeichnung für die ethnische Gruppe, von der hier die
Rede sein soll.[9] Schließlich wurden und werden von
Außenstehenden auch meist die Jenischen (Mäckese/ Meckeser, Manische und
andere Bezeichnungen kommen auch vor[10]) – eine Bevölkerung, die
aus der Vermischung von Sinti und anderen Bevölkerungsgruppen (meist
Deutschen) entstanden ist – als Zigeuner angesehen und bezeichnet.
Archivmaterial zeigt, daß es tatsächlich nicht von der Hand zu weisen ist,
daß der Begriff „Zigeuner“ in früherer Zeit zumindest auch ein „polizeilicher
Ordnungsbegriff“[11] war, der verschiedene,
auch nichtzigeunerische nichtseßhafte Gruppen umfaßte, auch wenn manche
Historiker[12] diese Sichtweise vehement
ablehnen. So schrieb Gendarmerie-Obermeister Gent aus
Olpe am 15. Mai 1935 an den Olper Landrat: „In letzter Zeit ist
wiederum eine verstärkte Zigeunerplage im Kreise festzustellen. Es handelt
sich aber meistens um solche, die im Besitze eines Wandergewerbescheines
sind. Nun sind viele Organe der Polizei der Ansicht, dass diese nicht als
Zigeuner zu betrachten seien. Diese Auffassung ist irrig. Nach der Minist.
Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens vom 17.2.1906 (MBl., S.53)
gelten auch solche Personen als Zigeuner, die nach Zigeunerart im Lande
umherziehen. Also sind auch diese zu überwachen und damit zu transportieren,
...“[13] Ähnliche Unsicherheit offenbart auch schon
ein Schreiben des Olper Bürgermeisters und Amtmannes Liese an das Königliche
Landratsamt zu Olpe vom 25. Mai 1886: „... in Betreffs des
Vorkommens inländischer Zigeunerbanden im hiesigen Bezirke Fehlanzeige. Mit
besondern Maßregeln gegen solche vorzugehen, scheint nach hiesigen
Verhältnissen nicht erforderlich, wenn nicht unter die Kategorie derselben
auch die Banden einheimischer Korbflechter fallen.“[14] Das „Problem“, wer denn Zigeuner ist, spricht
auch ein Rundschreiben des Ministers für Handel und Gewerbe in Berlin vom 31.
Oktober 1901 an alle Regierungspräsidenten an: „Es sind Fälle zu unserer
Kenntnis gelangt, in denen in Bosnien staatsangehörigen Zigeunern
Wandergewerbescheine zum Vorzeigen dressirter Thiere ausgestellt und ... auf
andere Bezirke ausgedehnt worden sind, ... ... eine eingehende
Prüfung der Persönlichkeit der Antragsteller <für den Wandergewerbeschein> eintreten zu lassen,
insbesondere dann, wenn es sich um Gewerbe handelt, die erfahrungsgemäß meist
von Zigeunern ausgeübt werden, und wenn diese Personen aus Gegenden stammen,
aus denen Zigeuner herzukommen pflegen.“[15] Ähnlich ein Schreiben des Ministers des
Inneren zu Berlin am 1. August 1902 an den Regierungspräsidenten in Arnsberg: „Die Bestimmungen, wonach
ausländischen Zigeunern der Wandergewerbeschein stets zu versagen und
inländischen Zigeunern gegenüber von der Befugniß zur Versagung des
Wandergewerbescheines auf Grund der §§ 57, 57a und 57b der
Reichs-Gewerbeordnung möglichst ausgiebiger Gebrauch zu machen ist, sind in
neuerer Zeit wiederholt in Erinnerung gebracht worden. ... ordnen wir hierdurch
an, daß, wenn in einzelnen Fällen in Ermangelung gesetzlicher
Versagungsgründe dem Antrage eines inländischen Zigeuners auf Ertheilung
eines Wandergewerbescheines stattgegeben werden muß, dessen
Zigeunereigenschaft in dem Wandergewerbeschein ausdrücklich zu vermerken oder
falls diese Eigenschaft nicht zweifellos feststeht, der Zusatz aufzunehmen
ist: ‚Zieht nach Zigeunerart im Lande umher.‘“[16] Sollte man ob solcher behördlicher
Praktiken empört die Stirn runzeln, so mag doch an bundesrepublikanische
Berufsverbote gedacht und „Gerüchte“ erwähnt werden, nach denen in
bundesdeutschen Behörden (z.B. in Filialen des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge oder auch Verwaltungsgerichten) beispielsweise
Beamte angehalten werden, die Zahl von Asylanerkennungen möglichst niedrig zu
halten.[17] Gegen Ende des 14.Jahrhunderts sollen die
ersten Zigeuner in Westfalen „aktenkundig“ geworden sein,[18]
doch so weit
wollen wir hier nicht in die Geschichte zurückgehen, sondern in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts beginnen. Dabei ist das vorhandene Archivmaterial
zwar nicht annähernd vollständig ausgewertet worden; dennoch kann einiges an
Material zum Thema vorgelegt werden. Es war wohl der Bürgermeister in Olpe, der
am 8. September 1865 der Olper Kreisbehörde berichtete: „...1. im Jahre 1860 u.
1861 einzelne kleinere Trupps von Zigeunern, aus Männern Frauen und Kindern
bestehend ,... in der Richtung von Siegen nach Meinerzhagen den hiesigen
Kreis durchzogen haben; ... eine große Bande von etwa 25 Köpfen ist im Laufe
dieses Sommers von Siegen herkommend in Meggen eingetroffen, denselben aber
kein Aufenthalt daselbst gestattet, u. von der Ortsbehörde nicht angegeben
gewesen, in welcher Richtung sie sich weiter bewegt hat.... 3. Die Banden welche in
den bezeichneten Jahren die hiesige Gegend durchzogen haben, waren ...
<?> meistens als Musiker bezeichnet, mit ... <?> Päßen mit keiner
sonstigen gewerblichen Legitimation versehen.“[19] Am 1.Juni 1886 antwortet das Amt
Meinerzhagen auf eine entsprechende Anfrage des Königlichen Landrats zu
Altena: „...daß sich hier im
Amtsbezirke weder Zigeuner aufhalten, noch hier ansässig sind. Ein Bedürfniß
gegen inländische Zigeunerbanden vorzugehen, liegt nicht vor.“[20] Diese Auskunft war jedoch nur eine
„Momentaufnahme“, denn schon knapp drei Monate später, am 20.August 1886
schreibt Amtmann von Orsbach an den Königlichen Landrat Dr. Kruse über „Den Transport der Zigeunerbande von 50
Köpfen, welche am 12ten August ... von Olpe nach hier geführt wurde...“: „Wie Euer Hochwohlgeboren
bekannt, wurde am 11. d. Mts. im Kreise Olpe eine Zigeunerbande aus Böhmen
bestehend aus 50 Personen, 9 Wagen u. 18 Pferden ergriffen und in Gemäßheit
des hohen Rescripts des Herrn Ministers des Inneren ... von Olpe über
Meinerzhagen, Brügge, Arnsberg, Leipzig nach Böhmen transportirt.“[21] Diese „Zigeunerbande“ – der Begriff
„Bande“, der schon die betreffenden Personen in eine kriminelle Ecke stellte,
war sehr beliebt – machte den Behörden noch weiter „Freude“ und war Anlaß zu
weiteren Korrespondenzen, so am 29. August 1886: „Euer Hochwohlgeboren
berichte gehorsamst ich, daß von den Transportierern <?>, welche die
Zigeunerbande am 12. ... <?> von Olpe nach hier brachten, drei
Waldwärter und ein Polizeidiener aus dem Kreise Olpe hier entlassen werden
mußten, weil sie nur bis nach hier von dem Königlichen Landrathsamte Olpe
commandirt waren. Da nun die Bande nach Mittheilung des sie begleitenden
berittenen Gendarms von Olpe eine durchaus widerspenstige und namentlich zur
Nachtzeit gefährliche war und dieselbe bei Brügge zu übernachten hatte, so
habe ich das Amt Halver telegraphisch
ersucht, die disponiblen Polizeidiener und den Gendarm nach Brügge zu
senden. Die Beamten haben mir ihre Liquidationen über Diäten und Reisekosten
zugehen lassen ...“[22] |
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Sinti haben auf ihren Reisen auch heute noch Probleme,
einen Lagerplatz zu finden. Die Polizei ist meist recht schnell zur Stelle, obwohl, wie in diesem Falle, eine Genehmigung zum Lagern vorlag. |
Wagensegnung auf einer kleinen Sinti-Pfingstwallfahrt |
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Mit Schreiben vom 13. September 1886 bittet das
Amt Meinerzhagen den Landrat um Kostenerstattung für die Aktion: „Euer Hochwohlgeboren ist
es bekannt, daß am 12ten d. Mts. von Olpe aus über hier nach Hagen ... eine
böhmische Zigeunertruppe von 50 Personen und 20 Pferden[23] transportirt worden ist.
Menschen und Pferde, welche Morgens früh von Olpe ohne ordentliche
Verpflegung abgereist <?> waren, kamen hier gegen Mittag an und wollte
die Truppe ohne Verpflegung nicht weiter, weil die Bande nicht im Besitz von
Lebensmitteln war, so habe ich auf Kosten der hiesigen Gemeinde angeschafft: an Brod für 4 Mk. An Cartoffeln <?>,
Speck u. Salz für 1,95 Mk. An Pferdefutter für 9 also <?> für 14 M 95
... die Verpflegung der
Menschen und Thiere war ein unabweisbares Bedürfniß ... ... daß der hiesigen
Gemeindekasse ... der ausgelegte Betrag ad 14 M 95 ... aus der Staatskasse
erstattet werde.“[24] Nun, der Amtskasse wurden die Auslagen
erstattet. Ob die Zigeunergruppe tatsächlich nichts mehr zu Essen hatte,
wissen wir natürlich nicht; die damals wie heute personell unterbesetzten Ordnungskräfte
dürften jedoch wohl angesichts der „Überzahl“ auf eine Durchsuchung
verzichtet haben. Im nächsten Jahr (Schreiben des Amtes an
den Landrat in Altena vom 27. Mai 1887) ging es erneut um die
Kostenerstattung für den „Transport“ einer 7köpfigen „Zigeunerbande aus Österreich“ mit einem Pferd, die, von Olpe
kommend, nach Hagen eskortiert wurde. Hier fielen 2,40 Mark für Pferdefutter
an.[25] Das Ministerium des Inneren in Berlin
schrieb am 21. Januar 1887 an die „Königliche Regierung“ zu Arnsberg, die das
Schreiben an den Olper Landrat weiterleitete: „Wie hier zur Sprache
gebracht worden, ist Seitens des Landrathes zu Olpe am 11. August v. Js. eine
aus ungefähr 80 Köpfen bestehende Zigeunerbande, deren legitimationslose
Mitglieder aus der Gegend von Teplitz herkommen sollten, angehalten und ihrer
angeblichen Heimath dirigirt worden. Der betreffende Transport ist über
Drolshagen, Meinerzhagen, Altena, Hagen, Iserlohn, Arnsberg , Meschede,
Brilon, Büren, Warburg, Hofgeismar, Cassel, Witzenhausen, Eschwege,
Mühlhausen, Langensalza und Weißensee nach der Königlich Sächsischen
Landesgrenze zu in die Wege geleitet worden. Ich veranlasse die Königliche
Regierung Ermittelungen darüber vorzunehmen, auf welche Weise diese
Zigeunerbande in den dortigen Verwaltungs-Bezirk gelangt ist,...“[26] Zwei Tage später antwortete der Landrat
nach Arnsberg in Bezug auf „die von
Gummersbach nach Olpe übergetretene Zigeunerbande“: „..., daß die fragl.
Zigeunerbande von Ort zu Ort weiter transportirt und, weil mittellos, auf
Landespolizeiliche Kosten an die Sächsische Landesgrenze gelangt ist, sowie
daß eine förmliche Uebergabe derselben an die sächsische Polizeibehörde
stattgefunden hat.“[27] Das hier geschilderte Verfahren war eine
für die damalige Zeit typische Verhaltensweise gegenüber Zigeunern;
allerdings passierten derartige „Abschiebungen“ auch noch in neuerer Zeit.[28] Mit Schreiben vom 9. Juni 1888 berichtete
der Meinerzhagener Amtmann auf Anfrage, daß seit den beiden oben genannten
Fällen keine Zigeuner mehr im Amtsbezirk gesehen worden sind.[29] Allerdings ist fraglich,
ob hier nur ausländische Zigeuner gemeint waren, oder ob überhaupt
Meinerzhagen so wenig frequentiert wurde. Im November des folgenden Jahres hatte man
jedoch wieder etwas „zu tun“: „Eine ... hier verhaftete ausländische
Zigeunerbande: 13 Erwachsene, 8 Kinder wird durch Fußgendarm Prawitt zur
gefl. weiteren Veranlassung ganz ergebenst vorgeführt. ... Haftsache ! Transport geht ab von
Meinerzhagen am 1. November ... Mittags 1 ½
Uhr.“[30] Zwei weitere Schreiben des Amtmannes an den
Landrat (beide vom 4. November 1889) zu dem „Ereignis“ bringt weitere
Details. Die Gruppe war mit drei Wagen und vier Pferden unterwegs als „ausländische, legitimationslose
Zigeunerbande“ aufgegriffen und nach Hagen eskortiert worden. In Brügge
mußte übernachtet und Menschen und Pferde verpflegt werden, da sie weder
Lebensmittel noch Geld gehabt haben sollen, so daß insgesamt 20,08 Mark an
Aufwendungen entstanden: „Denselben wurde an
Lebensmitteln gewährt: Brod für 1 M. 70 Pf. Fleisch u. Wurst für 5 „
25 „ Cartoffeln und Holz für 1
„ Sa. für 7 M. 95 Pf. Die Zubereitung der Speise
besorgte die Gesellschaft selbst. Die Verpflegung war absolut erforderlich
und war bei der kalten Witterung eine warme Speise die geeignetste. ...“[31] Diese offenbar humane Handlungsweise der
Meinerzhagener Behörde hatte jedoch ein Nachspiel. Das Regierungspräsidium in
Arnsberg schrieb am 15. März 1890 an den Landrat in Altena: „... betreffend
Verpflegung einer aus 21 Personen bestehenden ausländischen Zigeunerbande in
Meinerzhagen, mit dem Ersuchen um gefällige Aeußerung darüber ergebenst
zurück, nach welchen Grundsätzen die Verpflegung bewirkt worden ist. Die von
der Polizeibehörde zu Meinerzhagen gemachten Aufwendungen scheinen über das
nothwendige Maß hinauszugehen. ... 5 ½ Pfund Rindfleisch und 3 ½ Pfund Wurst
Bel. C am selbigen Tage Weißbrod für 1 M 70 Pf. Es hätte wohl Schwarzbrod
genügt. In dem Berichte ist darzuthun, weshalb die Aufwendungen nothwendig
waren. ... noch zu
bescheinigen, daß die angeschafften Gegenstände nothwendig und die dafür
angesetzten Preise ortsüblich waren.“[32] Über den Fortgang der Geschichte ist nichts
zu erfahren, es dürfte wohl weiter nach unten „getreten“ worden sein. Das Vorkommnis läßt einen daran denken, wie
in der heutigen Zeit der Staat die Versorgung von Fremden, Asylsuchenden
regelt, Stichwort: Asylbewerberleistungsgesetz. Fünf Jahre später (am 15. März 1895)
schickt der Regierungspräsident zu Arnsberg ein Rundschreiben an die
Landratsämter des Bezirks: „Im Laufe dieses Sommers
ist im Regierungsbezirk, besonders in den Kreisen des Sauerlandes wiederum
eine erhebliche Belästigung des Publikums durch herumziehende Zigeunerbanden
hervorgetreten. ... Insbesondere mache ich noch darauf aufmerksam, daß den
Zigeunern das Lagern auf Grundstücken an den öffentlichen Wegen in der Regel
zu untersagen sein wird, ... Ferner wird das Halten der Zigeunerwagen für die
Nachtzeit auf den öffentlichen Wegen und Straßen vielfach aus Gründen des
öffentlichen Verkehrs und der Sicherheit verboten werden müssen.“[33] Angesichts derartiger Vorgaben fragt man
sich, wo denn die Zigeuner überhaupt Rast machen konnten. Abgesehen davon
scheint die geschilderte Sachlage zumindest für Meinerzhagen, nach dem
spärlichen Niederschlag in den Akten zu urteilen, weit übertrieben gewesen zu
sein. Noch härtere Maßnahmen gegen Zigeuner,
anderenorts „erprobt“, wurden auch den hiesigen Behörden zur Nachahmung
empfohlen (Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen in Münster an den
Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 31. Oktober 1901). Das Schreiben ist
daneben ein weiteres Beispiel für die übliche Praxis des „Weiterschiebens“
von einer Verwaltungsgrenze zur nächsten: „Der Landrath des Kreises
Herford hat in einem Falle, in welchem sich eine Zigeunerbande in seinem
Kreise lästig gemacht hatte, die Ueberweisung der von der Bande mitgeführten
Kinder zur Fürsorgeerziehung beantragt, und das Vormundschaftsgericht hat dem
Antrage stattgegeben. Nach dem Bericht des Landraths ist seitdem in dem
Kreise Herford, der bis dahin besonders stark von Zigeunern heimgesucht war,
kein Zigeuner mehr bemerkt worden. Ich halte das Vorgehen des Landraths in
Herford für sehr empfehlenswert, ... Die Polizeibehörden haben
vielfach das Bestreben, Zigeunerbanden, die sich in ihrem Bezirke zeigen,
möglichst schnell aus demselben zu entfernen, ohne wegen Landstreichens gegen
sie einzuschreiten. In Folge dessen macht sich die aus dem einen
Polizeibezirk abgeschobene Bande alsbald in dem Nachbarbezirk lästig. Der
Grund wird in der Regel in dem Wunsch des Polizeiverwalters zu suchen sein,
die Kosten zu vermeiden, die durch das Einschreiten gegen die Zigeuner ...
entstehen könnten. ... ... Kosten aus der
Kreiskommunalkasse zu erstatten.“[34] |
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Am 15. Januar 1903 schrieb der
Gemeindevorsteher Kleine von Rhonard an den Olper Amtmann: „Über die Hin- und Herzüge
ein und derselben Zigeunerbande seit Anfang November v. J. diene Ihnen zur
gefälligen Kenntnißnahme, folgendes: Anfang Novbr. v. J. kam hier
eine Bande von 10 Personen, Männer, Frauen u. Kinder, durch, (angeblich von
Elben-Thieringhausen herkommend) gingen oberhalb dem Dorfe Rhonard, links von
der Chaussee, woselbst die Männer auf Grube Rhonard unten bei dem Rostoffen <?>, die Frauen dagegen bei
Ferd. Alfer <oder: Ufer ?> das. ein Unterkommen
gefunden haben. Von hier ist die Bande über Rheringhausen nach Fahlenscheidt
u. weiter gezogen. Einige Tage später traf die Bande Zigeuner von annährend
30 Personen in Oberelspe an, wo ich die hier früher durchgekommene 10
Personen auch gleich wieder erkannte. Gegen Mitte December v. J.
kam der frühere Durchzug von 10 Personen hier in Rhonard wieder an, angeblich
die Richtung nach Rothemühle einschlagend. Am Samstag Abend, den 3 Jan. ist
den derselbe Zug wieder retour-gekomen nach Thieringhausen (in diesem
Regensturm) wo sie theils bei Jos Schulze im Backhaus, u. theils bei Heinr.
Schröder auf der Scheunentenne 2 Nächte campirt haben. Diesmal kamen dieselben
von Hünsborn, Altenhoff, Schonau herüber nach Thieringhausen.[35] Von Thieringhausen kamen
dieselben am 5 Jan. vor Mittag hier in Rhonard wieder durch, sind des Abends
in Rehringhausen geblieben, ist mir weiteres nicht bekannt. Erstens ist die Bande hier
in der Gegend sehr orientirt, kennen jeden Nebenweg. Zum Zweiten fechten <?> die Weiber fast alle
Häuser ab, sind ungemein zudringlich, verlangen Kleidungsstücke,
Lebensmittel, kann man die Weiber nicht los werden. Einer der Männer will
Scherenschleifer, Regenschirmmacher sein, einige führen Violinen nach, jedes
Weib hat ein kleines Kind auf dem Rücken, dazu einige Hunde u. der Zug ist
organisirt. Beim letzten
Hierdurchkommen fragte ich die Weiber nach ihrem Reiseziel. Selbige äusserten
sie wollten jetzt in’s Morsbacher (jedenfalls nach der Stakshöh das.) worauf
ich ihnen erwiederte, daß sie ja grade entgegen gesetzt reißten, indem sie ja
jetzt Morsbach im Rücken hatten. O, meinten sie, wir drehen uns oben wieder
rechts rum, aber sie sind wieder grade aus nach Rehringhausen gereißt. Um späteren Belästigungen durch
diese Zigeunerbande vorzubeugen, wird es angebracht sein, dieselben
polizeilich zu verfolgen u. denselben den Aufenthalt in den Ortschaften zu
untersagen.“[36] In einem Roman des ungarischen
Roma-Schriftstellers Menyhért Lakatos liest sich eine Passage fast wie ein
Kommentar zu dem oben wiedergegebenen Ereignis: „Wer konnte sagen, wie
lange wir schon liefen ? ... Denn wir laufen immer, einmal um dies, einmal um
jenes. Im Endergebnis ist es einerlei, so oder so nähern wir uns dem gleichen
Ziel. Möglich auch, daß es kein Ziel gibt. Wir laufen bloß, bleiben irgendwo
stehen und meinen, das Ziel erreicht zu haben. Dann brechen wir mit neuem
Elan vielleicht gerade dorthin wieder auf, woher wir gekommen sind.“[37] 1905 sieht der Regierungspräsident wieder
einmal einen Anlaß zum Mahnen; in einem Schreiben an die Landräte,
Oberbürgermeister und Bürgermeister vom 31. März 1905 heißt es: „Seit einiger Zeit macht
sich wieder in mehreren Kreisen des diesseitigen Bezirkes die Zigeunerplage fühlbar.
Insbesondere ist mehrfach, bedauerlicherweise erst nach dem Verschwinden der
Banden, festgestellt worden, daß die geführten Wandergewerbescheine, Pässe
gg. gefälscht waren. Ich mache daher erneut auf die Rundverfügungen vom 7.
Mai 1886 ... 24. Oktober 1887 ... 17. November 1889 ... und vom 8. Januar
1900 ... aufmerksam ...“[38] Die damaligen Behörden hatten es nicht
leicht, wie eine Anweisung des Landrates zu Olpe an den dortigen Amtmann vom
16. Juni 1905 belegt: „Der Polizei-Diener Klein
erhält hiermit Auftrag, sich sofort mit Fahrrad nach Oberveischede zu
begeben, um dort einen Transport von Zigeunern in Empfang zu nehmen und ihn
über Neuenwald, Griesemert nach Olpe zu eskortieren. Revolver ist
mitzuführen.“[39] Dazu kamen dann noch die Probleme mit der
Kostenerstattung für „Amtshandlungen“, wie das Schreiben des
Regierungspräsidiums zu Arnsberg an den Olper Landrat vom 13. Juli 1905 zeigt: „Aus den mit Bericht vom
12. Mai ..., 2. Juni..., 10.Juni ... und 16. Juni ... vorgelegten
Reisekostenliquidationen, die durch den Transport einer Zigeunerbande
entstanden sind, geht nicht hervor, dass es sich um ausländische Zigeuner
handelte. Ich ersuche um Bericht hierüber und ferner um Aeusserung, dass die
Transporttaten zur Zahlung der Kosten nicht imstande gewesen sind. Gemäss
Erlass des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 186 ... sind die durch
die Ausweisung erwachsenden Kosten nur dann auf Staatsfonds zu übernehmen,
sofern es sich um ausländische Zigeuner handelt, und die Deckung der Kosten
nicht durch diese herbeigeführt werden konnten. ... die durch den
Transport inländischer Zigeuner entstehenden Kosten als Kosten der örtlichen
Polizeiverwaltung zu betrachten sind.“[40] Der Polizeidiener mußte zugeben (Schreiben
vom 18. und 21. August 1905), daß es sich um inländische Zigeuner gehandelt
hatte. Im folgenden Jahr (24. Dezember 1906)
berichtet der Olper Amtmann dem dortigen Landrat: „Der letzte
Zigeunertransport erfolgte am 8. September 1905 von hier über Rhonard,
Altenkleusheim nach Girkhausen. Der vorletzte Transport erfolgte am 16 Juni
1905 von Olpe über Friedrichsthal bis Gerlingen. Durch diese Transporte sind
28,20 M Kosten entstanden, welche aus der hiesigen Amtskasse gezahlt sind. Im
laufenden Jahre sind größere Zigeunertrupps im hiesigen Amtsbezirke nicht
bemerkt worden.“[41] Am 28. Juni 1910 meldet der Meinerzhagener
Amtmann dem Landrat zu Altena: „Während der letzten Jahre
sind hier sehr wenige Zigeunerbanden durchgezogen. Besondere Erfahrungen sind
nicht gemacht und sind Klagen nicht laut geworden. Im allgemeinen ist ein
weiterer Rückgang der Zigeunerplage zu verzeichnen.“[42] Ähnlich äußerte sich auch am 25. Juni 1910
die Behörde in Olpe gegenüber dem dortigen Landrat: „In den letzten Jahren ist
ein starker Rückgang der Zigeunerplage in dem hiesigen Bezirk beobachtet
worden. Die Anweisung v. 17.2.1906 hat sich m.E. gut bewährt und genügt wohl
zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens.“[43] Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ war
zur damaligen Zeit eine verbreitete stehende amtliche Redewendung,[44] ähnlich wie heutzutage
die „Eindämmung der Asylantenflut“. Einen deutlich erkennbaren Eifer in der
Repression von Zigeunern legte der Drolshagener Amtmann an den Tag, wie das
folgende Schreiben vom 4. April 1910 an den Olper Landrat belegt: „Ein Zigeuner Carl Weihs,
Dortmund Zinkstrahse, wohnend, hatte einen Gewerbeschein der Königlichen
Regierung in Arnsberg zum Hausierhandel mit Geigen. Begleiter und
Transportmittel fanden sich nicht eingetragen, waren meines Erachtens auch
unnötig, denn die Geigen, die er hatte, konnte Weihs sehr gut tragen.
Trotzdem führte Weihs einen mit 2 Pferden bespannten Wohnwagen, zwei Weiber
und einige Kinder bei sich. Das eine Frauenzimmer sollte seine Frau, das
andere seine Schwiegermutter sein. Der Mann wunderte sich, dass er angehalten
wurde und sagte, es sei das erste Mal, dass er darauf aufmerksam gemacht
werde, dass er nur die Personen von Ort zu Ort mitführen dürfte, die im
Wandergewerbeschein eingetragen seien. Dies ist der Beweis, dass man im
Allgemeinen, jedenfalls um Arbeit und Last zu sparen, die Zigeuner ziehen
lässt und nur dafür sorgt, dass man sie über die Amtsgrenze bringt ... Das ist ein grosser
Fehler, denn die braune Gesellschaft merkt sehr bald, dass die Polizei ein
Auge zudrückt und beträgt sich auch danach, dabei nicht unterlassend, für
ihre Stammesbrüder an den Strassen Zeichen anzubringen, die über die
Gesinnung der Polizei Auskunft geben.
... Weiterhin sollte man aber
auch die Ausstellung von Gewerbescheinen an Zigeuner nach Möglichkeit
vermeiden. Was hat es denn z.B. für einen Zweck, dem Weihs einen
Gewerbeschein für den Handel mit „Geigen“ auszustellen, wofür doch absolut
kein Bedürfnis vorliegt, denn die verhältnismässig kleine Anzahl Leute, die
eine Geige kaufen will, kauft sie nicht von Weihs, um von ihm betrogen zu werden,
sondern in einem soliden Geschäfte. Es sind deshalb diese Gewerbescheine nur
der Deckmantel, um unter seinen Schutz, Gelegenheit zum Stehlen
auszukundschaften und um zu betteln. ... Bei der grossen Zahl
derartigen Gesindels, welches sich auf den Landstrassen umhertreibt diese
unsicher macht und besonders die Landbevölkerung ausraubt <berichtigt
in: aussaucht>, sollte man von jedem
Gendarmen und Polizeibeamten verlangen, dass er monatlich über die von ihm angehaltenen
Zigeuner, Hausierer und Bettler berichtet und bei Fehlanzeigen diese des
Näheren begründet.“[45] Ja, gar lustig ist das Zigeunerleben ... Mit seiner rassistischen Anschauung fand
der Drolshagener Amtmann in dem Olper Landrat einen Gesinnungsgenossen und
engagierten Mitstreiter. In einer Randbemerkung (am 12. April 1910 an das
Regierungspräsidium) zum obigen Schreiben liest man: „Alle Bestrebungen, der
Zigeunerplage Herr zu werden, sind m.E. aber solange umsonst, als es den
unsteten Gästen durch Erteilung von Wandergewerbescheinen möglich gemacht
wird, unterm dem Deckmantel des Hausirhandels in der Welt umherzuziehen.
Namentlich der vom Amtmann angeführte Fall ist so recht bezeichnend. Wozu
braucht es für einen Zigeuner der Lizenz, mit Geigen zu handeln ? Kein
vernünftiger Mensch läßt sich doch von einem solchen Kerl mit einer Geige
anschmieren, sondern kauft sie sich in einem solche Sachen führenden
Geschäfte.“[46] Berufs- bzw. Arbeitsverbote und das Verbot,
herumzuziehen, deuten sich an; knapp drei Jahrzehnte später werden sie
traurige Wirklichkeit. Die zur damaligen Zeit für die Versorgung des
ländlichen Raumes wichtige Rolle herumziehender Händler wollen die beiden
Beamten nicht erkennen, waren aber meist der Grund für die Ausstellung von Wandergewerbescheinen
durch einsichtigere Behörden.[47] Als am 4. Juli
1910 der Olper Landrat an das Regierungspräsidium schrieb, ging es wieder um
Arbeitsverbote: „Die Zigeunerplage hat in
den letzten Jahren merklich abgenommen, ... Sie würde m.E. noch nachhaltiger
wirken, wenn sie überall mit gleicher Strenge gehandhabt würde. Letzthin habe
ich erst wieder Gelegenheit gehabt, festzustellen, wie entgegen der
ausdrücklichen Vorschrift der Ziffer 8 der genannten Anweisung
Gemeindevorsteher Zigeunern Bescheinigungen darüber ausgestellt hatten, daß
sie sich bei vorübergehendem Aufenthalte in den betr. Gemeinden gut geführt
hatten. Noch weit mehr zu bedauern ist es, daß es den Zigeunern noch immer so
leicht gemacht wird, Wandergewerbescheine zu erhalten, die sie zuweilen zum
Handel mit den merkwürdigsten Sachen berechtigen. ... Ein weiterer Umstand, der
den Zigeunern namentlich ausländischen, die Fortführung ihres Wanderlebens
begünstigt, ist die Neigung von Waldbesitzern, Waldgenossenschaften diese
schwarzen Gesellen als Waldarbeiter anzunehmen, um möglichst billige
Arbeitskräfte zu haben. Das ist natürlich ganz der Zigeuner Fall. Mitten im
Walde wird Lager gemacht, Heu, Stroh und Kartoffeln liefern die benachbarten
Wiesen und Felder unentgeldlich, Brandholz ist ebenfalls umsonst genug zu
haben; für Lebensmittel sorgen die Weiber, die tagtäglich die nächsten
Ortschaften bettelnd und kundschaftend absuchen, von den Männern ... <?> unterstützt, als diese
nächtens die von den Weibern am Tage ausgemachte Gelegenheit zu Stehlen
ausnützen; anderweit sorgen die Männer noch durch Wilddieben, Fischfrevel
usw. für Bereicherung der Speisekarte. In den letzten Jahren war
diese Beschäftigung der Zigeuner als Waldarbeiter auch hier im Kreise Mode geworden.
Als die Zigeuner trotz wiederholter Abschiebung immer wieder an den
Arbeitsstätten – zum Faullenzen – sich einfanden, eröffnete ich den betr.
Jahnschaftvorständen, daß, falls wiederum Zigeuner im Jahnschaftsgebiet unter
dem Vorgeben, Waldarbeit zu verrichten, angetroffen würden, ich sie auf
Kosten der Jahnschaften würde weg transportieren lassen. Das hat geholfen, seit
jener Zeit trifft man innerhalb des Kreises nur selten mehr Zigeuner, jedoch
an den Grenzen. Namentlich an der Grenze nach dem Rheinlande lagern oft
monatelang ganze Banden; werden diesselben heute über die Grenze gejagt, sind
sie spätestens übermorgen wieder da. ... Helfen würde hier m.E.
eine alle paar Wochen unvermutet zu haltende Razzia.“[48] |
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Sinti-Geschwister |
Sinti-Mädchen
an einem Lagerfeuer |
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Am 21. Mai 1912 erließ der Oberpräsident
der Provinz Westfalen in Münster eine Polizeiverordnung, in der es hieß: „§ 1. Zigeunern und nach Zigeunerart
umherziehenden Personen ist das Zusammenreisen in Horden auf öffentlichen
Wegen, Strassen und Plätzen verboten § 2. Als Horde ... gilt
eine Vereinigung mehrerer Familien oder eine Vereinigung einzelner Personen
mit einer Familie, zu der sie nicht gehören, es sei denn, dass es sich um
Personen handelt, deren Mitführung durch Vermerk in einem Wandergewerbeschein ausdrücklich erlaubt
ist.“[49] Eine Woche später gibt der Arnsberger
Regierungspräsident die Verordnung an die untergeordneten Behörden weiter mit
dem Ersuchen, „schleunigst für das Bekanntwerden derselben in Zigeunerkreisen
in geeigneter Weise Sorge zu tragen.“[50] In der Zeit des Ersten Weltkrieges war ein
wenig „Funkstille“ in den Akten. Aus einer Nachbarregion sei jedoch ein
Aktenstück zitiert, das ein (weiteres) altes Vorurteil gegenüber Zigeunern
anführt, das der Spionage für fremde Mächte. So schrieb am 13. September 1917
die Abteilung Abwehr des VIII. Armeekorps (stellvertretendes Generalkommando)
in Koblenz an die Regierungspräsidenten: „Noch immer gelangen Fälle
zur Kenntnis des stellv. Generalkommandos, daß Zigeuner bandenweise im Lande
herumziehen. Sie bilden eine Gefahr für die Sicherheit des Reiches.
Feindliche Agenten bedienen sich
derselben, um Spionage zu treiben oder zur Spionage anzustiften. Auch
Wehrpflichtige versuchen, sich auf diese Weise dem Kriegsdienste zu entziehen
und Fahnenflüchtige finden leicht Unterschlupf bei diesen Banden. Größere
Unglücksfälle, die sich in letzter Zeit in der Kriegsindustrie ereignet
haben, sind allem Anscheine nach nicht zu Unrecht mit Umtrieben von
umherziehenden Zigeunerbanden usw. die die Arbeiter und Arbeiterinnen durch
Wahrsagen und andere Schliche betören und beunruhigen versuchten, in
Zusammenhang zu bringen. Es ist auch wahrzunehmen gewesen, daß sich Zigeuner
an Kriegsgefangene, die auf dem Lande arbeiteten durch Vorführung von Spielen
und Tänzen herangedrängt haben und daß nach ihrem Auftreten aus jener Gegend
auffällig viel Kriegsgefangene entwichen oder Arbeitsverweigerungen stattfanden.
Der Grund, daß es diesen Leuten so leicht gelingt, ihr Unwesen ungehindert
fortzusetzen ist zum Teil darin zu suchen, daß sie sich im Besitze von
fremden oder gefälschten Ausweispapieren befinden ... In einem hier bekannten
Falle haben sich Zigeuner mit türkischen Pässen auszuweisen versucht und die
Sympathien die die Bevölkerung für die Türkei als Bundesgenossen hat, haben
ihnen ihr Treiben erleichtert. In Wirklichkeit waren es aber feindliche
Ausländer (Serben).“[51] Die Zigeuner trugen also die (Mit-)Schuld,
daß Deutschland den Ersten Weltkrieg verloren hat ... Ein Vorkommnis in Lüdenscheid macht
deutlich, welche Schwierigkeiten Zigeuner hatten, seßhaft zu werden. Die
Polizeiverwaltung Lüdenscheid berichtete (Adressat nicht ersichtlich,
vermutlich das Amtsgericht) am 9. Januar 1917 (wohl 1918): „Innerhalb eines viertel
Jahres haben sich hier in dem Doppelhause Kölnerstr. 40 u. 42 mehrere
Zigeunerfamilien niedergelassen. Die Kopfzahl dieser Zigeuner beträgt 30-35.
Es kommen und gehen welche, sodaß man über diese Leute keine genaue Controlle
hat. Man kann diese Zigeuner als ‘Zigeunerbanden‘ bezeichnen. Diese Zigeuner
sind für Lüdenscheid und Umgebung eine Landplage geworden, z.B. durch
Hausieren, Betteln und Wahrsagen. Das Haupt dieser Zigeuner scheint mir der
Händler Robert Weihs hier Kölnerstr.42 zu sein. Weihs ist vor ungefahr 2
Jahren hier zugezogen. Seit dieser Zeit werden die Einwohner von Lüdenscheid
von diesen Leuten belästigt. Folgende Zigeuner die zu diesen
Banden gehören habe ich heute morgen festgenommen, und führe sie hiermit vor: 1.
Händler Robert Weihs 2.
Musiker Karl Trollmann 3.
Arbeiter Karl Winter 4.
“ Karl Adam 5.
“ Franz Reinhardt Ob es sich um innländische
oder ausländische Zigeuner handelt, und ob die angebenen Personalien stimmen,
habe ich nicht feststellen können.“[52] |
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In
Köln (und mehreren anderen Städten) hat der Künstler Gunter Demnig vor
verschiedenen Häusern in der Stadt, in denen bis in
die Nazizeit Juden, Sinti oder Roma wohnten, sogenannte „Stolpersteine“ (kleine
Bronzetäfelchen) in den Bürgersteig eingelassen. Anders
als bei den Gedenksteinen für jüdische Naziopfer fehlen auf denen für
Zigeuner (zumindest
in Köln) Namen. Dies geht
auf die Intervention von Sinti zurück, die dagegen mit dem Argument
protestiert hatten,
daß sie die Namen der Deportierten nicht mit Füßen getreten wissen wollte. An
anderen Orten mögen allerdings auch Namen angebracht worden sein. |
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Einen Tag später wurde in der „Strafsache“
Robert Weiss verhandelt. Weiss war 1843 in Zerbst/ Krs. Dessau geboren, war
katholisch, verheiratet mit Auguste Adam und hatte sieben Kinder im Alter von
drei Monaten bis 18 Jahren. Sein Tagesverdienst wurde mit 10-15 Mark
angegeben und er somit für zahlungsunfähig befunden. Weiss selbst erklärte
vor der Anhörung: „Ich bin im Herbst 1916
hier zugezogen, vorher wohnte ich etwa 2 Monate in Hohenlimburg und vordem 2
Jahre in Krs. <?> Leuscheid. Hier in Lüdenscheid erwerbe ich meinen
und meiner Familie Unterhalt mit Hausieren und Musik. Ein Gewerbeschein war
mir für das Jahr 1917 von der Königl. Regierung in Arnsberg ausgestellt
worden. Auch für 1918 habe ich einen Gewerbeschein beantragt, aber bis jetzt
nicht erhalten. Schwere Arbeiten kann ich nicht verrichten, da ich beide Arme
verkrüppelt habe. Vor etwa 4-5 Monaten habe ich mich hier in Lüdenscheid zum
Vaterländischen Hilfsdienst gemeldet, wurde aber, ..., davon befreit. ... Von den übrigen
festgenommenen Personen stehen nur Trollmann und Adam zu mir im
Verwandtschaftsverhältnis, Trollmann ist der Bruder meiner Schwiegermutter
und Adam ist mein Schwager. Hierher gebracht habe ich niemand von den
Personen, sie sind alle ohne meine Veranlassung hierher gezogen.“[53] Am 14. Mai 1919 machte der Olper Landrat
wieder mit einem Schreiben an die Ortspolizeibehörden „mobil“: „Kaum hat mildes Wetter
eingesetzt und schon tauchen allerorts die seit Kriegsausbruch fast
vollständig verschwundenen Zigeuner und Meckes-Banden wieder auf. Jetzt, da
das Land ohnehin schon fast ausgesogen und aller Lebensmittel bar ist, ist es
wirklich nicht notwendig, daß diese Schmarotzer und Tagediebe Land und Leute
noch heimsuchen; außerdem ist anzunehmen, daß die männlichen Mitglieder
dieser Banden, die zum Teil jahrelang im Felde gewesen sind, zu
Gewaltthätigkeiten neigen.“[54] Man könnte fast meinen, dem Landrat wäre es
lieber gewesen, wenn Zigeuner nicht Militärdienst[55]
geleistet
hätten – das hätte ihnen allerdings dann den Vorwurf eingebracht, „vaterlandslose
Gesellen“ zu sein. Allerdings scheint dem Landrat irgendwie klar gewesen zu
sein, daß Zigeuner im Laufe der Zeit gegen derart massive Ablehnungen
Strategien und Verhaltensweisen entwickelt haben (entwickeln mußten), die
allerdings in den seltensten Fällen in Gewalttätig-keiten bestanden. Am 28. September 1919 schrieb der
Regierungspräsident zu Arnsberg wieder einmal an seine Landräte: „Bären und Affenführer
durchziehen seit einiger Zeit die ländlichen Gegenden Westfalens und
namentlich das Sauerland in einer Art und Weise, die aller Kultur Hohn
spricht. Diese Treiber geben an, Türken zu sein, und besitzen von kleineren
Gemeinden Scheine, nach denen sie einen Wandergewerbeschein bei der Regierung
in Arnsberg beantragt haben. ... Die Tiere werden von diesen Menschen in
einer Weise gepeinigt, die ekelerregend ist.“[56] Dieses Rundschreiben war für den
Drolshagener Amtmann wieder ein willkommener Anlaß, sich über sein
„Spezial-gebiet“ auszulassen. In seiner „Abhandlung“ vom 21. Oktober 1919 an
den Olper Landrat liest man: „Die vorgenannte Verfügung
beschäftigt sich mit den Bären und Affenführern und gibt
Verhaltungsmassregeln, wie man sich den herum schmarotzenden und stehlenden
Banden gegenüber verhalten soll. Ich vermisse nur die Bestimmung was man mit den
Bären usw. machen soll.... Bei dieser Gelegenheit
möchte ich mich auch etwas mit dem Deutschen Zigeunern beschäftigen und mit
dem Volk, das nach Zigeunerart im Lande umherzieht und in der Hauptsache von
Bettel und Diebstahl lebt, mit einem Worte ’gemeingefährlich‘ ist. Dieses Volk zog vor dem
Kriege in Massen im Lande umher, wohnte im Winter vielfach in Grosstätten,
z.B. Dortmund, Fulda, Bochum, waren bekannte Zigeuner-Winterquartiere, sobald
aber die Frühlingssonne lachte, fanden sich diese Gesellschaften nicht mehr
wohl in den engen Stadtquartieren und zogen ausgerüstet mit Gewerbescheinen,
auf’s Land ... Ich erinnere nur an jene
Banden, die einige Jahre vor dem Kriege sich monatelang in den Bergen der
Grenzen Rheinlands und Westfalens herum trieben und nur nach langem Bemühen
der viel zu schwachen Polizeikräfte abgeschoben werden konnten. Während des
Krieges waren die Gesellschaften von den Strassen verschwunden, ein Zeichen,
dass sie zu entbehren sind. Eben aber ist der Krieg zu Ende, so tauchen auch schon
wieder die nach Zigeunerart im Lande herumziehenden Schirme-, Kesselflicker
u.s.w. auf. Ich verstehe, dass die
Behörden ihres Winterquartieres aufatmen, wenn sie die lästige Einquartierung
in die Sommerfrische senden können und sie ihnen, wenn eben möglich,
behilflich sind, Wandergewerbescheine zu verschaffen. Uns auf dem Lande ist
aber nicht damit gedient ... und müssen dagegen energischen Protest erheben,
dass man uns die Gesellschaft auf den Hals schickt. ... man vergesse nicht,
dass die auf der Strasse geborenen Kinder von ihren Eltern den Hang zum
Bandenleben erben und in der Regel auf der Strasse sterben. Gewiss macht die
Bekämpfung des Zigeuner-Unwesens, ich nenne nur die Unterbringung der Kinder
in Fürsorge-erziehung, ... eine Unsumme von Arbeit und Verdruss und so zog
man, wie ich es häufig erfahren habe, es vor, die Banden k.H. über die Grenze
des Bezirks weiter zu schieben. Dieses Verfahren ist aber grundfalsch. Die
Mühe und Arbeit die man auf die Bekämpfung des Zigeunerunwesens aufwendet, lohnt
sich bald, denn sie meiden die Bezirke, wo sich die Polizei ihrer liebevoll
annimmt sehr bald und machen ihre Artgenossen durch ihre geheimen Zeichen
darauf aufmerksam, dass es untunlich ist, die Grenzen dieses und jenes
Bezirkes zu überschreiten. Jetzt sieht man nur noch vereinzelt die
unliebsammen, braunen Gäste, deshalb ist es Zeit, sie zu bekämpfen ... und
das Land von den unliebsamen Menschen befreit.“[57] |
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Ein
Rom mit einem Tanzbären in Istanbul. Auf dem
Balkan werden die Bären führenden Roma-Gruppen
Mečkari oder Ursari genannt. |
Roma-Mädchen
aus Mazedonien auf dem III.
Welt-Roma-Kongreß 1981 in Göttingen |
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Man beachte: der Drolshagener Amtmann und der
ihm beipflichtende Olper Landrat äußerten sich solcherart knapp zwei
Jahrzehnte vor der braunen Zeit ! 1921 und 1925 berichtete der Landrat zu
Olpe, daß in jenen Jahren wieder „größere Trupps Zigeuner“ den Kreis
durchzogen hätten.[58]
Am 4. Mai 1925 schrieb die „Mecklinghäuser
Marmor- und Kalk-Industrie AG“ in Borghausen bei Grevenbrück an das
Landratsamt Olpe: „Die Zigeunerplage hat
hier derart überhandgenommen, dass wir unbedingt um polizeilichen Schutz
bitten müssen.“[59] Der Oberlandjäger Trojanowski in
Grevenbrück äußerte sich daraufhin am 23. Mai 1925 gegenüber dem Amt
Bilstein: „... daß die Zigeunerplage
in diesem Jahre besonders groß ist; in welcher Weise aber das Mecklinghäuser
Kalkwerk in Borghausen belästigt wird, ist uns Polizeibeamten unerklärlich.
Die Zigeuner lagern in dem umseitig genannten Hochwald jedoch nie länger als
eine Nacht und werden dann von uns weiter abgeschoben. Da aber, wie schon
umseitig erwähnt, die Plage in diesem Jahre besonders groß ist, kommt es
öfter vor, daß, wenn wir im Laufe des Vormittags eine Kolonne fortbringen, 1
Stunde später eine neue an derselben Stelle lagert. Da die Zigeuner aber mit
Papieren und Wandergewerbescheinen versehen sind, müssen wir ihnen eine Nacht
zum Ruhen im Freien gestatten, da dieselben im Orte niemand annimmt.“[60] Vom
Attendorner Bürgermeister erfährt der Olper Landrat am 28. Dezember 1925 auf
eine entsprechende Anfrage hin: „Trotz der in den letzten
Jahren zunehmenden Zigeunerplage, sind hier Unzuträglichkeiten nicht
entstanden. In den letzten Monaten sind hier durchziehende Zigeuner nicht
beobachtet worden.“[61] Während
die meisten Amtmänner des Kreises Olpe die Anfrage kurz beantworteten,
verfaßte der Drolshagener Amtmann bereits am 29. November 1925 eine
siebenseitige „Denkschrift“: „... ich habe die
Wahrnehmung gemacht, daß man seinen Amtsbezirk sehr bald zigeunerrein hat,
wenn die Landjä-gerei und Polizeibeamten gemeinsam mit aller Schärfe gegen
die unnötigen Schmarotzer vorgehen. Notwendig ist, daß man die durch die
Zigeuner entstehende Arbeit nicht scheut. ... Führungszeugnisse sind
Zigeunern bei vorübergehendem Aufenthalte nicht auszustellen, auch ist ein
vorüberge-hendes Arbeitsverhältnis von den Behörden nicht zu bescheinigen.
(Vielfach ist mir aufgefallen, daß gerade im Süden unserer Provinz Gemeinde-
und Ortsvorsteher Zigeuner über Arbeitsleistungen weniger Tage amtliche
Bescheinigungen ausstellen, die eine Bestrafung wegen Landstreicherei
ungemein erschweren) ... Die Kerle der Bande
arbeiten höchst selten und bei sonnigem Wetter sieht man sie fast den ganzen
Tag am Waldes-rande ihre gesunden aber faulen Glieder recken, während Weib
und Kinder auf dem Lande von Haus zu Haus ziehen, um zu betteln, zu stehlen,
wahrzusagen und dergleichen mehr. Wohl fragen sie nach Arbeit um Körbe,
Schirme u.s.w. zu flicken, wohl wissend, daß höchstens noch ein Neuling, der
mit ihnen noch nie zu tun hatte, sich von ihnen über’s Ohr hauen läßt. ... Verfolgte Verbrecher,
gesunkene Mitglieder des Bürgerstandes, die sich durch die Romantik des
Zigeunerlebens angezogen fühlten, vielleicht auch einer schwarzäugigen Dirne
nachliefen, können nicht wieder los von der Bande und verderben und sterben
bei derselben. ... Kommt man an den
nachmittagen und besonders abends über die Straße Finnentrop – Grevenbrück,
so findet man in einem Fichtenbestande an der Straße, ungefähr in Höhe des
Ortes Sporke, fast immer ein größeres Zigeunerlager. Es scheint so ein
Sammellager zu sein, wo sich die Banden wieder zusammen finden, die
vielleicht tagelang, freiwillig getrennt oder von der Polizei versprengt
gewesen sind. Dieser Sammelplatz besteht seit Jahren und daß dies so ist,
läßt die Annahme zu, daß die Zigeuner hier wenig von der Polizei belästigt
werden. Der Ort ist ganz geschickt gewählt und bildet so ungefähr die Grenze
zwischen den Kreisen Meschede und Olpe. Dieses Lager stört die öffentliche
Ordnung und die Sicherheit des Verkehrs außerordentlich ... Wenn nun die 1911 geplante
Zusammenarbeit der deutschen Bundesstaaten bis heute nicht Wirklichkeit
geworden ist, so möchte ich anregen, die Zigeunerplage vorerst mal im Kleinen
zu bekämpfen und zwar in der Weise, daß die südlichen Kreise unseres
Westfalenlandes, die wohl mit am meisten unter der Zigeunerplage leiden, sich
zusammentun und nach einheitlichem Plane den Kampf aufnehmen.“[62] Die
Auffassungen dieses Vorkämpfers für Recht und Ordnung wurden offenbar nicht
von allen Beamten des Gebietes geteilt. Der Landjägermeister Heitmeyer, Olpe,
schrieb am 12. Dezember 1925 an den Olper Landrat: „Das Zigeunerunwesen wird
im hiesigen Dienstbezirk genau nach den gegebenen Bestimmungen bekämpft. ...
Das Auftreten von Zigeunern ist hier genau bekannt, es kommen in Frage die
Tage vor u. nach den Pferdemärkten in Soest[63], Reiste, Küstelberg und
Crombach. Zu andern Zeiten treten hier ganz selten Zigeuner auf.“[64] Auf
einen Runderlaß des Innenministeriums vom 12. Dezember 1925 bezüglich
Zigeunersiedlungen antwortete der Olper Landrat am 30. Dezember 1925: „1. Zigeunersiedlungen
sind im Kreis Olpe nicht vorhanden. 2. Von allen zur Anwendung
gekommenen Maßnahmen zur Abwehr der Zigeunerplage hat sich keine besser
bewährt, als das hier eine Zeitlang geübte Verfahren, den Zigeunerbanden die
Kinder wegzunehmen und sie in Fürsorgeerziehung zu bringen. In jener Zeit
wurde der Kreis Olpe von den Zigeunern gemieden, als wenn es Pestland wäre.“[65] Wer
entführte hier also Kinder ? Übrigens ist dieses Verfahren des Kindesentzuges
in der Schweiz, noch bis 1973 an Jenischen-Kindern durch die Organisation
„Pro Juventute“ geübt worden.[66] Im Jahre
1926 nahm der Drolshagener Amtmann seinen „Kampf“ gegen die Zigeuner wieder
auf und verfaßte erneut ein Pamphlet (an den Olper Landrat, 3. Mai 1926): „Trotzdem zahllose
Verordnungen erlassen sind, die dem Zigeunervolk den Kampf ansagen und die
genügen, diese Schmarotzer mit Erfolg zu dezimieren, suchen sie ganz
besonders das Sauerland und seine vielen zerstreut im Gebirge liegenden Orte
auf, wohl wissend, dass hier ihr Weizen blüht, da die männliche
Einwohnerschaft, die ihre Unverschämtheiten mit einer verdienten Tracht
Prügel lohnen würde, tagsüber abwesend sind. ... Wie lax bei uns die
Bestimmungen über die Zigeuner gehandhabt werden, konnte in diesen Tagen
wieder festgestellt werden. Der Fall ist folgender: Die Korbmacherin Ehefrau
Ludwig Einacker geb. Weiss, 48 Jahre alt, aus Menden, wurde in meinem Amte
mit einen auf ihren Namen lautenden Wandergewerbeschein angetroffen. Diese
Zigeunerdame führte einen Wohnwagen bei sich und ausserdem als
Gewerbebegleiter ihren Ehegemahl Ludwig Einacker geb. 11.8.1875 und ihren
Sohn Christian E. geb. 2.4.1908 ohne dass diese Begleiter in den
Gewerbeschein eingetragen waren. ... Dass die Familien Einacker und Weiss zu
den bekanntesten westdeutschen Zigeunerfamilien gehören und den Behörden
schon viel zu schaffen machten, weiss jeder Polizeibeamte, der sich nur etwas
mit der Bekämpfung des Zigeunerunwesens befasste. Ich frage deshalb: Weshalb
gibt man einer solch ausgesprochenen Zigeunerfamilie einen Gewerbeschein ?
Ein Bedürfnis dazu liegt absolut nicht vor, besonders in unserer Gegend
nicht, wo viele Leute Körbe flechten können und wer sich einmal von einen
Körbe flechtenden Deutschen Zigeuner in Bezug auf die Kosten hat anschmieren
lassen, tut es zum zweiten Male nicht wieder. ... So wie in diesem Falle
Menden, machen es viele, um nicht zu sagen die meisten Polizeibehörden, denn
mir ist kaum ein Fall in meiner langjährigen Polizeipraxis bekannt, wo ich
die Zigeunerzugehörigkeit im Wandergewerbeschein vermerkt fand. Ich habe mich für die
Zigeunerfrage stets interessiert und festgestellt, wie diese Sorte Menschen
es hasst, wenn die Polizei ihr scharf auf den Fingern sieht, und wie sie die
Gegend meidet, wo dies geschieht, denn auf dem Kerbholz hat die Gesellschaft
immer etwas.“[67] Denkt
man die Konsequenzen all dieser Forderungen des braven Amtmannes zu Ende, so
konnte das nur die physische Vernichtung der Zigeuner bedeuten; wie gesagt,
einer der Vordenker ... Im Jahre
1926 verfaßte er einen Entwurf für eine Polizeiverordnung für das Amt
Drolshagen, die Zigeunern lediglich einen 24stündigen Aufenthalt im
Amtsbezirk erlauben sollte; höherenorts wurde diese jedoch nicht genehmigt,
weil dafür kein Bedürfnis bestand.[68] Landjägermeister
Heitmeyer (Olpe) berichtete am 8. Dezember 1926 dem Olper Landrat: „Es ist von dem
Gemeindevorsteher in Bamenohl eine irrige Auffassung, als ob das Gesindel
ausnahmslos aus dem Kreise Olpe kommt. Ich selbst konnte mich
verschiedentlich davon überzeugen, dass die meisten Landstreicher über ihre
Herkunft auf Befragen angaben, dass sie aus den Gegenden Meschede, Arnsberg,
Neheim, Plettenberg und Altena
zugereist waren. Die aus dem südlichen Teil des Kreises zuziehenden
Landstreicher nächtigen meistens in den Kalköfen von Attendorn und Heggen.
... Im Uebrigen bin ich über
die angeblich in Bamenohl vorgekommenen Einbrüche sehr genau unterrichtet.
Diese dürften denn doch wohl durch die von mir selbst vorgenommene Festnahme
des Arbeiters Maag und Genossen (der Schrecken der Sauerländischen Berge) im
Februar d. Js., ... erheblich herabgesunken
... sein. Was nun die Zigeunerplage betrifft, liegt die Sache wohl so,
dass die Beamten des Kreises Meschede, etwa in Bamenohl auftre-tende Zigeuner
einfach über die Kreisgrenze abschieben, ohne sich darum zu kümmern, wo die
Gesellschaft bleibt.“[69] Hier
hatte man offenbar bestimmte kriminelle Vorkommnisse der Einfachheit halber
den Zigeunern in die Schuhe geschoben. Im
Zusammenhang mit diesem „Knatsch“ zwischen verschiedenen Behörden bemerkte
der Olper Landrat am 20. Dezember 1926 gegenüber seinem Amtskollegen zu
Meschede: „Zu der Zigeunerplage
bemerke ich, daß ich auf meinen Fahrten durch den Kreis schon wiederholt
beobachtet habe, daß an der Provinzialstraße zwischen Bamenohl und
Grevenbrück Zigeuner oder Meckese lagern, ...“[70] Der
Versuch, 1926/27 zwischen den Landräten der Regierungsbezirke Koblenz, Trier
und des südlichen Teils von Arns-berg eine Übereinkunft zu treffen, nach der
Zigeuner dorthin abgeschoben werden sollten, von wo sie gekommen waren,
scheiterte u.a. an den Landräten von Olpe und Gummersbach.[71] Aufgrund
eines Runderlasses des Ministeriums des Inneren vom 3. November 1927
bezüglich eines „Fingerabdruck-verfahrens bei Zigeunern“ sind
auch im Kreis Olpe zwischen dem 23. und 26. November 1927 Razzien zwecks
Durchführung dieser Maßnahme durchgeführt worden, wobei insgesamt acht
Zigeunern Fingerabdrücke genommen worden sein sollen. Es wurden jedoch noch
weitere Zigeuner angetroffen, die schon derartige Ausweispapiere besaßen.[72]
Verschiedene Behörden der Gegend (Attendorn, Bilstein, Grevenbrück-Förde,
Altenhundem) berichteten ihrerseits über die Erfahrungen bei den Kontrollen
und der Abnahme der Fingerabdrücke. Am 26.
Februar 1928 (also noch im Winter !) schrieb der Bürgermeister von Drolshagen
an den Olper Landrat: „Die Vorkomnisse in der
vergangenen Woche, wo zwei Bärenführergruppen sich mit 23 Personen, 12 Bären
und 8 Pferden bettelnd umhertrieben, da eine Erlaubnis der Polizeibehörde
nicht erteilt wurde, in einem Falle auch nicht erteilt werden konnte, da die
eine Gesellschaft keinen Wandergewerbeschein hatte und die andere nicht
sämtliche Begleiter in den Gewerbeschein eingetragen hatte, gibt mir erneut
Veranlassung, auf die Notwendigkeit, das Zigeunerwesen ganz energisch zu
bekämpfen, hinzuweisen. Es genügt nicht mehr, daß
die Polizei sich darauf beschränkt, die Banden in einen anderen Bezirk zu
weisen, sodaß es vorkommt, daß man z.Bsp. um 8 Uhr eine Zigeunerbande bei
Hespecke über die Grenze des Amtes Meinerzhagen setzt und die Polizei dieses
Amtes nach wenigen Stunden die Gesellschaft bei Krummenerl oder Kalberschnacke
wieder in den hiesigen Amtsbezirk schiebt. Das ist eine Schieberei ohne Ende,
die in ein gegenseitiges Chikanieren ausartet und ihren Zweck absolut nicht
erfüllt. Wenn man die ministeriellen Anweisungen durchsieht, ..., dann
wundert man sich tatsächlich, daß es überhaupt noch Zigeuner gibt, ... ... lege man
staatlicherseits in den Gegenden Baracken an, sammle die Kinder der Straße
und schicke sie in Sammeltransporten dahin und zwinge sie, unter steter
Bewachung, zur Arbeit, wie man es im Kriege mit den Gefangenen macht. ... Als Ende der 1880er Jahre
Polizeibehörden im Industriebezirk ihre warnenden Stimmen erhoben, gegen die
von den Zechen beliebte Masseneinführung polnischer Arbeiter, da verhallten
diese <?> ungehört, bis man vor und nach der Staatsumwälzung
entdecken mußte, daß man einen Polenstaat im Staate hatte. Möge man deshalb
jetzt auf die seit Jahren von den verschiedensten Seiten erhobenen Rufe nach
einer energischen Bekämpfung des Zigeuner- und Landstreicherunwesens hören,
damit es uns nicht über den Kopf wächst.“[73] Bei den
erwähnten Bärenführern dürfte es sich vermutlich nicht um Sinti, sondern um
balkanische Roma gehandelt haben. |
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Prozession von Sinti,
angeführt von Musikern |
Sinti-Musiker bei einem „Platz-Gottesdienst“ |
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Manchmal
brachten die Zigeuner den Einheimischen auch einen kleinen Nebenverdienst,
wie das Schreiben des Oberlandjäger Aug. Schmidt (Landjägerposten Olpe I) vom
18. Januar 1930 an die Polizeibehörde des Amtes Olpe zeigt: „Am 16. Januar 1930 wurde
eine Zigeunerbande von der Polizei-Behörde Drolshagen in den Amtsbezirk Olpe
abgeschoben. Um dieselben aus dem Amtsbezirk zu bringen, mußte ihnen
vorgespannt werden. Dadurch sind Unkosten von 6 M entstanden. Vorgespannt hat
der Landwirt Peter Kleine in Altenkleusheim.“[74] Oder wie
man nach einem Schreiben des Gendarmeriepostens Wiedenest an die
Polizei-Verwaltung in Lieberhausen vom 23. April 1935 vermuten kann: „Anbei eine Rechnung von
dem Landwirt A. Rothstein von hier. Die Unkosten sind entstanden anläßlich
eines Zigeunertransport v. hier nach Wegeringhausen am 2. Ostertag, um die
hiesige Bevölkerung nicht unnütz von der Bande belästigen zu lassen.“[75] In den
ersten Jahren der Nazizeit konnte man noch Zigeuner auf Reisen antreffen, wie
der folgende Bericht des Gendarmerie-Obermeisters Gent in Olpe an den Olper
Landrat vom 15. Mai 1935 zeigt: „Vor etwa 3 Wochen
durchzogen türkische Zigeuner, die im Besitze eines WGSch. waren, den Kreis
und gaben Schaustellungen im Umherziehen. Sie bedurften neben dem WGSch. der
polizeilichen Erlaubnis. Diese haben sie, soweit mir bekannt geworden ist,
erhalten. Die Folge war, dass sie augenblicklich wieder im Kreise sind. ...
Dort, wo sie keine Spielerlaubnis erhalten, sind sie bald wieder
verschwunden, weil die Polizeiverwalter bemüht sind, ihren Bezirk rein zu
halten. ... Wenn nun aber diese
Ausländer, die das eingenommene Geld noch ins Ausland senden, durch betteln
und stehlen unsere Bevölkerung belästigen, so sind sie m.E. als lästige
Ausländer zu betrachten und nach den hierfür gegebenen Bestimmungen
auszuweisen. Statt dessen bekommen sie, wenn sie erscheinen, prompt die
Genehmigung zur Vorführung von Lustbarkeiten. Es mag ja Verwaltungen geben,
denen Zigeuner lieber sind als Fremde, die im Sauerland Erholung suchen
wollen und damit zum Aufschwung des Sauerlandes beitragen.“[76] Hier
wurde also nicht nur versucht, den Zigeunern das (Über-)Leben schwer zu
machen, sondern der sauerländischen Bevölkerung wurde auch ein wenig
Abwechselung im Alltag mißgönnt. So auch
im folgenden Falle (Schreiben eines Gendarmerie-Hauptwachtmeisters in
Bilstein an den Landrat in Olpe vom 12. Mai 1937): „Am heutgen Tage habe ich
... die beiden Schausteller Johann Jorgewitsch[77],
geb. 23.2.10 zu Oppeln Gustav Jorgewitsch, geb. 16.3.18 zu Ordorf, Kr. Gifhorn
(Hann.) Welche nach Zigeunerart im
Lande umherziehen, übernommen und weitertransportiert. Ihren Unterhalt
verdienen sie sich durch Darbietung von Schaustellungen mit zwei dressierten
Affen. ... Die Jorgewitsch sind staatenlos. An Hand des Fremdenpasses habe
ich festgestellt, dass sie ihren letzten Wohnsitz in Querenhorst Kreis
Helmstedt hatten. ... Der Gend. Postenbereich Finnentrop hat die Ausübung des
Gewerbes untersagt, welches auch ... auf den Kreis Olpe ausgedehnt wurde. Ich
habe die beiden Jorgewitsch bis Altenhundem transportiert, wo sie sich unter
meiner Aufsicht eine Fahrkarte nach Kreuztal lösten und abgefahren sind.“[78] Am 8.
Juli 1937 wurde im Regierungsbezirk Arnsberg, vermutlich auch darüberhinaus
ein „Fahndungstag“ durchge-führt, der dazu diente, Fahrende zu kontrollieren
bzw. festzunehmen. Im Umkreis von Grevenbrück wurden dabei einige Zigeuner
dem dortigen Amtsgericht vorgeführt.[79] Damit
endet das ausgewertete Archivmaterial. Aus der
Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg[80] gäbe es
auch noch manches „Zigeunerische aus dem Sauerland“ zu berichten, das sich
zum Teil in Artikeln der Lokalzeitungen[81]
niedergeschlagen hat. Hier nur
zwei Beispiele, die dem Verfasser dieser Zeilen in die Hände gekommen
sind: Seit Meinerzhagen eine Autobahnanbindung hat,
konnte man vermehrt kleinere Gruppen von meist Sinti auf dem Parkplatz neben
dem Schützenplatz oder einer Wiese in der Nähe des Schnüffel antreffen. Am 15.
Juli 1982 berichtete die Meinerzhagener Zeitung über „Landfahrer“, die auf
dem Schützenplatz in Meinerz-hagen lagern wollten, gemeint waren Zigeuner,
vermutlich Sinti, doch das wollte man so nicht schreiben.[82] In den
letzten Jahren sind verstärkt asylsuchende Roma aus Jugoslawien (bzw. dem
ehemaligen Jugoslawien) oder auch Rumänien im Zuge der Verteilung in
sauerländische Gemeinden gelangt, so z.B. nach Lüdenscheid, wo zeitweise (im
Jahre 1990) 200 Roma in Zelten untergebracht worden waren.[83] Geblieben
sind im Sauerland vermutlich nur wenige Zigeuner. Anders im Wittgensteiner
Land, wo schon im 18.Jahr-hundert vermutlich Sinti seßhaft gemacht worden
sind.[84] Wenn man die zitierten Archivquellen noch einmal Revue
passieren läßt, wird man feststellen, daß es darin eigentlich erst in zweiter
Linie um die Zigeuner selbst ging und in erster Linie um das Verhältnis der
Gadsche, der Nicht-Zigeuner, zu den Zigeunern und den damit verbundenen
Vorurteilen. Gleichzeitig ist es auch ein Stück Verwaltungs-geschichte, die
zu Vergleichen mit heutiger Verwaltungspraxis gegenüber Fremden anregte. Geschichte
sollte nicht als ein abgeschlossenes, abgehaktes oder abzuhakendes Geschehen
aufgefaßt werden, sondern auch als Lernfeld für die Gegenwart und Zukunft. Der
Österreicher Klaus Edlinger läßt in seinem Roman eine der beiden
Hauptfiguren, die Zigeunerin Dora sagen: „Und was habt Ihr
gelernt ? Wie ist das heut ? Mit den vielen Flüchtlingen ? Ihr habt euch
nicht verändert ! Nichts habt ihr gelernt ! Peinlich sind sie euch. Sie
könnten Euren Wohlstand durcheinanderbringen. Euch die Arbeit wegnehmen. Sie
sind die Zigeuner von damals. Die, die nicht zu Euch gehören. Die Faulen !
Die Diebe ! Die Kriminellen ! Die, die anders ausschauen als ihr. Das allein
macht sie schon verdächtig. Ich glaub‘, ihr könnt ohne Zigeuner gar nicht
leben !“[85]
Dieser Artikel ist gewidmet: |
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Lila Steinberger (1920-1999),[86] ein Kölner Sinto, ein baro rom, ein großer Mann, den ich als jemanden
kennengelernt habe, dem an einem guten Auskommen von Sinti und Gadsche gelegen war. |
Und Karl Jokisch (1925-1996), ein Gadscho und großer
Freund der Sinti, der es verstanden hat, auch anderen Gadsche Verständnis für
und Interesse an den Sinti zu wecken. |
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Anonymus: Polizeidrohung
zeigt Wirkung In:
Meinerzhagener Zeitung, 15.07.1982 Meinerzhagen Anonymus (jk): Heute
beziehen 200 Roma das Camp an der Talstraße In: Meinerzhagener
Zeitung, 20.08.1990 Meinerzhagen BÖMELBURG, Hans-Jürgen: Die
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deutsche Sprache unter die Betroffenen fiel In: Die Zeit Nr.11, 08.03.1996 Hamburg |
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[1] Zitiert nach LEE 1978,
S.121.
[2] Aus: GEIGGES/ WETTE 1979,
S.41.
[3] ZIMMER (1996) bringt die Sache
auf den Punkt: „Während politische
Korrektheit im Fall Afroamerikaner ausnahmsweise einmal einen begrüßenswerten
Zuwachs an sprachlicher Genauigkeit brachte, hat die Tabuisierung des Wortes
Zigeuner die betreffende Bevölkerungsgruppe praktisch der Nennbarkeit entzogen,
zumindest im Singular. Seit 1979 bestehen einige ihrer Vertreter - nur in
Deutschland - darauf, Zigeuner müsse durch "Roma und Sinti" ersetzt
werden. Ein einzelner aber kann nicht "Roma und Sinti" sein, nur
oder. Wie aber soll ein Außenstehender wissen, ob er es mit einem aus der
Gruppe der (seit Generationen in Deutschland ansässigen) Sinti oder mit einem
aus der Gruppe der (meist in diesem Jahrhundert aus dem Balkan zugewanderten)
Roma zu tun hat? Zudem weiß fast niemand, ob die beiden Namen Plural oder
Singular sind, also ob man "ein Sinti" überhaupt sagen kann. (Man
kann es nicht, es heißt "ein Sinto" und "ein Rom".) Und
sind es auch Feminina? (Sie sind es nicht; die weiblichen Formen lauten
"Romni" und "Sintizza".) Schließlich fühlen sich andere
Gruppen desselben Volkes, die weder Roma noch Sinti sind, von der
scheinkorrekten Bezeichnung ausgegrenzt ... Was aber sprach denn gegen
Zigeuner? Angeblich, daß das Wort "jahrhundertelang zur Stigmatisierung
gebraucht wurde". Nur zu wahr, daß die, die früher Zigeuner hießen,
jahrhundertelang mißachtet und dann in Deutschland nicht nur stigmatisiert,
sondern in unbekannt großer Zahl
ermordet wurden. Aber das Wort als solches war nicht pejorativ. Es bedeutet
keinesfalls "Ziehgauner" und wurde auch nicht so verstanden“.
Oder SPRECHER (2000): „Inzwischen hat
mancher die Political Correctness derart verinnerlicht, dass sein Computer beim
Tippen des guten alten Wortes ’Zigeuner‘ abstürzt. Zigeuner heissen jetzt
’Angehörige einer mobilen ethnischen Minderheit‘.“
Ein
Beispiel (von vielen) für den unreflektierten und damit die Fakten
verfälschenden Gebrauch der Floskel „Sinti und Roma“ sei hier zitiert (BÜLOW
2001); da heißt es einmal: „... eines von Roma und Sinti
bewohnten Heimes.“ Dann aber im nächsten Satz: „Neben Ruhestörung wird den Roma Diebstahl von Kinderspielzeug ... zur
Last gelegt.“ Es geht hier tatsächlich nur um Roma – wie
zudem auch aus dem Passus: „... illegal
eingereisten Roma und Sinti ...“ zu schließen ist – die
Sinti werden einfach mit einbezogen.
[4] OPFERMANN 1994, S.65.
[5] VOSSEN 1983, S.136. Ähnlich
auch der offenbar mit einer türkischen Romni (Zigeunerin) verheiratete Mozes
Heinschink: „Obwohl mir bewußt ist, daß
diese Bezeichnung vielfach von den Betroffenen abgelehnt wird, wird in
Ermangelung eines Besseren ’Zigeuner‘ als Sammelbegriff für alle Roma- und
Sinti-Gruppen verwendet.“ (HEINSCHINK 1994, S.110, Anm.1) Auch BRAND (1995,
S.103) und HEINZ (1996, S.168, Anm.2) vertreten im großen und ganzen diese
Meinung.
[6] LUCASSEN 1996, S.8.
[7] SALO 1997, S.367 f.
[8] STUMME (1912, S.339)
berichtete von einer „Beduinenkarawane“, die im Sommer des Jahres in
verschiedenen Städten Deutsch-lands (u.a. Hamburg, Breslau, Leipzig und
München) Aufführungen machte; in dieser Schaustellertruppe befanden sich auch
zwei Zigeunerinnen aus Jaffa/ Palästina.
[9] Ausführlicher werden die
Argumente für die Verwendung des Zigeuner-Begriffs auf der folgenden Webseite
dargestellt:
[10] S. a.: OPFERMANN 1994, S.64
und S.72, Anm.10; OPFERMANN 1998 und 1999; BRAND 1995, S.105.
[11] LUCASSEN 1996. Auch GÜNTHER
(1984, S.131) äußert sich dahingehend: „Als
Herumziehen nach Zigeunerart aber
definierten die preußischen Oberbehörden einen Kriterienkomplex, der zum
Zwecke des Lebensunterhalts mit gemeinschaftlich
in Horden und unter Mitführung ihrer
beweglichen Habe im Wagen verband. Wer
immer diese Merkmale erfüllte, galt als Zigeuner. Ob es sich dabei um Zigeuner, Deutsche oder Jenische handelte, galt
den Behörden gleichviel. Und man kann füglich bezweifeln, ob eine preußische
Behörde damals schon imstande gewesen wäre, diese Unterschiede überhaupt zu
treffen. Die zu findende Motiverklärung muß also auf den gesamten so
definierten Personenkreis zutreffen.“
[12] Z.B. WIPPERMANN 2000 (Teil
III), der ungerechtfertigterweise Lucassen kritisiert mit: „Dies alles ist absoluter Blödsinn, der allerdings als solcher nicht
sofort zu erkennen ist, weil er «sozialgeschichtlich» gut kaschiert wird.“
Nun, Blödsinn schreibt in diesem Falle Wippermann, wie ein Blick in das
Archivmaterial zeigt.
[13] KA Olpe, Nr. A 4418 (Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Obdachlose, 1935-42). Zu der
besagten Ministerialanweisung und ihre Umsetzung im Regierungsbezirk Arnsberg
s. RIEDESEL 1989. Da fehlerhafte Schreibweise in den Aktenstücken recht häufig
ist, soll sie in den hier gebrachten Zitaten nicht gesondert gekennzeichnet
werden.
[14] KA Olpe, Nr.2485 (Zigeuner,
1865-1928).
[15] Ebd.
[16] Ebd.
[17] S. SCHEUERER 1999 und
WORATSCHKA 1999, wobei diese beide nur einen an die Öffentlichkeit gelangten
Fall berichten; es dürfte eine hohe „Dunkelziffer“ geben bzw. viele Fälle, die
nur im Umkreis der betroffenen Asylbewerber bekannt sind.
[18] WOESTE 1857, Sp.369.
[19] KA Olpe, Nr.2485.
[20] StA Meinerzhagen, Fach IX,
Nr.46 (Acta betreffend: die Behandlung ausländischer Zigeuner). Es kann hier
nur die alte Aktenbe-zeichnung angegeben werden, da der Verfasser die Akten vor
der Errichtung des jetzigen Stadtarchivs eingesehen hatte. Das letzte Dokument
der Akte datiert vom 16. Februar 1911.
[21] Ebd.
[22] Ebd.
[23] Vorher waren es nur 18
Pferde, sollten die Gendarmen und Polizeidiener da nicht gut aufgepaßt haben ?
[24] StA Meinerzhagen, Fach IX,
Nr.46.
[25] Ebd.
[26] KA Olpe, Nr.2485.
[27] Ebd.
[28] So beispielsweise geschehen
mit Roma aus dem Balkan, die in Europa von einem zum anderen Land abgeschoben
worden sind (ULRICH 1976, um nur ein Beispiel zu nennen).
[29] StA Meinerzhagen, Fach IX,
Nr.46.
[30] Schreiben des Amtmannes zu
Meinerzhagen an das Kgl. Landratsamt des Landkreises zu Hagen vom 1. November
1889 (StA Meinerzhagen, Fach IX, Nr.46).
[31] Ebd.
[32] Ebd.
[33] Ebd.
[34] KA Olpe, Nr.2485.
[35] Über die Bedeutung von
Ortschaften wie Hünsborn, Schönau und Elben für die Meckeser s.: OPFERMANN 1995
a, S.118 und ders. 1999, S.206 f.
[36] StA Olpe Nr.1434 (Festnahme
und Ausweisung lästiger Ausländer u. Zigeuner, 1889-1930).
[37] LAKATOS 1979, S.144.
[38] StA Meinerzhagen, Fach IX,
Nr.46.
[39] StA Olpe, Nr.1434.
[40] Ebd.
[41] KA Olpe, Nr.2485.
[42] StA Meinerzhagen, Fach IX,
Nr.46.
[43] StA Olpe, Nr.688 (Maßregeln
gegen Zigeuner, Bettler, Landstreicher pp. 1819-1921). Am 4. Juli 1910
berichtete der Olper Amtmann (?) dem dortigen Landrat (?) ebenfalls, daß „in den letzten Jahren ein allgemeiner
Rückgang der Zigeunerplage zu verzeichnen“
gewesen war und fügt hinzu: „Ausländische
Zigeuner haben sich in letzter Zeit im Amtsbezirk überhaupt nicht mehr
gezeigt.“ (StA Olpe, Nr.1434)
[44] S. dazu auch HEHEMANN 1987,
RIEDESEL 1989 und BÖMELBURG 1995/96.
[45] KA Olpe, Nr.2485.
[46] Ebd.
[47] OPFERMANN (1995 b, S.10)
bringt ein Beispiel aus dem Siegerland, wo man ohne Erfolg versucht hatte,
Hausierhandel durch die Förderung von Läden abzuschaffen – die Läden konnten
sich nicht halten und man stellte danach wieder Wandergewerbescheine aus.
[48] KA Olpe, Nr.2485.
[49] StA Olpe, Nr.1434.
[50] Ebd.
[51] StA Gummersbach, Bestand
Gemeinde Lieberhausen, Nr.498 (Maßnahmen gegen Bettler, Landstreicher usw.).
[52] StA Lüdenscheid, Nr.A 1406
(Zigeuner, 1903-27). Die Weiss, Winter, Trollmann und Reinhardt sind bekannte
deutsche Sinti-Familien. Schnuckenack Reinhardt ist beispielsweise ein
bekannter Geiger (Primasz). Die Reinhardt-Sippe mit
ihren verschiedenen katholischen, protestantischen und assimilierten
Verzweigungen stellt ein interessantes Kapitel in der Geschichte der Sinti in Deutsch-land
dar. Dem Mohr in Schiller’s „Räuber“ beispielsweise dürfte der als
Räuberhauptmann bekannte „Hannikel“ Pate gestanden haben, der „bürgerlich“
Jakob Reinhardt hieß. Verhaftet wurde dieser übrigens von seinem Vetter,
ebenfalls ein Reinhardt (über die Reinhardts s.a. KNEHER 1994). Eine Monographie über diese Sippe wäre ein
lohnendes Unternehmen. Das Hänschen-Weiss-Ensemble ist heute ebenfalls
eine bekannte Sinti-Musikgruppe. Rukeli Trollmann war im Jahre 1933 deutscher
Boxmeister im Halb-schwergewicht. Als Zigeuner wurde ihm der Titel von den
Nazis jedoch aberkannt und er 1943 im KZ Neuengamme erschossen (KOHR/ KRAUSS
2000; REINHARD 2000).
[53] StA Lüdenscheid, Nr.A 1406.
[54] KA Olpe, Nr.2485.
[55] Über Sinti als Soldaten in
den beiden Weltkriegen siehe u.a.: RIECHERT 1994.
[56] Ebd.
[57] Ebd.
[58] Schreiben an die
Ortspolizeibehörden vom 12.8.1921 und an den Regierungspräsidenten vom
25.8.1925 (KA Olpe, Nr.2485).
[59] KA Olpe,
Nr.2486 (Zigeunerwesen, 1925-28).
[60] Ebd.
[61] Ebd.
[62] Ebd.
[63] S.a. BRAND
1995, S.106.
[64] KA Olpe,
Nr.2486; ähnlich äußerte sich sechs Tage später der Landjägermeister Dreher von
Altenhundem, wobei er hinzufügte: „Viel
Schuld trägt die Regierung, daß sie solchen Leuten Wandergewerbescheine
verabfolgt.“ (Ebd.)
[65] KA Olpe,
Nr.2485.
[66] Hier nur zwei
Quellenangabe von vielen dazu: GERTH 1981 und LANZ 1998. Über die zwangsweise
Verbringung von Zigeuner-kindern in Kinder- und Erziehungsheime in der Nazizeit
s. u.a. MEISTER 1984.
[67] KA Olpe, Nr.2486.
[68] Schreiben des Amtmannes an
den Olper Landrat vom 30. Juni 1926; der Vorstoß wurde am 3. Mai 1927 zu den
Akten gelegt (KA Olpe, Nr.2486).
[69] Ebd.
[70] Ebd. Der Briefwechsel ging
noch etwas hin und her, wobei auf Olper Seite das Manko bestand, daß die
Landjägerei, anders als die Mescheder, keine Telefone besaß.
[71] Schreiben des Landrates in
Altenkirchen an den Kollegen in Olpe vom 6. April 1927, die Rückantwort vom 20.
April, Schreiben des Landrates zu Gummersbach an den in Olpe vom 25. April, der
Olper Landrat an den Gummersbacher am 20. Juni, Schreiben des Olper an den Altenkirchener
Landrat vom 2. Juli 1927 (KA Olpe, Nr.2486).
[72] Schreiben des Olper
Landrates an das Regierungspräsidium in Arnsberg vom 13. Februar 1928 (KA Olpe,
Nr.2485).
[73] Ebd.
[74] StA Olpe, Nr.1434.
[75] StA Gummersbach, Bestand
Gemeinde Lieberhausen, Nr.498 (Maßnahmen gegen Bettler, Landstreicher usw.).
[76] KA Olpe, Nr.A 4418
(Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Obdachlose, 1935-42).
[77] Bosnische Roma namens
Gjeorgjević, die Bärenführer/ Bärentreiber waren, werden bei
DILLMANN(1905, S.86) für Bayern aufgeführt.
Über Bärenführer im Berlin der 1920er Jahre s.: RÖMER 1986.
[78] Ebd.
[79] Ebd.
[80] Über die Haltung der
deutschen Gesellschaft gegenüber Zigeunern nach dem Zweiten Weltkrieg s. u.a.:
MARGALIT 1997a und b.
[81] Über die Berichterstattung
über Zigeuner in der deutschen Tagespresse allgemein s.: BOHN/ HAMBURGER/ ROCK
1995
[82] Anonymus 1982.
[83] Anonymus 1990.
[84] Aus der umfangreichen
Literatur darüber sei hier nur auf einige der neueren Publikationen verwiesen:
OPFERMANN 1994/95 b und 1996.
[85] EDLINGER 1991, S.75.
[86] Über sein Leben s.: JOKISCH
1981.
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Fotos und Text © Rüdiger Benninghaus Seite erstellt am 23.Juli
2001 Zuletzt geändert am
25.Juli 2006 Hintergrund: Fahne der
Roma |
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