Zigeunerisches aus dem südlichen Sauerland des 19. und 20.
Jahrhunderts |
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herausgegeben von Rüdiger Benninghaus |
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Eine leicht geänderte Fassung dieses Aufsatzes
ist in Folge 203, H.2/ 2001, S.127-156 der „Heimatstimmen aus dem Kreise Olpe“ erschienen. |
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Musizierende und tanzende Sinti |
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„Wo du Zigeuner siehst,
herrscht Freiheit. Wo du keine siehst, ist die Freiheit
abgeschafft.“ (ein alter Spruch)[1] „Bruder, dein Name ist auf der
Speisekarte. Mit deinem Namen machen sie
deutsche Kultur. Opern, Operetten und Theater spielen
sie mit deinem Namen. Aber
dich und deine Lebensart wollen sie nicht anerkennen.“ (aus dem Gedicht:
„Bruder“ von Lolotz Birkenfelder)[2] |
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Zigeuner ? Das gehört sich doch nicht (mehr) !? Die „political
correctness“ hat die Bezeichnung doch schon vor Jahren abgeschafft und durch
„Sinti und Roma“ ersetzt.[3] – Wieder ein Beispiel für ein Kind, das mit
dem Bade ausgeschüttet worden ist ! Warum ? Zunächst einmal: „Die Unbefangenheit in der Verwendung des
traditionellen Begriffs <Zigeuner> ist weg, ohne daß sich eine neue
Selbstverständlichkeit im Umgang mit neuen Begriffen herausgebildet hätte.
Deren Verwendung scheint etwas Aufgenötigtes anzuhaften, im übrigen ist die
Diffamierung durchaus auch in den Medien noch lebendig ...“[4] Der Ethnologe Rüdiger Vossen schreibt ganz richtig, daß „... es bisher nicht möglich war, eine
neutrale, allgemein akzeptierte Sammelbezeichnung für alle Zigeunergruppen zu
finden. Die Roma wollen nicht Sinti genannt werden, die Sinti nicht Roma oder
Calé. Im deutschsprachigen Raum haben wir deshalb keine andere Wahl, als
weiterhin den vorbelasteten Begriff Zigeuner zu verwenden, wenn wir alle
Zigeunergruppen meinen, und Roma oder Sinti oder Calé, wenn wir eine der
großen Gruppierungen ansprechen möchten.“[5] Und der niederländische Sozialhistoriker Leo Lucassen: „So werden diejenigen, die in historischen
Quellen als Zigeuner bezeichnet werden, nahezu ausnahmslos mit den heutigen
’Sinti und Roma‘ gleichgesetzt. Obwohl es zweifelsohne zwischen den heutigen
Sinti oder Roma und den in früheren Zeiten als Zigeuner kategorisierten
Gruppen Verbindungen gibt, trifft dies sicher nicht in jedem Fall zu.
Überdies muß die These, daß die Vorfahren der heutigen Sinti und Roma sich in
gleicher Weise ethnisch definierten, noch bewiesen werden.“[6] Der (frühere) Herausgeber der renommierten Zeitschrift „Journal
of the Gypsy Lore Society“, Matt Salo, schreibt zum Problem der Benennungen: „No common original
name exists for all Gypsy groups, and each goes by its own designation. Since
1980, some writers have attempted to generalize the cumbersome label ’Roma
and Sinti‘, based on only two Gypsy groups, to all Gypsies. This usage
ignores the individual identities of other Gypsy groups, each of which has
its own history and culture. However, since in the English-speaking countries
each group translates its own ethnic name as ’Gypsy‘, and since this is also
the label used by outsiders, we will continue to use it as the most general
and convenient way to refer to this set of ethnic groups thought to be
related by common origin.“[7] Es scheint sinnvoller, zu versuchen, den über Jahrhunderte
eingebürgerten Begriff „Zigeuner“ seiner Negativbehaftung zu entledigen bzw.
ein offeneres Verhältnis zu diesem Volk, seien es nun Sinti, Roma oder andere
Zigeuner, aufzubauen. Wenn statt „Zigeuner“ nun „Sinti und Roma“ in den
Sprachgebrauch gekommen ist, die Diskriminierung und die Vorurteile aber auf
der Schiene dieser neuen Begrifflichkeit fortgesetzt werden, ist kaum etwas
gewonnen. Und Umbenennungen von Zigeunersauce, Zigeunerschnitzel oder
Zigeunerbaron in „Sintisauce“, „Romaschnitzel“ oder „Sinti- und Roma-Baron“
haben auch noch nicht den Weg in den Duden gefunden. Schließlich muß man damit leben und tut es auch weitgehend, daß
weltweit sowohl Fremd- als auch Eigen-bezeichnungen für Völker in Gebrauch
sind. Deutsche heißen eben anderswo „German“, „Alman“, „Njemac“ oder
sonstwie, und nicht allein nur „Deutsche“.
Wenn wir in historischen Dokumenten von „Zigeunern“ lesen, so
können wir in den meisten Fällen nicht sicher sein, um welche Gruppe es sich
handelt, weshalb wir eben dann allgemein von „Zigeunern“ sprechen müssen bzw.
sollten. Nur in Fällen, wo nichtdeutsche (slawische) Namen explizit erwähnt
werden, kann man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß wir hier
Roma vor uns haben, obwohl z.B. in früheren Zeiten auch Zigeuner aus
Palästina als Artisten und Zirkusleute nach Deutschland gekommen sind,[8] die weder Sinti noch Roma, sondern Dome/
Domari als Eigenbezeichnung tragen. Soviel der „oppositionellen“ Meinungen zum Thema der korrekten
Bezeichnung für die ethnische Gruppe, von der hier die Rede sein soll.[9] Schließlich wurden und werden von Außenstehenden auch meist die
Jenischen (Mäckese/ Meckeser, Manische und andere Bezeichnungen kommen auch
vor[10]) – eine Bevölkerung, die aus der Vermischung
von Sinti und anderen Bevölkerungsgruppen (meist Deutschen) entstanden ist –
als Zigeuner angesehen und bezeichnet. Archivmaterial zeigt, daß es
tatsächlich nicht von der Hand zu weisen ist, daß der Begriff „Zigeuner“ in
früherer Zeit zumindest auch ein „polizeilicher Ordnungsbegriff“[11] war, der verschiedene, auch
nichtzigeunerische nichtseßhafte Gruppen umfaßte, auch wenn manche Historiker[12] diese Sichtweise vehement ablehnen. So schrieb Gendarmerie-Obermeister Gent aus Olpe am 15. Mai 1935
an den Olper Landrat: „In letzter Zeit ist wiederum eine verstärkte
Zigeunerplage im Kreise festzustellen. Es handelt sich aber meistens um
solche, die im Besitze eines Wandergewerbescheines sind. Nun sind viele
Organe der Polizei der Ansicht, dass diese nicht als Zigeuner zu betrachten
seien. Diese Auffassung ist irrig. Nach der Minist. Anweisung zur Bekämpfung
des Zigeunerunwesens vom 17.2.1906 (MBl., S.53) gelten auch solche Personen
als Zigeuner, die nach Zigeunerart im Lande umherziehen. Also sind auch diese
zu überwachen und damit zu transportieren, ...“[13] Ähnliche Unsicherheit offenbart auch schon ein Schreiben des Olper
Bürgermeisters und Amtmannes Liese an das Königliche Landratsamt zu Olpe vom
25. Mai 1886: „... in Betreffs des Vorkommens inländischer
Zigeunerbanden im hiesigen Bezirke Fehlanzeige. Mit besondern Maßregeln gegen
solche vorzugehen, scheint nach hiesigen Verhältnissen nicht erforderlich,
wenn nicht unter die Kategorie derselben auch die Banden einheimischer
Korbflechter fallen.“[14] Das „Problem“, wer denn Zigeuner ist, spricht auch ein
Rundschreiben des Ministers für Handel und Gewerbe in Berlin vom 31. Oktober
1901 an alle Regierungspräsidenten an: „Es sind Fälle zu unserer Kenntnis gelangt, in
denen in Bosnien staatsangehörigen Zigeunern Wandergewerbescheine zum
Vorzeigen dressirter Thiere ausgestellt und ... auf andere Bezirke ausgedehnt
worden sind, ... ... eine eingehende Prüfung der Persönlichkeit
der Antragsteller <für den Wandergewerbeschein> eintreten zu lassen, insbesondere dann, wenn
es sich um Gewerbe handelt, die erfahrungsgemäß meist von Zigeunern ausgeübt
werden, und wenn diese Personen aus Gegenden stammen, aus denen Zigeuner
herzukommen pflegen.“[15] Ähnlich ein Schreiben des Ministers des Inneren zu Berlin am 1.
August 1902 an den Regierungspräsidenten in Arnsberg: „Die Bestimmungen, wonach ausländischen
Zigeunern der Wandergewerbeschein stets zu versagen und inländischen
Zigeunern gegenüber von der Befugniß zur Versagung des Wandergewerbescheines
auf Grund der §§ 57, 57a und 57b der Reichs-Gewerbeordnung möglichst
ausgiebiger Gebrauch zu machen ist, sind in neuerer Zeit wiederholt in
Erinnerung gebracht worden. ... ordnen wir hierdurch an, daß, wenn in
einzelnen Fällen in Ermangelung gesetzlicher Versagungsgründe dem Antrage
eines inländischen Zigeuners auf Ertheilung eines
Wandergewerbescheines stattgegeben werden muß, dessen Zigeunereigenschaft in
dem Wandergewerbeschein ausdrücklich zu vermerken oder falls diese
Eigenschaft nicht zweifellos feststeht, der Zusatz aufzunehmen ist: ‚Zieht
nach Zigeunerart im Lande umher.‘“[16] Sollte man ob solcher behördlicher Praktiken empört die Stirn
runzeln, so mag doch an bundesrepublikanische Berufsverbote gedacht und
„Gerüchte“ erwähnt werden, nach denen in bundesdeutschen Behörden (z.B. in
Filialen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder
auch Verwaltungsgerichten) beispielsweise Beamte angehalten werden, die Zahl
von Asylanerkennungen möglichst niedrig zu halten.[17] Gegen Ende des 14.Jahrhunderts sollen die ersten Zigeuner in
Westfalen „aktenkundig“ geworden sein,[18] doch so weit wollen wir hier nicht in die Geschichte zurückgehen,
sondern in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beginnen. Dabei ist das
vorhandene Archivmaterial zwar nicht annähernd vollständig ausgewertet
worden; dennoch kann einiges an Material zum Thema vorgelegt werden. Es war wohl der Bürgermeister in Olpe, der am 8. September 1865
der Olper Kreisbehörde berichtete: „...1. im Jahre 1860 u. 1861 einzelne kleinere
Trupps von Zigeunern, aus Männern Frauen und Kindern bestehend ,... in der
Richtung von Siegen nach Meinerzhagen den hiesigen Kreis durchzogen haben;
... eine große Bande von etwa 25 Köpfen ist im Laufe dieses Sommers von
Siegen herkommend in Meggen eingetroffen, denselben aber kein Aufenthalt
daselbst gestattet, u. von der Ortsbehörde nicht angegeben gewesen, in
welcher Richtung sie sich weiter bewegt hat.... 3. Die Banden welche in den bezeichneten
Jahren die hiesige Gegend durchzogen haben, waren ... <?> meistens als
Musiker bezeichnet, mit ... <?> Päßen mit keiner sonstigen gewerblichen
Legitimation versehen.“[19] Am 1.Juni 1886 antwortet das Amt Meinerzhagen auf eine
entsprechende Anfrage des Königlichen Landrats zu Altena: „...daß sich hier im Amtsbezirke weder
Zigeuner aufhalten, noch hier ansässig sind. Ein Bedürfniß gegen inländische
Zigeunerbanden vorzugehen, liegt nicht vor.“[20] Diese Auskunft war jedoch nur eine „Momentaufnahme“, denn schon
knapp drei Monate später, am 20.August 1886 schreibt Amtmann von Orsbach an
den Königlichen Landrat Dr. Kruse über „Den
Transport der Zigeunerbande von 50 Köpfen, welche am 12ten August ... von
Olpe nach hier geführt wurde...“: „Wie Euer Hochwohlgeboren bekannt, wurde am
11. d. Mts. im Kreise Olpe eine Zigeunerbande aus Böhmen bestehend aus 50
Personen, 9 Wagen u. 18 Pferden ergriffen und in Gemäßheit des hohen
Rescripts des Herrn Ministers des Inneren ... von Olpe über Meinerzhagen,
Brügge, Arnsberg, Leipzig nach Böhmen transportirt.“[21] Diese „Zigeunerbande“ – der Begriff „Bande“, der schon die
betreffenden Personen in eine kriminelle Ecke stellte, war sehr beliebt –
machte den Behörden noch weiter „Freude“ und war Anlaß zu weiteren
Korrespondenzen, so am 29. August 1886: „Euer Hochwohlgeboren berichte gehorsamst ich,
daß von den Transportierern <?>, welche die Zigeunerbande am 12. ...
<?> von Olpe nach hier brachten, drei Waldwärter und ein Polizeidiener
aus dem Kreise Olpe hier entlassen werden mußten, weil sie nur bis nach hier
von dem Königlichen Landrathsamte Olpe commandirt waren. Da nun die Bande
nach Mittheilung des sie begleitenden berittenen Gendarms von Olpe eine durchaus
widerspenstige und namentlich zur Nachtzeit gefährliche war und dieselbe bei
Brügge zu übernachten hatte, so habe ich
das Amt Halver telegraphisch ersucht, die disponiblen Polizeidiener
und den Gendarm nach Brügge zu senden. Die Beamten haben mir ihre
Liquidationen über Diäten und Reisekosten zugehen lassen. ...“[22] |
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Sinti haben auf ihren Reisen auch heute noch Probleme, einen Lagerplatz zu finden. Die Polizei ist meist recht schnell zur Stelle, obwohl, wie in diesem Falle, eine Genehmigung zum Lagern vorlag. |
Wagensegnung auf einer kleinen Sinti-Pfingstwallfahrt |
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Mit
Schreiben vom 13. September 1886 bittet das Amt Meinerzhagen den Landrat um
Kostenerstattung für die Aktion: „Euer Hochwohlgeboren ist es bekannt, daß am
12ten d. Mts. von Olpe aus über hier nach Hagen ... eine böhmische
Zigeunertruppe von 50 Personen und 20 Pferden[23] transportirt worden ist. Menschen und Pferde,
welche Morgens früh von Olpe ohne ordentliche Verpflegung abgereist <?>
waren, kamen hier gegen Mittag an und wollte die Truppe ohne Verpflegung
nicht weiter, weil die Bande nicht im Besitz von Lebensmitteln war, so habe
ich auf Kosten der hiesigen Gemeinde angeschafft: an Brod für 4 Mk. An Cartoffeln <?>, Speck u. Salz für
1,95 Mk. An Pferdefutter für 9 also <?> für 14 M 95 ... die Verpflegung der Menschen und Thiere war
ein unabweisbares Bedürfniß ... ... daß der hiesigen Gemeindekasse ... der
ausgelegte Betrag ad 14 M 95 ... aus der Staatskasse erstattet werde.“[24] Nun, der Amtskasse wurden die Auslagen erstattet. Ob die
Zigeunergruppe tatsächlich nichts mehr zu Essen hatte, wissen wir natürlich
nicht; die damals wie heute personell unterbesetzten Ordnungskräfte dürften
jedoch wohl angesichts der „Überzahl“ auf eine Durchsuchung verzichtet haben. Im nächsten Jahr (Schreiben des Amtes an den Landrat in Altena
vom 27. Mai 1887) ging es erneut um die Kostenerstattung für den „Transport“
einer 7köpfigen „Zigeunerbande aus
Österreich“ mit einem Pferd, die, von Olpe kommend, nach Hagen eskortiert
wurde. Hier fielen 2,40 Mark für Pferdefutter an.[25] Das Ministerium des Inneren in Berlin schrieb am 21. Januar 1887
an die „Königliche Regierung“ zu Arnsberg, die das Schreiben an den Olper
Landrat weiterleitete: „Wie hier zur Sprache gebracht worden, ist
Seitens des Landrathes zu Olpe am 11. August v. Js. eine aus ungefähr 80
Köpfen bestehende Zigeunerbande, deren legitimationslose Mitglieder aus der
Gegend von Teplitz herkommen sollten, angehalten und ihrer angeblichen
Heimath dirigirt worden. Der betreffende Transport ist über Drolshagen,
Meinerzhagen, Altena, Hagen, Iserlohn, Arnsberg , Meschede, Brilon, Büren,
Warburg, Hofgeismar, Cassel, Witzenhausen, Eschwege, Mühlhausen, Langensalza
und Weißensee nach der Königlich Sächsischen Landesgrenze zu in die Wege
geleitet worden. Ich veranlasse die Königliche Regierung Ermittelungen
darüber vorzunehmen, auf welche Weise diese Zigeunerbande in den dortigen
Verwaltungs-Bezirk gelangt ist,...“[26] Zwei Tage später antwortete der Landrat nach Arnsberg in Bezug
auf „die von Gummersbach nach Olpe
übergetretene Zigeunerbande“: „..., daß die fragl. Zigeunerbande von Ort zu
Ort weiter transportirt und, weil mittellos, auf Landespolizeiliche Kosten an
die Sächsische Landesgrenze gelangt ist, sowie daß eine förmliche Uebergabe
derselben an die sächsische Polizeibehörde stattgefunden hat.“[27] Das hier geschilderte Verfahren war eine für die damalige Zeit
typische Verhaltensweise gegenüber Zigeunern; allerdings passierten derartige
„Abschiebungen“ auch noch in neuerer Zeit.[28] Mit Schreiben vom 9. Juni 1888 berichtete der Meinerzhagener
Amtmann auf Anfrage, daß seit den beiden oben genannten Fällen keine Zigeuner
mehr im Amtsbezirk gesehen worden sind.[29] Allerdings ist fraglich, ob hier nur ausländische
Zigeuner gemeint waren, oder ob überhaupt Meinerzhagen so wenig frequentiert
wurde. Im November des folgenden Jahres hatte man jedoch wieder etwas
„zu tun“: „Eine ... hier verhaftete ausländische
Zigeunerbande: 13 Erwachsene, 8 Kinder wird durch Fußgendarm Prawitt zur
gefl. weiteren Veranlassung ganz ergebenst vorgeführt. ... Haftsache ! Transport geht ab von Meinerzhagen am 1.
November ... Mittags 1 ½ Uhr.“[30] Zwei weitere Schreiben des Amtmannes an den Landrat (beide vom
4. November 1889) zu dem „Ereignis“ bringt weitere Details. Die Gruppe war
mit drei Wagen und vier Pferden unterwegs als „ausländische, legitimationslose Zigeunerbande“ aufgegriffen und
nach Hagen eskortiert worden. In Brügge mußte übernachtet und Menschen und
Pferde verpflegt werden, da sie weder Lebensmittel noch Geld gehabt haben
sollen, so daß insgesamt 20,08 Mark an Aufwendungen entstanden: „Denselben wurde an Lebensmitteln gewährt: Brod für 1 M. 70 Pf. Fleisch u. Wurst für 5 „ 25 „ Cartoffeln und Holz für 1 „ Sa. für 7 M. 95 Pf. Die Zubereitung der Speise besorgte die
Gesellschaft selbst. Die Verpflegung war absolut erforderlich und war bei der
kalten Witterung eine warme Speise die geeignetste. ...“[31] Diese offenbar humane Handlungsweise der Meinerzhagener Behörde
hatte jedoch ein Nachspiel. Das Regierungspräsidium in Arnsberg schrieb am
15. März 1890 an den Landrat in Altena: „... betreffend Verpflegung einer aus 21
Personen bestehenden ausländischen Zigeunerbande in Meinerzhagen, mit dem
Ersuchen um gefällige Aeußerung darüber ergebenst zurück, nach welchen
Grundsätzen die Verpflegung bewirkt worden ist. Die von der Polizeibehörde zu
Meinerzhagen gemachten Aufwendungen scheinen über das nothwendige Maß
hinauszugehen. ... 5 ½ Pfund Rindfleisch und 3 ½ Pfund Wurst Bel. C am
selbigen Tage Weißbrod für 1 M 70 Pf. Es hätte wohl Schwarzbrod genügt. In
dem Berichte ist darzuthun, weshalb die Aufwendungen nothwendig waren. ... noch zu bescheinigen, daß die angeschafften
Gegenstände nothwendig und die dafür angesetzten Preise ortsüblich waren.“[32] Über den Fortgang der Geschichte ist nichts zu erfahren, es
dürfte wohl weiter nach unten „getreten“ worden sein. Das Vorkommnis läßt einen daran denken, wie in der heutigen Zeit
der Staat die Versorgung von Fremden, Asylsuchenden regelt, Stichwort:
Asylbewerberleistungsgesetz. Fünf Jahre später (am 15. März 1895) schickt der
Regierungspräsident zu Arnsberg ein Rundschreiben an die Landratsämter des
Bezirks: „Im Laufe dieses Sommers ist im Regierungsbezirk,
besonders in den Kreisen des Sauerlandes wiederum eine erhebliche Belästigung
des Publikums durch herumziehende Zigeunerbanden hervorgetreten. ...
Insbesondere mache ich noch darauf aufmerksam, daß den Zigeunern das Lagern
auf Grundstücken an den öffentlichen Wegen in der Regel zu untersagen sein
wird, ... Ferner wird das Halten der Zigeunerwagen für die Nachtzeit auf den
öffentlichen Wegen und Straßen vielfach aus Gründen des öffentlichen Verkehrs
und der Sicherheit verboten werden müssen.“[33] Angesichts derartiger Vorgaben fragt man sich, wo denn die
Zigeuner überhaupt Rast machen konnten. Abgesehen davon scheint die
geschilderte Sachlage zumindest für Meinerzhagen, nach dem spärlichen
Niederschlag in den Akten zu urteilen, weit übertrieben gewesen zu sein. Noch härtere Maßnahmen gegen Zigeuner, anderenorts „erprobt“,
wurden auch den hiesigen Behörden zur Nachahmung empfohlen (Schreiben des
Oberpräsidenten der Provinz Westfalen in Münster an den Regierungspräsidenten
in Arnsberg vom 31. Oktober 1901). Das Schreiben ist daneben ein weiteres
Beispiel für die übliche Praxis des „Weiterschiebens“ von einer
Verwaltungsgrenze zur nächsten: „Der Landrath des Kreises Herford hat in einem
Falle, in welchem sich eine Zigeunerbande in seinem Kreise lästig gemacht
hatte, die Ueberweisung der von der Bande mitgeführten Kinder zur
Fürsorgeerziehung beantragt, und das Vormundschaftsgericht hat dem Antrage
stattgegeben. Nach dem Bericht des Landraths ist seitdem in dem Kreise
Herford, der bis dahin besonders stark von Zigeunern heimgesucht war, kein
Zigeuner mehr bemerkt worden. Ich halte das Vorgehen des Landraths in Herford
für sehr empfehlenswert, ... Die Polizeibehörden haben vielfach das
Bestreben, Zigeunerbanden, die sich in ihrem Bezirke zeigen, möglichst
schnell aus demselben zu entfernen, ohne wegen Landstreichens gegen sie
einzuschreiten. In Folge dessen macht sich die aus dem einen Polizeibezirk
abgeschobene Bande alsbald in dem Nachbarbezirk lästig. Der Grund wird in der
Regel in dem Wunsch des Polizeiverwalters zu suchen sein, die Kosten zu
vermeiden, die durch das Einschreiten gegen die Zigeuner ... entstehen
könnten. ... ... Kosten aus der Kreiskommunalkasse zu
erstatten.“[34] |
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Am 15. Januar 1903 schrieb der Gemeindevorsteher Kleine von
Rhonard an den Olper Amtmann: „Über die Hin- und Herzüge ein und derselben
Zigeunerbande seit Anfang November v. J. diene Ihnen zur gefälligen
Kenntnißnahme, folgendes: Anfang Novbr. v. J. kam hier eine Bande von 10
Personen, Männer, Frauen u. Kinder, durch, (angeblich von
Elben-Thieringhausen herkommend) gingen oberhalb dem Dorfe Rhonard, links von
der Chaussee, woselbst die Männer auf Grube Rhonard unten bei dem Rostoffen <?>, die Frauen dagegen bei Ferd. Alfer <oder: Ufer ?> das. ein Unterkommen gefunden haben. Von hier
ist die Bande über Rheringhausen nach Fahlenscheidt u. weiter gezogen. Einige
Tage später traf die Bande Zigeuner von annährend 30 Personen in Oberelspe
an, wo ich die hier früher durchgekommene 10 Personen auch gleich wieder
erkannte. Gegen Mitte December v. J. kam der frühere
Durchzug von 10 Personen hier in Rhonard wieder an, angeblich die Richtung
nach Rothemühle einschlagend. Am Samstag Abend, den 3 Jan. ist den derselbe
Zug wieder retour-gekomen nach Thieringhausen (in diesem Regensturm) wo sie
theils bei Jos Schulze im Backhaus, u. theils bei Heinr. Schröder auf der
Scheunentenne 2 Nächte campirt haben. Diesmal kamen dieselben von Hünsborn,
Altenhoff, Schonau herüber nach Thieringhausen.[35] Von Thieringhausen kamen dieselben am 5 Jan.
vor Mittag hier in Rhonard wieder durch, sind des Abends in Rehringhausen
geblieben, ist mir weiteres nicht bekannt. Erstens ist die Bande hier in der Gegend sehr
orientirt, kennen jeden Nebenweg. Zum Zweiten fechten <?> die Weiber fast alle Häuser ab, sind ungemein
zudringlich, verlangen Kleidungsstücke, Lebensmittel, kann man die Weiber
nicht los werden. Einer der Männer will Scherenschleifer, Regenschirmmacher
sein, einige führen Violinen nach, jedes Weib hat ein kleines Kind auf dem
Rücken, dazu einige Hunde u. der Zug ist organisirt. Beim letzten Hierdurchkommen fragte ich die
Weiber nach ihrem Reiseziel. Selbige äusserten sie wollten jetzt in’s
Morsbacher (jedenfalls nach der Stakshöh das.) worauf ich ihnen erwiederte,
daß sie ja grade entgegen gesetzt reißten, indem sie ja jetzt Morsbach im
Rücken hatten. O, meinten sie, wir drehen uns oben wieder rechts rum, aber
sie sind wieder grade aus nach Rehringhausen gereißt. Um späteren Belästigungen durch diese
Zigeunerbande vorzubeugen, wird es angebracht sein, dieselben polizeilich zu
verfolgen u. denselben den Aufenthalt in den Ortschaften zu untersagen.“[36] In einem Roman des ungarischen Roma-Schriftstellers Menyhért
Lakatos liest sich eine Passage fast wie ein Kommentar zu dem oben
wiedergegebenen Ereignis: „Wer konnte sagen, wie lange wir schon liefen
? ... Denn wir laufen immer, einmal um dies, einmal um jenes. Im Endergebnis
ist es einerlei, so oder so nähern wir uns dem gleichen Ziel. Möglich auch,
daß es kein Ziel gibt. Wir laufen bloß, bleiben irgendwo stehen und meinen,
das Ziel erreicht zu haben. Dann brechen wir mit neuem Elan vielleicht gerade
dorthin wieder auf, woher wir gekommen sind.“[37] 1905 sieht der Regierungspräsident wieder einmal einen Anlaß zum
Mahnen; in einem Schreiben an die Landräte, Oberbürgermeister und
Bürgermeister vom 31. März 1905 heißt es: „Seit einiger Zeit macht sich wieder in
mehreren Kreisen des diesseitigen Bezirkes die Zigeunerplage fühlbar. Insbesondere
ist mehrfach, bedauerlicherweise erst nach dem Verschwinden der Banden,
festgestellt worden, daß die geführten Wandergewerbescheine, Pässe gg.
gefälscht waren. Ich mache daher erneut auf die Rundverfügungen vom 7. Mai
1886 ... 24. Oktober 1887 ... 17. November 1889 ... und vom 8. Januar 1900
... aufmerksam ...“[38] Die damaligen Behörden hatten es nicht leicht, wie eine
Anweisung des Landrates zu Olpe an den dortigen Amtmann vom 16. Juni 1905
belegt: „Der Polizei-Diener Klein erhält hiermit
Auftrag, sich sofort mit Fahrrad nach Oberveischede zu begeben, um dort einen
Transport von Zigeunern in Empfang zu nehmen und ihn über Neuenwald,
Griesemert nach Olpe zu eskortieren. Revolver ist mitzuführen.“[39] Dazu kamen dann noch die Probleme mit der Kostenerstattung für
„Amtshandlungen“, wie das Schreiben des Regierungspräsidiums zu Arnsberg an
den Olper Landrat vom 13. Juli 1905
zeigt: „Aus den mit Bericht vom 12. Mai ..., 2.
Juni..., 10.Juni ... und 16. Juni ... vorgelegten Reisekostenliquidationen,
die durch den Transport einer Zigeunerbande entstanden sind, geht nicht
hervor, dass es sich um ausländische Zigeuner handelte. Ich ersuche um
Bericht hierüber und ferner um Aeusserung, dass die Transporttaten zur
Zahlung der Kosten nicht imstande gewesen sind. Gemäss Erlass des Herrn
Ministers des Innern vom 30. April 186 ... sind die durch die Ausweisung
erwachsenden Kosten nur dann auf Staatsfonds zu übernehmen, sofern es sich um
ausländische Zigeuner handelt, und die Deckung der Kosten nicht durch diese
herbeigeführt werden konnten. ... die durch den Transport inländischer
Zigeuner entstehenden Kosten als Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung zu
betrachten sind.“[40] Der Polizeidiener mußte zugeben (Schreiben vom 18. und 21.
August 1905), daß es sich um inländische Zigeuner gehandelt hatte. Im folgenden Jahr (24. Dezember 1906) berichtet der Olper
Amtmann dem dortigen Landrat: „Der letzte Zigeunertransport erfolgte am 8.
September 1905 von hier über Rhonard, Altenkleusheim nach Girkhausen. Der
vorletzte Transport erfolgte am 16 Juni 1905 von Olpe über Friedrichsthal bis
Gerlingen. Durch diese Transporte sind 28,20 M Kosten entstanden, welche aus
der hiesigen Amtskasse gezahlt sind. Im laufenden Jahre sind größere
Zigeunertrupps im hiesigen Amtsbezirke nicht bemerkt worden.“[41] Am 28. Juni 1910 meldet der Meinerzhagener Amtmann dem Landrat
zu Altena: „Während der letzten Jahre sind hier sehr
wenige Zigeunerbanden durchgezogen. Besondere Erfahrungen sind nicht gemacht
und sind Klagen nicht laut geworden. Im allgemeinen ist ein weiterer Rückgang
der Zigeunerplage zu verzeichnen.“[42] Ähnlich äußerte sich auch am 25. Juni 1910 die Behörde in Olpe
gegenüber dem dortigen Landrat: „In den letzten Jahren ist ein starker
Rückgang der Zigeunerplage in dem hiesigen Bezirk beobachtet worden. Die
Anweisung v. 17.2.1906 hat sich m.E. gut bewährt und genügt wohl zur
Bekämpfung des Zigeunerunwesens.“[43] Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ war zur damaligen Zeit
eine verbreitete stehende amtliche Redewendung,[44] ähnlich wie heutzutage die „Eindämmung der
Asylantenflut“. Einen deutlich erkennbaren Eifer in der Repression von Zigeunern
legte der Drolshagener Amtmann an den Tag, wie das folgende Schreiben vom 4.
April 1910 an den Olper Landrat belegt: „Ein Zigeuner Carl Weihs, Dortmund Zinkstrahse,
wohnend, hatte einen Gewerbeschein der Königlichen Regierung in Arnsberg zum
Hausierhandel mit Geigen. Begleiter und Transportmittel fanden sich nicht
eingetragen, waren meines Erachtens auch unnötig, denn die Geigen, die er
hatte, konnte Weihs sehr gut tragen. Trotzdem führte Weihs einen mit 2
Pferden bespannten Wohnwagen, zwei Weiber und einige Kinder bei sich. Das
eine Frauenzimmer sollte seine Frau, das andere seine Schwiegermutter sein.
Der Mann wunderte sich, dass er angehalten wurde und sagte, es sei das erste
Mal, dass er darauf aufmerksam gemacht werde, dass er nur die Personen von
Ort zu Ort mitführen dürfte, die im Wandergewerbeschein eingetragen seien.
Dies ist der Beweis, dass man im Allgemeinen, jedenfalls um Arbeit und Last
zu sparen, die Zigeuner ziehen lässt und nur dafür sorgt, dass man sie über
die Amtsgrenze bringt ... Das ist ein grosser Fehler, denn die braune
Gesellschaft merkt sehr bald, dass die Polizei ein Auge zudrückt und beträgt
sich auch danach, dabei nicht unterlassend, für ihre Stammesbrüder an den
Strassen Zeichen anzubringen, die über die Gesinnung der Polizei
Auskunft geben. ... Weiterhin sollte man aber auch die Ausstellung
von Gewerbescheinen an Zigeuner nach Möglichkeit vermeiden. Was hat es denn
z.B. für einen Zweck, dem Weihs einen Gewerbeschein für den Handel mit
„Geigen“ auszustellen, wofür doch absolut kein Bedürfnis vorliegt, denn die
verhältnismässig kleine Anzahl Leute, die eine Geige kaufen will, kauft sie
nicht von Weihs, um von ihm betrogen zu werden, sondern in einem soliden
Geschäfte. Es sind deshalb diese Gewerbescheine nur der Deckmantel, um unter
seinen Schutz, Gelegenheit zum Stehlen auszukundschaften und um zu betteln.
... Bei der grossen Zahl derartigen Gesindels,
welches sich auf den Landstrassen umhertreibt diese unsicher macht und
besonders die Landbevölkerung ausraubt <berichtigt in: aussaucht>,
sollte man von jedem Gendarmen und Polizeibeamten verlangen, dass er
monatlich über die von ihm angehaltenen Zigeuner, Hausierer und Bettler
berichtet und bei Fehlanzeigen diese des Näheren begründet.“[45] Ja, gar lustig ist das Zigeunerleben ... Mit seiner rassistischen Anschauung fand der Drolshagener
Amtmann in dem Olper Landrat einen Gesinnungsgenossen und engagierten
Mitstreiter. In einer Randbemerkung (am 12. April 1910 an das
Regierungspräsidium) zum obigen Schreiben liest man: „Alle Bestrebungen, der Zigeunerplage Herr zu
werden, sind m.E. aber solange umsonst, als es den unsteten Gästen durch
Erteilung von Wandergewerbescheinen möglich gemacht wird, unterm dem
Deckmantel des Hausirhandels in der Welt umherzuziehen. Namentlich der vom
Amtmann angeführte Fall ist so recht bezeichnend. Wozu braucht es für einen
Zigeuner der Lizenz, mit Geigen zu handeln ? Kein vernünftiger Mensch läßt
sich doch von einem solchen Kerl mit einer Geige anschmieren, sondern kauft
sie sich in einem solche Sachen führenden Geschäfte.“[46] Berufs- bzw. Arbeitsverbote und das Verbot, herumzuziehen,
deuten sich an; knapp drei Jahrzehnte später werden sie traurige Wirklichkeit.
Die zur damaligen Zeit für die Versorgung des ländlichen Raumes wichtige
Rolle herumziehender Händler wollen die beiden Beamten nicht erkennen, waren
aber meist der Grund für die Ausstellung von Wandergewerbescheinen durch
einsichtigere Behörden.[47] Als am 4. Juli 1910 der Olper Landrat
an das Regierungspräsidium schrieb, ging es wieder um Arbeitsverbote: „Die Zigeunerplage hat in den letzten Jahren
merklich abgenommen, ... Sie würde m.E. noch nachhaltiger wirken, wenn sie
überall mit gleicher Strenge gehandhabt würde. Letzthin habe ich erst wieder
Gelegenheit gehabt, festzustellen, wie entgegen der ausdrücklichen Vorschrift
der Ziffer 8 der genannten Anweisung Gemeindevorsteher Zigeunern
Bescheinigungen darüber ausgestellt hatten, daß sie sich bei vorübergehendem
Aufenthalte in den betr. Gemeinden gut geführt hatten. Noch weit mehr zu
bedauern ist es, daß es den Zigeunern noch immer so leicht gemacht wird,
Wandergewerbescheine zu erhalten, die sie zuweilen zum Handel mit den
merkwürdigsten Sachen berechtigen. ... Ein weiterer Umstand, der den Zigeunern
namentlich ausländischen, die Fortführung ihres Wanderlebens begünstigt, ist
die Neigung von Waldbesitzern, Waldgenossenschaften diese schwarzen Gesellen
als Waldarbeiter anzunehmen, um möglichst billige Arbeitskräfte zu haben. Das
ist natürlich ganz der Zigeuner Fall. Mitten im Walde wird Lager gemacht,
Heu, Stroh und Kartoffeln liefern die benachbarten Wiesen und Felder
unentgeldlich, Brandholz ist ebenfalls umsonst genug zu haben; für
Lebensmittel sorgen die Weiber, die tagtäglich die nächsten Ortschaften
bettelnd und kundschaftend absuchen, von den Männern ... <?> unterstützt, als diese nächtens die von den
Weibern am Tage ausgemachte Gelegenheit zu Stehlen ausnützen; anderweit
sorgen die Männer noch durch Wilddieben, Fischfrevel usw. für Bereicherung
der Speisekarte. In den letzten Jahren war diese Beschäftigung
der Zigeuner als Waldarbeiter auch hier im Kreise Mode geworden. Als die
Zigeuner trotz wiederholter Abschiebung immer wieder an den Arbeitsstätten –
zum Faullenzen – sich einfanden, eröffnete ich den betr.
Jahnschaftvorständen, daß, falls wiederum Zigeuner im Jahnschaftsgebiet unter
dem Vorgeben, Waldarbeit zu verrichten, angetroffen würden, ich sie auf
Kosten der Jahnschaften würde weg transportieren lassen. Das hat geholfen, seit jener Zeit trifft man
innerhalb des Kreises nur selten mehr Zigeuner, jedoch an den Grenzen.
Namentlich an der Grenze nach dem Rheinlande lagern oft monatelang ganze
Banden; werden diesselben heute über die Grenze gejagt, sind sie spätestens
übermorgen wieder da. ... Helfen würde hier m.E. eine alle paar Wochen
unvermutet zu haltende Razzia.“[48] |
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Sinti-Geschwister |
Sinti-Mädchen
an einem Lagerfeuer |
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Am 21. Mai 1912 erließ der Oberpräsident der Provinz Westfalen
in Münster eine Polizeiverordnung, in der es hieß: „§ 1. Zigeunern und nach Zigeunerart
umherziehenden Personen ist das Zusammenreisen in Horden auf öffentlichen
Wegen, Strassen und Plätzen verboten § 2. Als Horde ... gilt eine Vereinigung
mehrerer Familien oder eine Vereinigung einzelner Personen mit einer Familie,
zu der sie nicht gehören, es sei denn, dass es sich um Personen handelt,
deren Mitführung durch Vermerk in einem
Wandergewerbeschein ausdrücklich erlaubt ist.“[49] Eine Woche später gibt der Arnsberger Regierungspräsident die
Verordnung an die untergeordneten Behörden weiter mit dem Ersuchen, „schleunigst für das Bekanntwerden
derselben in Zigeunerkreisen in geeigneter Weise Sorge zu tragen.“[50] In der Zeit des Ersten Weltkrieges war ein wenig „Funkstille“ in
den Akten. Aus einer Nachbarregion sei jedoch ein Aktenstück zitiert, das
ein (weiteres) altes Vorurteil gegenüber Zigeunern anführt, das der Spionage für
fremde Mächte. So schrieb am 13. September 1917 die Abteilung Abwehr des
VIII. Armeekorps (stellvertretendes Generalkommando) in Koblenz an die
Regierungspräsidenten: „Noch immer gelangen Fälle zur Kenntnis des
stellv. Generalkommandos, daß Zigeuner bandenweise im Lande herumziehen. Sie
bilden eine Gefahr für die Sicherheit des Reiches. Feindliche Agenten
bedienen sich derselben, um Spionage
zu treiben oder zur Spionage anzustiften. Auch Wehrpflichtige versuchen, sich
auf diese Weise dem Kriegsdienste zu entziehen und Fahnenflüchtige finden
leicht Unterschlupf bei diesen Banden. Größere Unglücksfälle, die sich in
letzter Zeit in der Kriegsindustrie ereignet haben, sind allem Anscheine nach
nicht zu Unrecht mit Umtrieben von umherziehenden Zigeunerbanden usw. die die
Arbeiter und Arbeiterinnen durch Wahrsagen und andere Schliche betören und
beunruhigen versuchten, in Zusammenhang zu bringen. Es ist auch wahrzunehmen
gewesen, daß sich Zigeuner an Kriegsgefangene, die auf dem Lande arbeiteten
durch Vorführung von Spielen und Tänzen herangedrängt haben und daß nach
ihrem Auftreten aus jener Gegend auffällig viel Kriegsgefangene entwichen
oder Arbeitsverweigerungen stattfanden. Der Grund, daß es diesen Leuten so
leicht gelingt, ihr Unwesen ungehindert fortzusetzen ist zum Teil darin zu
suchen, daß sie sich im Besitze von fremden oder gefälschten Ausweispapieren
befinden ... In einem hier bekannten Falle haben sich Zigeuner mit türkischen
Pässen auszuweisen versucht und die Sympathien die die Bevölkerung für die
Türkei als Bundesgenossen hat, haben ihnen ihr Treiben erleichtert. In
Wirklichkeit waren es aber feindliche Ausländer (Serben).“[51] Die Zigeuner trugen also die (Mit-)Schuld, daß Deutschland den
Ersten Weltkrieg verloren hat ... Ein Vorkommnis in Lüdenscheid macht deutlich, welche
Schwierigkeiten Zigeuner hatten, seßhaft zu werden. Die Polizeiverwaltung
Lüdenscheid berichtete (Adressat nicht ersichtlich, vermutlich das
Amtsgericht) am 9. Januar 1917 (wohl 1918): „Innerhalb eines viertel Jahres haben sich hier
in dem Doppelhause Kölnerstr. 40 u. 42 mehrere Zigeunerfamilien
niedergelassen. Die Kopfzahl dieser Zigeuner beträgt 30-35. Es kommen und
gehen welche, sodaß man über diese Leute keine genaue Controlle hat. Man kann
diese Zigeuner als ‘Zigeunerbanden‘ bezeichnen. Diese Zigeuner sind für
Lüdenscheid und Umgebung eine Landplage geworden, z.B. durch Hausieren,
Betteln und Wahrsagen. Das Haupt dieser Zigeuner scheint mir der Händler
Robert Weihs hier Kölnerstr.42 zu sein. Weihs ist vor ungefahr 2 Jahren hier
zugezogen. Seit dieser Zeit werden die Einwohner von Lüdenscheid von diesen
Leuten belästigt. Folgende Zigeuner die zu diesen Banden gehören
habe ich heute morgen festgenommen, und führe sie hiermit vor: 1.
Händler
Robert Weihs 2.
Musiker
Karl Trollmann 3.
Arbeiter
Karl Winter 4.
“
Karl Adam 5.
“
Franz Reinhardt Ob es sich um innländische oder ausländische
Zigeuner handelt, und ob die angebenen Personalien stimmen, habe ich nicht
feststellen können.“[52] |
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In Köln
(und mehreren anderen Städten) hat der Künstler Gunter Demnig vor
verschiedenen Häusern in der Stadt, in denen bis in
die Nazizeit Juden, Sinti oder Roma wohnten, sogenannte „Stolpersteine“ (kleine
Bronzetäfelchen) in den Bürgersteig eingelassen. Anders
als bei den Gedenksteinen für jüdische Naziopfer fehlen auf denen für
Zigeuner (zumindest
in Köln) Namen. Dies
geht auf die Intervention von Sinti zurück, die dagegen mit dem Argument
protestiert hatten,
daß sie die Namen der Deportierten nicht mit Füßen getreten wissen wollte. An
anderen Orten mögen allerdings auch Namen angebracht worden sein. |
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Einen Tag später wurde in der „Strafsache“ Robert Weiss
verhandelt. Weiss war 1843 in Zerbst/ Krs. Dessau geboren, war katholisch,
verheiratet mit Auguste Adam und hatte sieben Kinder im Alter von drei
Monaten bis 18 Jahren. Sein Tagesverdienst wurde mit 10-15 Mark angegeben und
er somit für zahlungsunfähig befunden. Weiss selbst erklärte vor der
Anhörung: „Ich bin im Herbst 1916 hier zugezogen, vorher
wohnte ich etwa 2 Monate in Hohenlimburg und vordem 2 Jahre in Krs. <?> Leuscheid. Hier in Lüdenscheid erwerbe ich
meinen und meiner Familie Unterhalt mit Hausieren und Musik. Ein
Gewerbeschein war mir für das Jahr 1917 von der Königl. Regierung in Arnsberg
ausgestellt worden. Auch für 1918 habe ich einen Gewerbeschein beantragt,
aber bis jetzt nicht erhalten. Schwere Arbeiten kann ich nicht verrichten, da
ich beide Arme verkrüppelt habe. Vor etwa 4-5 Monaten habe ich mich hier in
Lüdenscheid zum Vaterländischen Hilfsdienst gemeldet, wurde aber, ..., davon
befreit. ... Von den übrigen festgenommenen Personen stehen
nur Trollmann und Adam zu mir im Verwandtschaftsverhältnis, Trollmann ist der
Bruder meiner Schwiegermutter und Adam ist mein Schwager. Hierher gebracht
habe ich niemand von den Personen, sie sind alle ohne meine Veranlassung
hierher gezogen.“[53] Am 14. Mai 1919 machte der Olper Landrat wieder mit einem
Schreiben an die Ortspolizeibehörden „mobil“: „Kaum hat mildes Wetter eingesetzt und schon
tauchen allerorts die seit Kriegsausbruch fast vollständig verschwundenen
Zigeuner und Meckes-Banden wieder auf. Jetzt, da das Land ohnehin schon fast
ausgesogen und aller Lebensmittel bar ist, ist es wirklich nicht notwendig,
daß diese Schmarotzer und Tagediebe Land und Leute noch heimsuchen; außerdem
ist anzunehmen, daß die männlichen Mitglieder dieser Banden, die zum Teil
jahrelang im Felde gewesen sind, zu Gewaltthätigkeiten neigen.“[54] Man könnte fast meinen, dem Landrat wäre es lieber gewesen, wenn
Zigeuner nicht Militärdienst[55] geleistet hätten – das hätte ihnen allerdings
dann den Vorwurf eingebracht, „vaterlandslose Gesellen“ zu sein. Allerdings
scheint dem Landrat irgendwie klar gewesen zu sein, daß Zigeuner im Laufe der
Zeit gegen derart massive Ablehnungen Strategien und Verhaltensweisen
entwickelt haben (entwickeln mußten), die allerdings in den seltensten Fällen
in Gewalttätigkeiten bestanden. Am 28. September 1919 schrieb der Regierungspräsident zu
Arnsberg wieder einmal an seine Landräte: „Bären und Affenführer durchziehen seit
einiger Zeit die ländlichen Gegenden Westfalens und namentlich das Sauerland
in einer Art und Weise, die aller Kultur Hohn spricht. Diese Treiber geben
an, Türken zu sein, und besitzen von kleineren Gemeinden Scheine, nach denen
sie einen Wandergewerbeschein bei der Regierung in Arnsberg beantragt haben.
... Die Tiere werden von diesen Menschen in einer Weise gepeinigt, die
ekelerregend ist.“[56] Dieses Rundschreiben war für den Drolshagener Amtmann wieder ein
willkommener Anlaß, sich über sein „Spezial-gebiet“ auszulassen. In seiner
„Abhandlung“ vom 21. Oktober 1919 an den Olper Landrat liest man: „Die vorgenannte Verfügung beschäftigt sich
mit den Bären und Affenführern und gibt Verhaltungsmassregeln, wie man sich
den herum schmarotzenden und stehlenden Banden gegenüber verhalten soll. Ich
vermisse nur die Bestimmung was man mit den Bären usw. machen soll.... Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich auch
etwas mit dem Deutschen Zigeunern beschäftigen und mit dem Volk, das nach
Zigeunerart im Lande umherzieht und in der Hauptsache von Bettel und
Diebstahl lebt, mit einem Worte ’gemeingefährlich‘ ist. Dieses Volk zog vor dem Kriege in Massen im Lande
umher, wohnte im Winter vielfach in Grosstätten, z.B. Dortmund, Fulda,
Bochum, waren bekannte Zigeuner-Winterquartiere, sobald aber die
Frühlingssonne lachte, fanden sich diese Gesellschaften nicht mehr wohl in
den engen Stadtquartieren und zogen ausgerüstet mit Gewerbescheinen, auf’s
Land ... Ich erinnere nur an jene Banden, die einige
Jahre vor dem Kriege sich monatelang in den Bergen der Grenzen Rheinlands und
Westfalens herum trieben und nur nach langem Bemühen der viel zu schwachen
Polizeikräfte abgeschoben werden konnten. Während des Krieges waren die
Gesellschaften von den Strassen verschwunden, ein Zeichen, dass sie zu
entbehren sind. Eben aber ist der Krieg zu Ende, so tauchen auch schon wieder
die nach Zigeunerart im Lande herumziehenden Schirme-, Kesselflicker u.s.w.
auf. Ich verstehe, dass die Behörden ihres
Winterquartieres aufatmen, wenn sie die lästige Einquartierung in die
Sommerfrische senden können und sie ihnen, wenn eben möglich, behilflich
sind, Wandergewerbescheine zu verschaffen. Uns auf dem Lande ist aber nicht
damit gedient ... und müssen dagegen energischen Protest erheben, dass man
uns die Gesellschaft auf den Hals schickt. ... man vergesse nicht, dass die auf der
Strasse geborenen Kinder von ihren Eltern den Hang zum Bandenleben erben und
in der Regel auf der Strasse sterben. Gewiss macht die Bekämpfung des
Zigeuner-Unwesens, ich nenne nur die Unterbringung der Kinder in
Fürsorgeerziehung, ... eine Unsumme von Arbeit und Verdruss und so zog man,
wie ich es häufig erfahren habe, es vor, die Banden k.H. über die Grenze des
Bezirks weiter zu schieben. Dieses Verfahren ist aber grundfalsch. Die Mühe
und Arbeit die man auf die Bekämpfung des Zigeunerunwesens aufwendet, lohnt
sich bald, denn sie meiden die Bezirke, wo sich die Polizei ihrer liebevoll
annimmt sehr bald und machen ihre Artgenossen durch ihre geheimen Zeichen
darauf aufmerksam, dass es untunlich ist, die Grenzen dieses und jenes
Bezirkes zu überschreiten. Jetzt sieht man nur noch vereinzelt die
unliebsammen, braunen Gäste, deshalb ist es Zeit, sie zu bekämpfen ... und
das Land von den unliebsamen Menschen befreit.“[57] |
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Ein
Rom mit einem Tanzbären in Istanbul. Auf
dem Balkan werden die Bären führenden Roma-Gruppen
Mečkari oder Ursari genannt. |
Roma-Mädchen
aus Mazedonien auf dem III.
Welt-Roma-Kongreß 1981 in Göttingen |
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Man beachte: der Drolshagener Amtmann und der ihm beipflichtende
Olper Landrat äußerten sich solcherart knapp zwei Jahrzehnte vor der braunen
Zeit ! 1921 und 1925 berichtete der Landrat zu Olpe, daß in jenen
Jahren wieder „größere Trupps Zigeuner“ den Kreis durchzogen hätten.[58] Am 4. Mai 1925 schrieb die „Mecklinghäuser Marmor- und
Kalk-Industrie AG“ in Borghausen bei Grevenbrück an das Landratsamt Olpe: „Die Zigeunerplage hat hier derart
überhandgenommen, dass wir unbedingt um polizeilichen Schutz bitten müssen.“[59] Der Oberlandjäger Trojanowski in Grevenbrück äußerte sich
daraufhin am 23. Mai 1925 gegenüber dem Amt Bilstein: „... daß die Zigeunerplage in diesem Jahre
besonders groß ist; in welcher Weise aber das Mecklinghäuser Kalkwerk in
Borghausen belästigt wird, ist uns Polizeibeamten unerklärlich. Die Zigeuner
lagern in dem umseitig genannten Hochwald jedoch nie länger als eine Nacht und
werden dann von uns weiter abgeschoben. Da aber, wie schon umseitig erwähnt,
die Plage in diesem Jahre besonders groß ist, kommt es öfter vor, daß, wenn
wir im Laufe des Vormittags eine Kolonne fortbringen, 1 Stunde später eine
neue an derselben Stelle lagert. Da die Zigeuner aber mit Papieren und
Wandergewerbescheinen versehen sind, müssen wir ihnen eine Nacht zum Ruhen im
Freien gestatten, da dieselben im Orte niemand annimmt.“[60] Vom Attendorner
Bürgermeister erfährt der Olper Landrat am 28. Dezember 1925 auf eine
entsprechende Anfrage hin: „Trotz der in den letzten Jahren zunehmenden
Zigeunerplage, sind hier Unzuträglichkeiten nicht entstanden. In den letzten
Monaten sind hier durchziehende Zigeuner nicht beobachtet worden.“[61] Während die meisten Amtmänner
des Kreises Olpe die Anfrage kurz beantworteten, verfaßte der Drolshagener
Amtmann bereits am 29. November 1925 eine siebenseitige „Denkschrift“: „... ich habe die Wahrnehmung gemacht, daß man
seinen Amtsbezirk sehr bald zigeunerrein hat, wenn die Landjä-gerei und
Polizeibeamten gemeinsam mit aller Schärfe gegen die unnötigen Schmarotzer
vorgehen. Notwendig ist, daß man die durch die Zigeuner entstehende Arbeit
nicht scheut. ... Führungszeugnisse sind Zigeunern bei
vorübergehendem Aufenthalte nicht auszustellen, auch ist ein vorübergehendes
Arbeitsverhältnis von den Behörden nicht zu bescheinigen. (Vielfach ist mir
aufgefallen, daß gerade im Süden unserer Provinz Gemeinde- und Ortsvorsteher
Zigeuner über Arbeitsleistungen weniger Tage amtliche Bescheinigungen
ausstellen, die eine Bestrafung wegen Landstreicherei ungemein erschweren)
... Die Kerle der Bande arbeiten höchst selten und
bei sonnigem Wetter sieht man sie fast den ganzen Tag am Waldesrande ihre
gesunden aber faulen Glieder recken, während Weib und Kinder auf dem Lande
von Haus zu Haus ziehen, um zu betteln, zu stehlen, wahrzusagen und
dergleichen mehr. Wohl fragen sie nach Arbeit um Körbe, Schirme u.s.w. zu
flicken, wohl wissend, daß höchstens noch ein Neuling, der mit ihnen noch nie
zu tun hatte, sich von ihnen über’s Ohr hauen läßt. ... Verfolgte Verbrecher, gesunkene Mitglieder des
Bürgerstandes, die sich durch die Romantik des Zigeunerlebens angezogen
fühlten, vielleicht auch einer schwarzäugigen Dirne nachliefen, können nicht
wieder los von der Bande und verderben und sterben bei derselben. ... Kommt man an den nachmittagen und besonders
abends über die Straße Finnentrop – Grevenbrück, so findet man in einem
Fichtenbestande an der Straße, ungefähr in Höhe des Ortes Sporke, fast immer
ein größeres Zigeunerlager. Es scheint so ein Sammellager zu sein, wo sich
die Banden wieder zusammen finden, die vielleicht tagelang, freiwillig
getrennt oder von der Polizei versprengt gewesen sind. Dieser Sammelplatz
besteht seit Jahren und daß dies so ist, läßt die Annahme zu, daß die
Zigeuner hier wenig von der Polizei belästigt werden. Der Ort ist ganz
geschickt gewählt und bildet so ungefähr die Grenze zwischen den Kreisen
Meschede und Olpe. Dieses Lager stört die öffentliche Ordnung und die
Sicherheit des Verkehrs außerordentlich ...
Wenn nun die 1911 geplante Zusammenarbeit der
deutschen Bundesstaaten bis heute nicht Wirklichkeit geworden ist, so möchte
ich anregen, die Zigeunerplage vorerst mal im Kleinen zu bekämpfen und zwar
in der Weise, daß die südlichen Kreise unseres Westfalenlandes, die wohl mit
am meisten unter der Zigeunerplage leiden, sich zusammentun und nach
einheitlichem Plane den Kampf aufnehmen.“[62] Die Auffassungen dieses
Vorkämpfers für Recht und Ordnung wurden offenbar nicht von allen Beamten des
Gebietes geteilt. Der Landjägermeister Heitmeyer, Olpe, schrieb am 12.
Dezember 1925 an den Olper Landrat: „Das Zigeunerunwesen wird im hiesigen
Dienstbezirk genau nach den gegebenen Bestimmungen bekämpft. ... Das
Auftreten von Zigeunern ist hier genau bekannt, es kommen in Frage die Tage
vor u. nach den Pferdemärkten in Soest[63], Reiste, Küstelberg und Crombach. Zu andern
Zeiten treten hier ganz selten Zigeuner auf.“[64] Auf einen Runderlaß des
Innenministeriums vom 12. Dezember 1925 bezüglich Zigeunersiedlungen
antwortete der Olper Landrat am 30. Dezember 1925: „1. Zigeunersiedlungen
sind im Kreis Olpe nicht vorhanden. 2. Von allen zur Anwendung gekommenen
Maßnahmen zur Abwehr der Zigeunerplage hat sich keine besser bewährt, als das
hier eine Zeitlang geübte Verfahren, den Zigeunerbanden die Kinder
wegzunehmen und sie in Fürsorgeerziehung zu bringen. In jener Zeit wurde der
Kreis Olpe von den Zigeunern gemieden, als wenn es Pestland wäre.“[65] Wer entführte hier also
Kinder ? Übrigens ist dieses Verfahren des Kindesentzuges in der Schweiz,
noch bis 1973 an Jenischen-Kindern durch die Organisation „Pro Juventute“
geübt worden.[66] Im Jahre 1926 nahm der
Drolshagener Amtmann seinen „Kampf“ gegen die Zigeuner wieder auf und
verfaßte erneut ein Pamphlet (an den Olper Landrat, 3. Mai 1926): „Trotzdem zahllose Verordnungen erlassen sind,
die dem Zigeunervolk den Kampf ansagen und die genügen, diese Schmarotzer mit
Erfolg zu dezimieren, suchen sie ganz besonders das Sauerland und seine
vielen zerstreut im Gebirge liegenden Orte auf, wohl wissend, dass hier ihr
Weizen blüht, da die männliche Einwohnerschaft, die ihre Unverschämtheiten
mit einer verdienten Tracht Prügel lohnen würde, tagsüber abwesend sind. ... Wie lax bei uns die Bestimmungen über die
Zigeuner gehandhabt werden, konnte in diesen Tagen wieder festgestellt
werden. Der Fall ist folgender: Die Korbmacherin Ehefrau Ludwig Einacker geb.
Weiss, 48 Jahre alt, aus Menden, wurde in meinem Amte mit einen auf ihren
Namen lautenden Wandergewerbeschein angetroffen. Diese Zigeunerdame führte
einen Wohnwagen bei sich und ausserdem als Gewerbebegleiter ihren Ehegemahl
Ludwig Einacker geb. 11.8.1875 und ihren Sohn Christian E. geb. 2.4.1908 ohne
dass diese Begleiter in den Gewerbeschein eingetragen waren. ... Dass die
Familien Einacker und Weiss zu den bekanntesten westdeutschen
Zigeunerfamilien gehören und den Behörden schon viel zu schaffen machten,
weiss jeder Polizeibeamte, der sich nur etwas mit der Bekämpfung des
Zigeunerunwesens befasste. Ich frage deshalb: Weshalb gibt man einer solch
ausgesprochenen Zigeunerfamilie einen Gewerbeschein ? Ein Bedürfnis dazu
liegt absolut nicht vor, besonders in unserer Gegend nicht, wo viele Leute
Körbe flechten können und wer sich einmal von einen Körbe flechtenden Deutschen
Zigeuner in Bezug auf die Kosten hat anschmieren lassen, tut es zum zweiten
Male nicht wieder. ... So wie in diesem Falle Menden, machen es
viele, um nicht zu sagen die meisten Polizeibehörden, denn mir ist kaum ein
Fall in meiner langjährigen Polizeipraxis bekannt, wo ich die
Zigeunerzugehörigkeit im Wandergewerbeschein vermerkt fand. Ich habe mich für die Zigeunerfrage stets
interessiert und festgestellt, wie diese Sorte Menschen es hasst, wenn die
Polizei ihr scharf auf den Fingern sieht, und wie sie die Gegend meidet, wo
dies geschieht, denn auf dem Kerbholz hat die Gesellschaft immer etwas.“[67] Denkt man die Konsequenzen
all dieser Forderungen des braven Amtmannes zu Ende, so konnte das nur die physische
Vernichtung der Zigeuner bedeuten; wie gesagt, einer der Vordenker ... Im Jahre 1926 verfaßte er
einen Entwurf für eine Polizeiverordnung für das Amt Drolshagen, die
Zigeunern lediglich einen 24stündigen Aufenthalt im Amtsbezirk erlauben
sollte; höherenorts wurde diese jedoch nicht genehmigt, weil dafür kein
Bedürfnis bestand.[68] Landjägermeister Heitmeyer
(Olpe) berichtete am 8. Dezember 1926 dem Olper Landrat: „Es ist von dem Gemeindevorsteher in Bamenohl
eine irrige Auffassung, als ob das Gesindel ausnahmslos aus dem Kreise Olpe
kommt. Ich selbst konnte mich verschiedentlich davon überzeugen, dass die
meisten Landstreicher über ihre Herkunft auf Befragen angaben, dass sie aus
den Gegenden Meschede, Arnsberg, Neheim, Plettenberg und Altena zugereist waren. Die aus dem
südlichen Teil des Kreises zuziehenden Landstreicher nächtigen meistens in
den Kalköfen von Attendorn und Heggen. ... Im Uebrigen bin ich über die angeblich in
Bamenohl vorgekommenen Einbrüche sehr genau unterrichtet. Diese dürften denn
doch wohl durch die von mir selbst vorgenommene Festnahme des Arbeiters Maag
und Genossen (der Schrecken der Sauerländischen Berge) im Februar d. Js., ...
erheblich herabgesunken ... sein. Was
nun die Zigeunerplage betrifft, liegt die Sache wohl so, dass die Beamten des
Kreises Meschede, etwa in Bamenohl auftretende Zigeuner einfach über die
Kreisgrenze abschieben, ohne sich darum zu kümmern, wo die Gesellschaft
bleibt.“[69] Hier hatte man offenbar
bestimmte kriminelle Vorkommnisse der Einfachheit halber den Zigeunern in die
Schuhe geschoben. Im Zusammenhang mit diesem
„Knatsch“ zwischen verschiedenen Behörden bemerkte der Olper Landrat am 20.
Dezember 1926 gegenüber seinem Amtskollegen zu Meschede: „Zu der Zigeunerplage bemerke ich, daß ich auf
meinen Fahrten durch den Kreis schon wiederholt beobachtet habe, daß an der
Provinzialstraße zwischen Bamenohl und Grevenbrück Zigeuner oder Meckese
lagern, ...“[70] Der Versuch, 1926/27
zwischen den Landräten der Regierungsbezirke Koblenz, Trier und des südlichen
Teils von Arns-berg eine Übereinkunft zu treffen, nach der Zigeuner dorthin
abgeschoben werden sollten, von wo sie gekommen waren, scheiterte u.a. an den
Landräten von Olpe und Gummersbach.[71] Aufgrund eines Runderlasses
des Ministeriums des Inneren vom 3. November 1927 bezüglich eines „Fingerabdruck-verfahrens bei Zigeunern“ sind auch im Kreis Olpe
zwischen dem 23. und 26. November 1927 Razzien zwecks Durchführung dieser
Maßnahme durchgeführt worden, wobei insgesamt acht Zigeunern Fingerabdrücke
genommen worden sein sollen. Es wurden jedoch noch weitere Zigeuner
angetroffen, die schon derartige Ausweispapiere besaßen.[72] Verschiedene Behörden der
Gegend (Attendorn, Bilstein, Grevenbrück-Förde, Altenhundem) berichteten
ihrerseits über die Erfahrungen bei den Kontrollen und der Abnahme der
Fingerabdrücke. Am 26. Februar 1928 (also
noch im Winter !) schrieb der Bürgermeister von Drolshagen an den Olper
Landrat: „Die Vorkomnisse in der vergangenen Woche, wo
zwei Bärenführergruppen sich mit 23 Personen, 12 Bären und 8 Pferden bettelnd
umhertrieben, da eine Erlaubnis der Polizeibehörde nicht erteilt wurde, in
einem Falle auch nicht erteilt werden konnte, da die eine Gesellschaft keinen
Wandergewerbeschein hatte und die andere nicht sämtliche Begleiter in den
Gewerbeschein eingetragen hatte, gibt mir erneut Veranlassung, auf die
Notwendigkeit, das Zigeunerwesen ganz energisch zu bekämpfen, hinzuweisen. Es genügt nicht mehr, daß die Polizei sich
darauf beschränkt, die Banden in einen anderen Bezirk zu weisen, sodaß es vorkommt,
daß man z.Bsp. um 8 Uhr eine Zigeunerbande bei Hespecke über die Grenze des
Amtes Meinerzhagen setzt und die Polizei dieses Amtes nach wenigen Stunden
die Gesellschaft bei Krummenerl oder Kalberschnacke wieder in den hiesigen
Amtsbezirk schiebt. Das ist eine Schieberei ohne Ende, die in ein
gegenseitiges Chikanieren ausartet und ihren Zweck absolut nicht erfüllt.
Wenn man die ministeriellen Anweisungen durchsieht, ..., dann wundert man
sich tatsächlich, daß es überhaupt noch Zigeuner gibt, ... ... lege man staatlicherseits in den Gegenden
Baracken an, sammle die Kinder der Straße und schicke sie in
Sammeltransporten dahin und zwinge sie, unter steter Bewachung, zur Arbeit,
wie man es im Kriege mit den Gefangenen macht. ... Als Ende der 1880er Jahre Polizeibehörden im
Industriebezirk ihre warnenden Stimmen erhoben, gegen die von den Zechen
beliebte Masseneinführung polnischer Arbeiter, da verhallten diese <?> ungehört, bis man vor und nach der
Staatsumwälzung entdecken mußte, daß man einen Polenstaat im Staate hatte.
Möge man deshalb jetzt auf die seit Jahren von den verschiedensten Seiten
erhobenen Rufe nach einer energischen Bekämpfung des Zigeuner- und
Landstreicherunwesens hören, damit es uns nicht über den Kopf wächst.“[73] Bei den erwähnten Bärenführern
dürfte es sich vermutlich nicht um Sinti, sondern um balkanische Roma
gehandelt haben. |
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Prozession von Sinti,
angeführt von Musikern |
Sinti-Musiker bei einem
„Platz-Gottesdienst“ |
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Manchmal brachten die Zigeuner
den Einheimischen auch einen kleinen Nebenverdienst, wie das Schreiben des
Oberlandjäger Aug. Schmidt (Landjägerposten Olpe I) vom 18. Januar 1930 an
die Polizeibehörde des Amtes Olpe zeigt: „Am 16. Januar 1930 wurde eine Zigeunerbande
von der Polizei-Behörde Drolshagen in den Amtsbezirk Olpe abgeschoben. Um
dieselben aus dem Amtsbezirk zu bringen, mußte ihnen vorgespannt werden.
Dadurch sind Unkosten von 6 M entstanden. Vorgespannt hat der Landwirt Peter
Kleine in Altenkleusheim.“[74] Oder wie man nach einem
Schreiben des Gendarmeriepostens Wiedenest an die Polizei-Verwaltung in
Lieberhausen vom 23. April 1935 vermuten kann: „Anbei eine Rechnung von dem Landwirt A.
Rothstein von hier. Die Unkosten sind entstanden anläßlich eines
Zigeunertransport v. hier nach Wegeringhausen am 2. Ostertag, um die hiesige
Bevölkerung nicht unnütz von der Bande belästigen zu lassen.“[75] In den ersten Jahren der
Nazizeit konnte man noch Zigeuner auf Reisen antreffen, wie der folgende
Bericht des Gendarmerie-Obermeisters Gent in Olpe an den Olper Landrat vom
15. Mai 1935 zeigt: „Vor etwa 3 Wochen durchzogen türkische
Zigeuner, die im Besitze eines WGSch. waren, den Kreis und gaben
Schaustellungen im Umherziehen. Sie bedurften neben dem WGSch. der
polizeilichen Erlaubnis. Diese haben sie, soweit mir bekannt geworden ist,
erhalten. Die Folge war, dass sie augenblicklich wieder im Kreise sind. ...
Dort, wo sie keine Spielerlaubnis erhalten, sind sie bald wieder
verschwunden, weil die Polizeiverwalter bemüht sind, ihren Bezirk rein zu
halten. ... Wenn nun aber diese Ausländer, die das
eingenommene Geld noch ins Ausland senden, durch betteln und stehlen unsere
Bevölkerung belästigen, so sind sie m.E. als lästige Ausländer zu betrachten
und nach den hierfür gegebenen Bestimmungen auszuweisen. Statt dessen
bekommen sie, wenn sie erscheinen, prompt die Genehmigung zur Vorführung von
Lustbarkeiten. Es mag ja Verwaltungen geben, denen Zigeuner lieber sind als
Fremde, die im Sauerland Erholung suchen wollen und damit zum Aufschwung des
Sauerlandes beitragen.“[76] Hier wurde also nicht nur
versucht, den Zigeunern das (Über-)Leben schwer zu machen, sondern der
sauerländischen Bevölkerung wurde auch ein wenig Abwechselung im Alltag
mißgönnt. So auch im folgenden Falle (Schreiben
eines Gendarmerie-Hauptwachtmeisters in Bilstein an den Landrat in Olpe vom
12. Mai 1937): „Am heutgen Tage habe
ich ... die beiden Schausteller Johann
Jorgewitsch[77], geb. 23.2.10 zu Oppeln Gustav
Jorgewitsch, geb. 16.3.18 zu Ordorf, Kr. Gifhorn (Hann.) Welche nach Zigeunerart im Lande umherziehen,
übernommen und weitertransportiert. Ihren Unterhalt verdienen sie sich durch
Darbietung von Schaustellungen mit zwei dressierten Affen. ... Die
Jorgewitsch sind staatenlos. An Hand des Fremdenpasses habe ich festgestellt,
dass sie ihren letzten Wohnsitz in Querenhorst Kreis Helmstedt hatten. ...
Der Gend. Postenbereich Finnentrop hat die Ausübung des Gewerbes untersagt,
welches auch ... auf den Kreis Olpe ausgedehnt wurde. Ich habe die beiden
Jorgewitsch bis Altenhundem transportiert, wo sie sich unter meiner Aufsicht
eine Fahrkarte nach Kreuztal lösten und abgefahren sind.“[78] Am 8. Juli 1937 wurde im
Regierungsbezirk Arnsberg, vermutlich auch darüberhinaus ein „Fahndungstag“
durchge-führt, der dazu diente, Fahrende zu kontrollieren bzw. festzunehmen.
Im Umkreis von Grevenbrück wurden dabei einige Zigeuner dem dortigen
Amtsgericht vorgeführt.[79] Damit endet das ausgewertete
Archivmaterial. Aus der Zeit nach dem
Zweiten Weltkrieg[80] gäbe es auch noch manches
„Zigeunerische aus dem Sauerland“ zu berichten, das sich zum Teil in Artikeln
der Lokalzeitungen[81] niedergeschlagen hat. Hier nur zwei Beispiele, die
dem Verfasser dieser Zeilen in die Hände gekommen sind: Seit
Meinerzhagen eine Autobahnanbindung hat, konnte man vermehrt kleinere Gruppen
von meist Sinti auf dem Parkplatz neben dem Schützenplatz oder einer Wiese in
der Nähe des Schnüffel antreffen. Am 15. Juli 1982 berichtete
die Meinerzhagener Zeitung über „Landfahrer“, die auf dem Schützenplatz in Meinerz-hagen
lagern wollten, gemeint waren Zigeuner, vermutlich Sinti, doch das wollte man
so nicht schreiben.[82] In den letzten Jahren sind
verstärkt asylsuchende Roma aus Jugoslawien (bzw. dem ehemaligen Jugoslawien)
oder auch Rumänien im Zuge der Verteilung in sauerländische Gemeinden
gelangt, so z.B. nach Lüdenscheid, wo zeitweise (im Jahre 1990) 200 Roma in
Zelten untergebracht worden waren.[83] Geblieben sind im Sauerland
vermutlich nur wenige Zigeuner. Anders im Wittgensteiner Land, wo schon im
18.Jahrhundert vermutlich Sinti seßhaft gemacht worden sind.[84] Wenn
man die zitierten Archivquellen noch einmal Revue passieren läßt, wird man
feststellen, daß es darin eigentlich erst in zweiter Linie um die Zigeuner
selbst ging und in erster Linie um das Verhältnis der Gadsche, der
Nicht-Zigeuner, zu den Zigeunern und den damit verbundenen Vorurteilen.
Gleichzeitig ist es auch ein Stück Verwaltungsgeschichte, die zu Vergleichen
mit heutiger Verwaltungspraxis gegenüber Fremden anregte. Geschichte sollte nicht als ein abgeschlossenes, abgehaktes oder
abzuhakendes Geschehen aufgefaßt werden, sondern auch als Lernfeld für die
Gegenwart und Zukunft. Der Österreicher Klaus Edlinger läßt in seinem Roman eine der
beiden Hauptfiguren, die Zigeunerin Dora sagen: „Und was habt Ihr
gelernt ? Wie ist das heut ? Mit den vielen Flüchtlingen ? Ihr habt euch
nicht verändert ! Nichts habt ihr gelernt ! Peinlich sind sie euch. Sie
könnten Euren Wohlstand durcheinanderbringen. Euch die Arbeit wegnehmen. Sie sind
die Zigeuner von damals. Die, die nicht zu Euch gehören. Die Faulen ! Die
Diebe ! Die Kriminellen ! Die, die anders ausschauen als ihr. Das allein
macht sie schon verdächtig. Ich glaub‘, ihr könnt ohne Zigeuner gar nicht
leben !“[85] Dieser Artikel ist gewidmet:
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Lila Steinberger (1920-1999),[86] ein Kölner Sinto, ein "baro rom", ein großer Mann, den ich als jemanden kennengelernt habe, dem an einemguten Auskommen von Sinti und Gadsche gelegen war. |
Und Karl Jokisch (1925-1996), ein Gadscho und großer Freund der Sinti, der es verstanden hat, auch anderen Gadsche Verständnis für und Interesse an den Sinti zu wecken. |
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Anonymus: Polizeidrohung
zeigt Wirkung In:
Meinerzhagener Zeitung, 15.07.1982 Meinerzhagen Anonymus (jk): Heute
beziehen 200 Roma das Camp an der Talstraße In:
Meinerzhagener Zeitung, 20.08.1990 Meinerzhagen BÖMELBURG, Hans-Jürgen:
Die administrative und polizeiliche „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“
in Rheinhessen und im Regierungsbezirk Koblenz
1870-1933
In: Mainzer Geschichtsblätter, H.10 (1995/96), S.169-184
Mainz BOHN, Irina/ HAMBURGER, Franz/ ROCK, Kerstin: Polizei
und Presse
Eine Untersuchung zum „staatlich genährten Rassismus“ am Beispiel der
Berichterstattung über Roma und Sinti
In: Jahrbuch für Antisemitismusforschung, Bd.4 (1995), S.166-356
Frankfurt/M. / New York BRAND, Mechtild: Die
vergessene Verfolgung Der
Zigeunerbeauftragte aus Soest und seine Opfer In:
Soester Zeitschrift, H.107 (1995), S.103-120 Soest BÜLOW, Jochen:
Flüchtlinge: „Die gehen in der Nachbarschaft klauen“
Kölner Vorurteile bringen Roma in schwierige Lage
In: Neues Deutschland, 18.07.2001
Berlin DILLMANN, Alfred (Bearbeiter):
Zigeuner-Buch
herausgegeben zum amtlichen Gebrauche im Auftrage des K.B.
Staatsministeriums des Innern vom Sicherheitsbureau der
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sie müssen wandern Roman München
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Dieter E.: Leuchtbojen auf einem Ozean der
Gutwilligkeit Wie die deutsche Sprache unter die
Betroffenen fiel In: Die Zeit Nr.11, 08.03.1996 Hamburg |
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[1] Zitiert nach
LEE 1978, S.121.
[2] Aus: GEIGGES/
WETTE 1979, S.41.
[3] ZIMMER (1996)
bringt die Sache auf den Punkt: „Während
politische Korrektheit im Fall Afroamerikaner ausnahmsweise einmal einen
begrüßenswerten Zuwachs an sprachlicher Genauigkeit brachte, hat die
Tabuisierung des Wortes Zigeuner die betreffende Bevölkerungsgruppe praktisch
der Nennbarkeit entzogen, zumindest im Singular. Seit 1979 bestehen einige
ihrer Vertreter - nur in Deutschland - darauf, Zigeuner müsse durch "Roma
und Sinti" ersetzt werden. Ein einzelner aber kann nicht "Roma und
Sinti" sein, nur oder. Wie aber soll ein Außenstehender wissen, ob er es
mit einem aus der Gruppe der (seit Generationen in Deutschland ansässigen)
Sinti oder mit einem aus der Gruppe der (meist in diesem Jahrhundert aus dem
Balkan zugewanderten) Roma zu tun hat? Zudem weiß fast niemand, ob die beiden
Namen Plural oder Singular sind, also ob man "ein Sinti" überhaupt sagen
kann. (Man kann es nicht, es heißt "ein Sinto" und "ein
Rom".) Und sind es auch Feminina? (Sie sind es nicht; die weiblichen
Formen lauten "Romni" und "Sintizza".) Schließlich fühlen
sich andere Gruppen desselben Volkes, die weder Roma noch Sinti sind, von der
scheinkorrekten Bezeichnung ausgegrenzt ... Was aber sprach denn gegen
Zigeuner? Angeblich, daß das Wort "jahrhundertelang zur Stigmatisierung
gebraucht wurde". Nur zu wahr, daß die, die früher Zigeuner hießen,
jahrhundertelang mißachtet und dann in Deutschland nicht nur stigmatisiert,
sondern in unbekannt großer Zahl
ermordet wurden. Aber das Wort als solches war nicht pejorativ. Es bedeutet
keinesfalls "Ziehgauner" und wurde auch nicht so verstanden“.
Oder SPRECHER (2000): „Inzwischen hat
mancher die Political Correctness derart verinnerlicht, dass sein Computer beim
Tippen des guten alten Wortes ’Zigeuner‘ abstürzt. Zigeuner heissen jetzt
’Angehörige einer mobilen ethnischen Minderheit‘.“
Ein Beispiel (von vielen) für den unreflektierten und damit die Fakten
verfälschenden Gebrauch der Floskel „Sinti und Roma“ sei hier zitiert (BÜLOW
2001); da heißt es einmal: „... eines von
Roma und Sinti bewohnten Heimes.“ Dann aber im
nächsten Satz: „Neben
Ruhestörung wird den Roma Diebstahl von Kinderspielzeug ... zur Last gelegt.“ Es geht hier tatsächlich nur um Roma – wie zudem auch aus dem Passus:
„... illegal
eingereisten Roma und Sinti ...“ zu schließen
ist – die Sinti werden einfach mit einbezogen.
[4] OPFERMANN 1994,
S.65.
[5] VOSSEN 1983, S.136.
Ähnlich auch der offenbar mit einer türkischen Romni (Zigeunerin) verheiratete
Mozes Heinschink: „Obwohl mir bewußt ist,
daß diese Bezeichnung vielfach von den Betroffenen abgelehnt wird, wird in
Ermangelung eines Besseren ’Zigeuner‘ als Sammelbegriff für alle Roma- und
Sinti-Gruppen verwendet.“ (HEINSCHINK 1994, S.110, Anm.1) Auch BRAND (1995,
S.103) und HEINZ (1996, S.168, Anm.2) vertreten im großen und ganzen diese
Meinung.
[6] LUCASSEN 1996, S.8.
[7] SALO 1997, S.367 f.
[8] STUMME (1912,
S.339) berichtete von einer „Beduinenkarawane“, die im Sommer des Jahres in
verschiedenen Städten Deutsch-lands (u.a. Hamburg, Breslau, Leipzig und
München) Aufführungen machte; in dieser Schaustellertruppe befanden sich auch
zwei Zigeunerinnen aus Jaffa/ Palästina.
[9] Ausführlicher
werden die Argumente für die Verwendung des Zigeuner-Begriffs auf der folgenden
Webseite dargestellt:
[10] S. a.:
OPFERMANN 1994, S.64 und S.72, Anm.10; OPFERMANN 1998 und 1999; BRAND 1995,
S.105.
[11] LUCASSEN 1996.
Auch GÜNTHER (1984, S.131) äußert sich dahingehend: „Als Herumziehen nach Zigeunerart aber definierten die preußischen Oberbehörden einen Kriterienkomplex,
der zum Zwecke des Lebensunterhalts
mit gemeinschaftlich in Horden und
unter Mitführung ihrer beweglichen Habe im Wagen verband. Wer immer diese Merkmale erfüllte, galt als Zigeuner. Ob es sich dabei um Zigeuner, Deutsche
oder Jenische handelte, galt den Behörden gleichviel. Und man kann füglich
bezweifeln, ob eine preußische Behörde damals schon imstande gewesen wäre,
diese Unterschiede überhaupt zu treffen. Die zu findende Motiverklärung muß
also auf den gesamten so definierten Personenkreis zutreffen.“
[12] Z.B. WIPPERMANN
2000 (Teil III), der ungerechtfertigterweise Lucassen kritisiert mit: „Dies alles ist absoluter Blödsinn, der
allerdings als solcher nicht sofort zu erkennen ist, weil er
«sozialgeschichtlich» gut kaschiert wird.“ Nun, Blödsinn schreibt in diesem
Falle Wippermann, wie ein Blick in das Archivmaterial zeigt.
[13] KA Olpe, Nr. A 4418 (Bettler, Landstreicher,
Zigeuner, Obdachlose, 1935-42). Zu der besagten Ministerialanweisung und ihre
Umsetzung im Regierungsbezirk Arnsberg s. RIEDESEL 1989. Da fehlerhafte
Schreibweise in den Aktenstücken recht häufig ist, soll sie in den hier
gebrachten Zitaten nicht gesondert gekennzeichnet werden.
[14] KA Olpe,
Nr.2485 (Zigeuner, 1865-1928).
[15] Ebd.
[16] Ebd.
[17] S. SCHEUERER
1999 und WORATSCHKA 1999, wobei diese beide nur einen an die Öffentlichkeit
gelangten Fall berichten; es dürfte eine hohe „Dunkelziffer“ geben bzw. viele
Fälle, die nur im Umkreis der betroffenen Asylbewerber bekannt sind.
[18] WOESTE 1857, Sp.369.
[19] KA Olpe, Nr.2485.
[20] StA
Meinerzhagen, Fach IX, Nr.46 (Acta betreffend: die Behandlung ausländischer
Zigeuner). Es kann hier nur die alte Aktenbe-zeichnung angegeben werden, da der
Verfasser die Akten vor der Errichtung des jetzigen Stadtarchivs eingesehen
hatte. Das letzte Dokument der Akte datiert vom 16. Februar 1911.
[21] Ebd.
[22] Ebd.
[23] Vorher waren es
nur 18 Pferde, sollten die Gendarmen und Polizeidiener da nicht gut aufgepaßt
haben ?
[24] StA
Meinerzhagen, Fach IX, Nr.46.
[25] Ebd.
[26] KA Olpe,
Nr.2485.
[27] Ebd.
[28] So
beispielsweise geschehen mit Roma aus dem Balkan, die in Europa von einem zum
anderen Land abgeschoben worden sind (ULRICH 1976, um nur ein Beispiel zu
nennen).
[29] StA
Meinerzhagen, Fach IX, Nr.46.
[30] Schreiben des
Amtmannes zu Meinerzhagen an das Kgl. Landratsamt des Landkreises zu Hagen vom
1. November 1889 (StA Meinerzhagen, Fach IX, Nr.46).
[31] Ebd.
[32] Ebd.
[33] Ebd.
[34] KA Olpe, Nr.2485.
[35] Über die
Bedeutung von Ortschaften wie Hünsborn, Schönau und Elben für die Meckeser s.:
OPFERMANN 1995 a, S.118 und ders. 1999, S.206 f.
[36] StA Olpe
Nr.1434 (Festnahme und Ausweisung lästiger Ausländer u. Zigeuner, 1889-1930).
[37] LAKATOS 1979,
S.144.
[38] StA
Meinerzhagen, Fach IX, Nr.46.
[39] StA Olpe, Nr.1434.
[40] Ebd.
[41] KA Olpe,
Nr.2485.
[42] StA
Meinerzhagen, Fach IX, Nr.46.
[43] StA Olpe,
Nr.688 (Maßregeln gegen Zigeuner, Bettler, Landstreicher pp. 1819-1921). Am 4.
Juli 1910 berichtete der Olper Amtmann (?) dem dortigen Landrat (?) ebenfalls,
daß „in den letzten Jahren ein
allgemeiner Rückgang der Zigeunerplage zu verzeichnen“ gewesen war und fügt hinzu: „Ausländische Zigeuner haben sich in letzter
Zeit im Amtsbezirk überhaupt nicht mehr gezeigt.“ (StA Olpe, Nr.1434)
[44] S. dazu auch
HEHEMANN 1987, RIEDESEL 1989 und BÖMELBURG 1995/96.
[45] KA Olpe, Nr.2485.
[46] Ebd.
[47] OPFERMANN (1995
b, S.10) bringt ein Beispiel aus dem Siegerland, wo man ohne Erfolg versucht
hatte, Hausierhandel durch die Förderung von Läden abzuschaffen – die Läden
konnten sich nicht halten und man stellte danach wieder Wandergewerbescheine
aus.
[48] KA Olpe, Nr.2485.
[49] StA Olpe, Nr.1434.
[50] Ebd.
[51] StA
Gummersbach, Bestand Gemeinde Lieberhausen, Nr.498 (Maßnahmen gegen Bettler,
Landstreicher usw.).
[52] StA
Lüdenscheid, Nr.A 1406 (Zigeuner, 1903-27). Die Weiss, Winter, Trollmann und
Reinhardt sind bekannte deutsche Sinti-Familien. Schnuckenack Reinhardt ist
beispielsweise ein bekannter Geiger (Primasz). Die Reinhardt-Sippe mit ihren
verschiedenen katholischen, protestantischen und assimilierten Verzweigungen
stellt ein interessantes Kapitel in der Geschichte der Sinti in Deutsch-land
dar. Dem Mohr in Schiller’s „Räuber“ beispielsweise dürfte der als
Räuberhauptmann bekannte „Hannikel“ Pate gestanden haben, der „bürgerlich“
Jakob Reinhardt hieß. Verhaftet wurde dieser übrigens von seinem Vetter,
ebenfalls ein Reinhardt (über die Reinhardts s.a. KNEHER 1994). Eine Monographie über diese Sippe wäre ein
lohnendes Unternehmen. Das Hänschen-Weiss-Ensemble ist heute ebenfalls eine
bekannte Sinti-Musikgruppe. Rukeli Trollmann war im Jahre 1933 deutscher
Boxmeister im Halb-schwergewicht. Als Zigeuner wurde ihm der Titel von den
Nazis jedoch aberkannt und er 1943 im KZ Neuengamme erschossen (KOHR/ KRAUSS
2000; REINHARD 2000).
[53] StA
Lüdenscheid, Nr.A 1406.
[54] KA Olpe, Nr.2485.
[55] Über Sinti als
Soldaten in den beiden Weltkriegen siehe u.a.: RIECHERT 1994.
[56] Ebd.
[57] Ebd.
[58] Schreiben an die
Ortspolizeibehörden vom 12.8.1921 und an den Regierungspräsidenten vom
25.8.1925 (KA Olpe, Nr.2485).
[59] KA Olpe,
Nr.2486 (Zigeunerwesen, 1925-28).
[60] Ebd.
[61] Ebd.
[62] Ebd.
[63] S.a. BRAND
1995, S.106.
[64] KA Olpe, Nr.2486;
ähnlich äußerte sich sechs Tage später der Landjägermeister Dreher von
Altenhundem, wobei er hinzufügte: „Viel
Schuld trägt die Regierung, daß sie solchen Leuten Wandergewerbescheine
verabfolgt.“ (Ebd.)
[65] KA Olpe,
Nr.2485.
[66] Hier nur zwei
Quellenangabe von vielen dazu: GERTH 1981 und LANZ 1998. Über die zwangsweise
Verbringung von Zigeuner-kindern in Kinder- und Erziehungsheime in der Nazizeit
s. u.a. MEISTER 1984.
[67] KA Olpe, Nr.2486.
[68] Schreiben des
Amtmannes an den Olper Landrat vom 30. Juni 1926; der Vorstoß wurde am 3. Mai
1927 zu den Akten gelegt (KA Olpe, Nr.2486).
[69] Ebd.
[70] Ebd. Der
Briefwechsel ging noch etwas hin und her, wobei auf Olper Seite das Manko
bestand, daß die Landjägerei, anders als die Mescheder, keine Telefone besaß.
[71] Schreiben des
Landrates in Altenkirchen an den Kollegen in Olpe vom 6. April 1927, die
Rückantwort vom 20. April, Schreiben des Landrates zu Gummersbach an den in
Olpe vom 25. April, der Olper Landrat an den Gummersbacher am 20. Juni,
Schreiben des Olper an den Altenkirchener Landrat vom 2. Juli 1927 (KA Olpe,
Nr.2486).
[72] Schreiben des
Olper Landrates an das Regierungspräsidium in Arnsberg vom 13. Februar 1928 (KA
Olpe, Nr.2485).
[73] Ebd.
[74] StA Olpe, Nr.1434.
[75] StA Gummersbach,
Bestand Gemeinde Lieberhausen, Nr.498 (Maßnahmen gegen Bettler, Landstreicher
usw.).
[76] KA Olpe, Nr.A
4418 (Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Obdachlose, 1935-42).
[77] Bosnische Roma
namens Gjeorgjević, die Bärenführer/ Bärentreiber waren, werden bei
DILLMANN(1905, S.86) für Bayern aufgeführt.
Über Bärenführer im Berlin der 1920er Jahre s.: RÖMER 1986.
[78] Ebd.
[79] Ebd.
[80] Über die Haltung
der deutschen Gesellschaft gegenüber Zigeunern nach dem Zweiten Weltkrieg s.
u.a.: MARGALIT 1997a und b.
[81] Über die
Berichterstattung über Zigeuner in der deutschen Tagespresse allgemein s.:
BOHN/ HAMBURGER/ ROCK 1995
[82] Anonymus 1982.
[83] Anonymus 1990.
[84] Aus der
umfangreichen Literatur darüber sei hier nur auf einige der neueren
Publikationen verwiesen: OPFERMANN 1994/95 b und 1996.
[85] EDLINGER 1991,
S.75.
[86] Über sein Leben
s.: JOKISCH 1981.
Fotos und Text © Rüdiger Benninghaus Seite erstellt am 23.Juli
2001 Zuletzt geändert am
25.Juli 2006 |
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