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Verfolgung
und Widerstand von Zigeunern in Köln während
des Nationalsozialismus Persecution and Resistance of
Gypsies
in Cologne under
Nationalsocialism Nazi Almanya’sında Köln
Çingeneler’ine yapılan zulüm ve
onların direnişi 1. Das Leben des Joki Demetri und seiner Familie in der NS-Zeit The Life of Joki Demetri and His
Family
during the Nazi Era Joki Demetri ve
ailesinin Nazi
zamanındaki hayatı Rüdiger Benninghaus |
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Verschiedene
Bücher und Artikel behandeln die Verfolgung der Zigeuner[1] während der braunen
Zeit,[2] einige auch das
Schicksal einzelner Zigeuner bzw. Familien (sowohl von Sinti[3] als auch von Roma[4]) – insgesamt nicht sehr viele, etwa verglichen mit
Biographien und Autobiographien jüdischer Opfer der NS-Terrorherrschaft. Während
der Widerstand verschiedener Kreise gegen das NS-Regime breite Bearbeitung
gefunden hat – sicherlich nicht zuletzt auch aus politisch-moralischen
Beweggründen – wird man über den Widerstand, die Selbstbehauptung von
Zigeunern ebenfalls nur wenig lesen können.[5]
Aus den
„Zigeunerpersonenakten“,[6] die bis 1989 – zeitweise verleugnet[7] – im Kölner Polizeipräsidium lagerten und dann in das
Hauptstaatsarchiv (Landesarchiv) NRW in Düsseldorf gelangten, wird in diesem
Aufsatz versucht, soweit möglich, einen Abschnitt im Leben des Joki Demetri,
eines Rom(-Zigeuners) vom „Stamm“ der Kelderara (auch: Kalderascha)
nachzuzeichnen. Zwei der vier Akten[8], nämlich die von Joki,
sind umfangreicher als die meisten anderen des gleichen Bestandes,
auch ist es eher die Ausnahme, daß zwei Akten für die gleiche Person
existieren; ihr Studium läßt darüber hinaus den Gedanken aufkommen, daß es
sich hier wohl nicht um einen ganz gewöhnlichen „Fall“ handelt, man also
nicht unbedingt von einem „exemplarischen“ Schicksal eines NS-Verfolgten
sprechen kann. Aufgrund der Quellenlage mußte die Darstellung weitgehend aus
der Sicht bzw. den schriftlichen Hinterlassenschaften der Verfolger, der
Behörden, geschehen. Joki
Demetri’s Vater gehörte zu den Kelderara; ob die Mutter auch dazu oder zur sprachlich
und kulturell verwandten, manchmal auch als Untergruppe der Kelderara
angesehenen Gruppe der Tschurara[9] gehörte, konnte nicht
abschließend beantwortet werden. Die NS-Rasseforscher haben Joki jedenfalls
als „Gelderari“ eingestuft;[10] in der „Rassendiagnose“
der „Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle beim
Reichsgesundheitsamt“, die von dem Mediziner Robert Ritter geleitet wurde,
heißt es in der Klassifizierung auf dem Vordruck: „Zigeuner („Róm“ aus
Ungarn)“, was ebenfalls für die Roma-Gruppe der Lovara[11] verwendet wurde. Das
Gutachtenblatt trägt darüber hinaus jedoch als „Konkretisierung“ in roter
Farbe den Stempel: „Die Gelderari-Zigeuner gehören zu dem großen Stamm der
Róm-Zigeuner. Sie stammen von Kesselflickerfamilien aus dem Balkan ab und
unterscheiden sich von den übrigen Róm-Zigeunern durch besonders urtümliche
Rassenmerkmale.“ Lovara und
Kelderara waren zu jener Zeit die beiden Hauptgruppen der Roma in
Deutschland. Verstärkt eingewandert sind sie etwa ab den 1860/70er Jahren aus
Ost- bzw. Südosteuropa. Zur NS-Zeit sollen von den durch die
„Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle des
Reichsgesundheitsamtes“[12] „begutachteten“ 18.922
Zigeunern in Deutschland 1.585 „Róm-Zigeuner (Ungarische Zigeuner)“ und 211
„Balkanische Zigeuner (Kelderari und Bärenführer)“ gewesen sein,[13] was bedeutet, daß die
Kelderara offenbar in der Statistik unter beiden Gruppen auftauchen.
Natürlich sind weder alle Lovara noch alle Kelderara (auch wenn sie im
Gutachten als „Róm-Zigeuner aus Ungarn“ erscheinen) aus Ungarn nach
Deutschland gekommen, wie es die Gutachten recht stereotyp darstellen. Es wird
angenommen, daß Joki – in den Akten manchmal auch als Jocki oder Goki
verzeichnet – am 27.12.1908 in Łódź[14] in Zentral-Polen (in
den Akten nach dem Überfall der Deutschen auf Polen auch: „früher Polen“)
geboren ist. Dies darf man nun wohl nicht so auffassen, daß Łódź
seine Heimatstadt oder die seiner Eltern war. Es war höchstwahrscheinlich
nicht mehr als ein Zufall, daß Joki dort geboren wurde, auf Reisen eben,
zumal seine Mutter, Rosa Demetri am 10.5.1882 in Wien das Licht der Welt
erblickt hatte.[15] Seinen Vater, Seriga
Kaikoni (Joschka mit Zigeunernamen) hat Joki kaum oder gar nicht
kennengelernt, da er früh verstorben ist; so enthalten die Akten auch keine
Lebensdaten über ihn. Die Eltern waren, wie auch heute noch unter Zigeunern
häufig anzutreffen, nicht standesamtlich oder kirchlich getraut, sondern
lebten in „Zigeunerehe“ oder „nach Zigeunerart“ zusammen, wie es damals hieß.
Immerhin war von den Behörden diese Art der Partnerschaft als eine der Ehe
vergleichbare Institution der Volksgruppe(n) der Zigeuner wohl mehr oder
weniger als Realität akzeptiert, besonders wenn aus ihr Kinder hervorgegangen
waren.[16] Die
Kaikonis scheinen, was Deutschland betrifft, hauptsächlich seinen nördlichen
und mittleren Teil bereist zu haben, wie man den biographischen Daten
einzelner Träger dieses Familiennamens, deren der Verfasser „habhaft“ werden
konnte, entnehmen kann.[17] Zwar hat man teilweise
unbesehen die Konfession von Joki als römisch-katholisch angenommen, doch ist
aus irgend einem Grunde ein Schreiben der „Dienststelle für Zigeunerfragen“
bei der Kriminalpolizeileitstelle Köln an das „Standesamt in Lodsch“ von der
„Russisch-Ukrainischen Orthodoxengemeinde“ in Lodsch (am 21.3.1940)
beantwortet worden, also nicht von einer städtischen oder katholischen
Institution. Diese Kleinigkeit mag vielleicht gar nicht unwichtig sein.
Während die heute in Deutschland lebenden „deutschen Roma“, die Kaikonis und
Demetri’s eingeschlossen, wohl bis in jüngste Zeit und teilweise immer noch
römisch-katholisch waren/ sind und erst in den letzten Jahren durch gezielte
Missionierung vor allem von Pfingstlergemeinden in größerer Zahl zu Freikirchlern
geworden sind, könnte hier eine Beziehung zur orthodoxen Konfession
angedeutet sein, d.h. ein möglicherweise längeres Verweilen in Gebieten mit
einer mehrheitlich russisch-orthodoxen (oder vielleicht auch
rumänisch-orthodoxen ?) Bevölkerung. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, daß
ein Religions- oder Konfessionswechsel bei Zigeunern recht schnell vonstatten
geht. Während
Joki anfangs noch als „Reichsdeutscher“ galt, sah man ihn später als
Staatenlosen an. Eine Schule hat er nicht besucht, weshalb er Analphabet
geblieben ist. Sein Vater
war Händler, vermutlich hauptsächlich mit Pferden; denn nach seinem Tode ist
Joki zunächst mit seiner Mutter – Geschwister hatte er nicht, was wohl durch
den frühen Tod seines Vaters zu erklären sein dürfte – weiter „nach
Zigeunerart“, wie es die Behörden ausdrückten, herumgereist und hat
Handel mit Pferden und Textilien betrieben. Etwa um
1934 muß dann Joki mit der „deutschblütigen“ Hilde(gard) S. eine
„Zigeunerehe“ einge-gangen sein; Versuche, standesamtlich zu heiraten, sind
offenbar während der NS-Zeit daran gescheitert, da er nicht die notwendigen
Papiere (Geburtsurkunde) beibringen konnte. Die orthodoxe Kirche in
Łódź konnte ihn jedenfalls nicht in ihren „Standesbüchern“ finden
(s.o.). Hildegard S. (geboren am 19.1.1911 in Mönchengladbach-Rheindahlen)
mag möglicherweise zu einer heute noch am Niederrhein und in Köln
anzutreffenden Jenischen-Familie[18] gehören, die man auch
manchmal als „weiße Zigeuner“ bezeichnet(e) und die vermutlich Korbmacher
waren. Dafür spricht u.a. daß sie offenbar kaum oder gar nicht die Schule
besucht haben dürfte, da sie teilweise amtliche Protokolle mit drei Kreuzen
unterschrieb[19] und sich auf der Flucht
vor der Polizei Korbmachern anschloß. Ihr Vater, Anton S., taucht in den Akten
als „Manufakturwarenhändler“ auf. Dem Namen nach zu urteilen, mag ihre Mutter
keine Jenische gewesen sein. 1941 lebten ihre Eltern in
Neuss-Grimmlinghausen.[20] Die
unterschiedlichen Geburtsorte der fünf gemeinsamen Kinder von Joki D. und
Hilde S. zeugen von einem Leben auf Reisen, das, wie später zu sehen sein
wird, auch die NS-Behörden trotz entsprechender Gesetze nicht unterbinden
konnten. Die fünf Söhne waren: Friedrich S. (* 24.2.1935 in Heinsberg),
Helmut S. (* 24.8.1936 in Sterkrade), Karl-Heinz S. (* 7.1.1938 in
Mönchengladbach), Josef S. (* 12.6.1939 in Aachen) und Hans Günther S. (*
21.8.1941 in Köln, schon früh, am 8.1.1942 verstorben). Sie scheinen also
hauptsächlich im Rheinland und in angrenzenden Gebieten (z.B. Münsterland, wo
Hildegard S. im Februar 1938 in Coesfeld erkennungsdienstlich behandelt und
erfaßt worden war) gereist zu sein. Die Familie
hat sich offenbar, von Aachen kommend, erstmals 1939 in Köln niedergelassen;
im Januar 1940 wohnte sie in dem Griechenmarktviertel (Kleiner Griechenmarkt
50) der südlichen Kölner Altstadt, wo in verschiedenen Straßen sowohl Sinti
als auch Roma Mietwohnungen bezogen hatten. Es war der Stadtteil in Köln, in
dem die meisten Zigeuner lebten, ein arme-Leute-Viertel, das auch viele Juden
osteuropäischer Herkunft bewohnten und von dem ein Kripobeamter als von „einem
verrufenen als Verbrecherviertel bekannten Stadtteil“ schrieb.[21] Joki’s
Mutter Rosa lebte und arbeitete 1938 noch in der Gegend von Oldenburg. Ihr
Sohn und seine Frau waren zu der Zeit, wie es scheint, unabhängig von ihr im
Westen Deutschlands (zwischen Aachen und dem Ruhrgebiet) unterwegs.
Spätestens im März 1940 lebte Rosa Demetri dann ebenfalls in Köln, im
gleichen Haus wie ihr Sohn. Anfang Januar 1941 ist sie von dort in die
Schemmergasse 1 umgezogen. Am
17.10.1939 ist der sogenannte „Festsetzungserlaß“[22], ein Schnellbrief Himmlers, veröffentlicht worden, der
es Zigeunern nicht mehr erlaubte, herumzuziehen. Sie wurden von der
Kriminalpolizei einzeln[23] darüber in Kenntnis
gesetzt, daß sie ohne Erlaubnis ihren Wohnort nicht verlassen durften; im
Übertretungsfall drohte man ihnen mit der Einweisung in ein
Konzentrationslager, was auch in manchen Fällen so gehandhabt wurde.
Erlaubnisscheine für kürzere Reisen wurden jedoch erteilt; am Zielort hatte
man sich allerdings bei der dortigen Polizei zu melden und diese Meldung
bescheinigen zu lassen. So hatte Joki z.B. für den 16. und 17.12.1940 die
Erlaubnis bekommen, zur Beerdigung des Kindes seines Schwagers Heinrich S. ,
der mit der Lovarkina Hella Wernicke in „Zigeunerehe“ lebte,[24] nach Krefeld zu reisen
oder vom 31.12.1940-1.1.1941 ebenfalls nach Krefeld zum Besuch seiner
erkrankten Schwägerin Maria S. Vom 3.-12.9.1941 hat er sogar die Erlaubnis
bekommen, nach Harburg bei Hamburg zu reisen, wohin er offenbar umzuziehen
beabsichtigte. Die Harburger Behörden verhinderten jedoch einen Umzug „mit
Rücksicht auf Eingemeindung nach Groß-Hamburg“. Es könnte sein, daß Joki
eine Flucht aus Nazi-Deutschland über Hamburg (vielleicht nach Großbritannien
oder Skandinavien) plante oder daß er dort mehr Verwandte hatte. Mitte Mai
1940 sind ja bereits viele Zigeuner aus West- und Nordwestdeutschland ins
„Generalgou-vernement“ (Polen) „umgesiedelt“ worden,[25] wovon allerdings Joki und seine Familie ausgenommen
waren. Aus dem besetzten Polen sind immer wieder Zigeuner geflohen und in
ihre früheren Wohnorte zurückgekehrt; jedenfalls dürften Joki und andere
verbliebene Zigeuner Nachricht von der Situation in Polen bekommen
haben. In Köln hat
schon wenige Monate nach der Niederlassung von Joki Demetri’s Familie ein
anonymer Schreiber am 15.3.1940 eine Postkarte an den „Herrn Oberkriminal“
im Polizeipräsidium am Waidmarkt gerichtet, worin er mitteilte, daß „ungarsche
Ziegeuner“ im (Kleinen) Griechenmarkt 52 (mußte wohl richtig 50 heißen)
wohnten, von denen die Frau u.a. mit Unterwäsche hausieren gehen würde und
daß man sie doch einmal kontrollieren solle. „Also ich hoffe, daß mich der
Herr Kriminal wol verstanden hat. Bitte Karte zu verschweigen.“ Der
Kriminalbeamte vermerkte jedoch, daß es sich in der anonymen Postkarte um „Unwahrheiten“
und „Gehässigkeiten“ handelte.[26] Joki mag von Unruhe getrieben
gewesen sein, als er zunächst im Oktober 1940[27] in den nicht weit
entfernten Mauritiussteinweg 49 umzog, um dann im April 1942 wieder in den
Kleinen Griechenmarkt (diesmal Nr.36) zurückzuziehen. Da er sein ambulantes
Gewerbe nicht mehr ausüben durfte, war er gezwungen, als Hilfsarbeiter (u.a.
bei der Fa. Schwerm & Lange in Köln-Mülheim und der Kartonagenfabrik
Seybold in Köln-Ehrenfeld[28])
zu arbeiten. Es war tatsächlich zum Teil eine Zwangsarbeit, zu dem das
Arbeitsamt in engem Zusammenspiel mit der Kriminalpolizei Zigeuner gezwungen
hatte. Ein Weigerung hätte die Einwei-sung in ein Konzentrationslager zur
Folge haben können. Am 29.8.1941
verfaßte das Rittersche „Forschungsinstitut“ über Joki Demetri eine
„Rassendiagnose“, wo eben seine Zugehörigkeit zu den Kelderara bescheinigt
wurde. Mit gleichem Datum schrieb das Institut in seiner „gutachtlichen
Stellungnahme“ zu Hildegard S.: „Nicht-Zigeuner (ist Angehöriger einer
Zigeuner-Mischling Familie“ (sic !). In dem Zusammenhang hatte Joki einen
Kölner Rechtsanwalt eingeschaltet, der durch ein Schreiben vom 26.9.1941 an
den Kriminalrat Walter Hennig des 11. Kommissariats[29] offenbar versuchte, das
weitere Zusammenleben angesichts des zu erwartenden Ritter-Gutachtens zu
erreichen. Der Rechtsanwalt schrieb u.a.: „Sobald dieses Gutachten
eingegangen ist, bitte ich mich zu benachrichtigen, um mir Gelegenheit zu
geben, zu dem Ergebnis der Untersuchung Stellung zu nehmen und entsprechende
Anträge zu stellen. Ich weise schon heute darauf hin, daß Demitri und die
S... längst formgerecht getraut wären, wenn die formelle Eheschliessung nicht
infolge des Fehlens einer Geburtsurkunde des Mannes unmöglich gewesen wäre.
Jedenfalls sorgt D. für seine Kinder und deren Mutter und geht m.W.
regelmässiger Beschäftigung nach. Bei Frau S... ist, nachdem sie 5 Kinder von
D. geboren hat, rassisch nichts mehr zu retten. M.E. ist es also das Beste,
wenn man das Paar gewähren lässt, selbst wenn die standesamtliche
Eheschliessung aus formellen Gründen nicht mehr nachgeholt werden kann.
Zwingt man das Paar zur Trennung, so hätte das lediglich zur Folge, dass die
Kinder der Allgemeinheit zur Last fielen. ...“[30] Genutzt haben
diese Einlassungen nichts, was der Rechtsanwalt nach einem Telefonat mit der
Kripo dann auch einsehen mußte. Die beiden Eheleute mußten, wie andere
Zigeuner in der gleichen Situation auch, sich schriftlich verpflichten, den
Kontakt zueinander abzubrechen. Im Dezember 1941 mußte Hildegard S. bei der
Polizei die Erklärung unterschreiben, die im Wortlaut den Zwangs-erklärungen
in anderen Fällen gleicht: „Mir wurde eröffnet, daß ich ab sofort jede
Gemeinschaft mit dem obengenannten Jocki Demetri aufzugeben habe und mir der
Geschlechtsverkehr mit ihm und auch mit anderen Zigeunern und
Zigeunermischlingen verboten ist. Im Falle der Nichtbefolgung dieser
Anordnung habe ich zu erwarten, daß ich in polizeiliche Vorbeugungshaft
genommen werde.“[31] Ihr Mann mußte seinerseits eine ähnliche Erklärung
unterzeichnen. Hilde S. war übrigens noch einen Monat zuvor als Zigeunerin
erfaßt worden. Mitte
November 1942 erschien Joki bei der Kölner Kripo und gab zu Protokoll, daß er
sich etwa eine Woche zuvor in der Lindenburg (Klinik) habe sterilisieren
lassen und deshalb wieder mit Hildegard S. zusammenleben wolle.[32] Hätte er etwas von dem
späteren Schicksal seiner Kinder geahnt, wäre er möglicherweise nicht zu
diesem Schritt bereit gewesen. Nicht wenige Zigeuner haben sich geweigert,
der Sterilisation zuzustimmen. Gegen Ende
Oktober 1942 ist Joki Demetri’s. Mutter Rosa mit der Polizei in Konflikt
gekommen, als sie mit anderen Zigeunern in einer Wohnung im Kleinen
Griechenmarkt 37, wo zu der Zeit neun Zigeuner (alle oder die meisten wohl
Roma) wohnten, nach Alkoholgenuß zu mitternächtlicher Stunde durch Singen und
anderem Lärm auffielen, so daß die Polizei gerufen wurde. Dabei machte Rosa
Demetri den folgenschweren Fehler, sich verbal mit der Polizei anzulegen und
ihr außerdem 20 Mark anzubieten, falls sie die Angelegenheit auf sich beruhen
lassen würde; zudem hatte sie keinen „Zigeunerpaß“ mit sich geführt. Das
Kölner Amtsgericht verurteilte sie am 19.1.1943 zu einem Monat Gefängnis
wegen Bestechung; am 2.3.1943 ist sie in das KL Auschwitz eingeliefert
worden. Rosa Demetri ist im Lagerbuch des Zigeunerlagers Auschwitz-Birkenau
verzeichnet.[33] Das Datum der
Einlieferung fehlt dort allerdings (wie auch bei den meisten der anderen
Deportierten), es wird jedoch am 13.8.1943 vermerkt, daß sie dort
„verstorben“ sei, was immer das bedeutete. Das Lagerbuch enthält auch drei
Mitglieder der Kaikoni-Sippe.[34] Vermutlich
war die Einlieferung seiner Mutter in das Konzentrationslager und die
vorherigen Deportationen von Zigeunern aus seiner Umgebung für Joki das
Signal, nur wenige Tage darauf aus Deutschland zu fliehen. Er hatte sich zu
dem Zweck falsche Papiere (Familienstammbuch) besorgt, die auf den Namen
Christian Haas lauteten. Den Familiennamen Haas gibt es unter Zigeunern
(offenbar bei den Sinti);[35] möglicherweise ist Joki
auf diesem Wege an entsprechende Papiere gekommen. Neben seiner Frau und den
vier Söhnen (der jüngste, fünfte Sohn war im Vorjahr gestorben) waren am 6.3.
1943 mit ihm im Zug von Salzburg nach Schwarzach drei weitere Personen, zwei
deutsche Frauen aus dem Griechenmarktviertel und ein etwa 51jähriger Rom
(Lovari) namens Wilhelm Pohl, der jedoch gleichfalls falsche Papiere (auf den
Namen Friedrich Müller) mit sich führte und ebenfalls vorher in dem Viertel
gelebt hatte. Frau, zwei eigene und zwei Ziehkindern des Lovari waren
ebenfalls am 2.März bei der Razzia festgenommen und in ein Lager gebracht
worden. Eine der beiden deutschen Nichtzigeunerinnen, Maria R., hatte seit
drei Monaten ein Verhältnis mit einem anderen Kelderari.[36] Bei der Kontrolle im Zug gaben sie an, Bombengeschädigte
aus Krefeld und Köln zu sein. „Da die beiden Herren infolge ihres
Gesichtsausdruckes und ihrer Aussprache den Verdacht von Ausländern bezw.
Juden oder Zigeunern erweckten, und die mitführenden Ausweisdokumente sehr
mangelhaft waren, wurde die ganze Reisegesellschaft zwecks eingehender
Überprüfung am Bahnhof in Schwarzach auswaggoniert. Die beiden mitreisenden
Fräuleins erweckten wegen ihres frechen Auftretens ebenfalls den Eindruck von
Judenstämmigen.“[37] Da man bei Gestapo und
Kripo in Köln bzw. Krefeld Nachforschungen anstellen wollten, gestanden die
Reisenden und zeigten ihre richtigen Papiere. Sie gaben an, bei Verwandten
einer der beiden deutschen Frauen in Völkermarkt (Kärnten) die vier Kinder unterbringen
zu wollen. Ein V-Mann im Polizeigefängnis fand jedoch heraus, daß sie
(zumindest die Zigeuner) eigentlich nach Ungarn fliehen wollten. Bei dem
Aufenthalt auf dem Schwarzacher Bahnhof hatten Hilde S. und Maria R.
Goldmünzen, die sie dabei hatten vor der Durchsuchung in der Wasserspülung
der Damentoilette zu verstecken, was jedoch später aufflog. Wie das Zigeuner
überhaupt, besonders aber auch die Kelderara gerne tun, hatten sie die
nötigen Barschaften zum Teil in Goldmünzen verschiedener Provenienz angelegt.
Dies wurde als Devisen-vergehen und Verstoß gegen die
Kriegswirtschaftsverordnung (am 4.9.1939 eingeführt) gewertet; und später
eröffnete man ein Verfahren gegen Hilde S. und Joki. Am 8.4.1943 sind sie
mittels Sammeltransports von Salzburg nach Köln zurückgeschickt worden. Joki
D. kam ins Klingelpütz-Gefängnis, seine Frau in ein Kölner Frauengefängnis. Am 13.4.1943
schrieb die Kölner Kriminalpolizeileitstelle an die Kriminalpolizeiabteilung
in Krefeld, daß „...Demetri nicht in das KZ-Lager Auschwitz einzuweisen
ist,“ wie die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ in
Berlin entschieden hätte.[38] Hierbei wird offenbar
auf die Deportationen vom März 1943 Bezug genommen, vor denen Joki D.
ausgenommen war. Am 7.5.1943 schrieb dann jedoch jene „Reichszentrale“ an die
Kripoleitstelle Köln: „Ich bitte, Jocki Demetri und die aus der Verbindung
mit Hildegard S... hervorgegangenen 4 Kinder in das KL Auschwitz einzuweisen.
Hildegard S... hat sich im Jahre 1942 bereit erklärt, alle später gegen
Zigeuner getroffenen Maßnahmen auf sich zu nehmen, wenn ihr das weitere
Zusammenleben mit Demetri gestattet wird. Falls sie nunmehr unterschriftlich
und unwiderruflich um ihre gleichzeitige Einlieferung mit Demetri und den 4
Kindern in das Zigeunerlager ersucht, bestehen gegen die Einweisung der S...
in das KL Auschwitz keine Bedenken.“[39] Dazu ist es
aber offenbar nicht gekommen. Am 9. 6.1943 ist Hilde S. aus dem Gefängnis
entlassen worden und hat dann ihre Kinder gesucht, die sie während ihrer Haft
bei ihrer Schwester Maria S. (* 1909 in Mönchengladbach) in Krefeld gelassen
hatte; denn nach der Bombardierung Krefelds zu Pfingsten 1943 ist diese mit
den Kindern nach Köln gereist und hat im Kleinen Griechenmarkt Unterkunft
genommen, dort wo sie vorher gewohnt hatten. Maria S. lebte „in Zigeunerehe“
mit dem Lovari Josef Wernicke; sie hatten zusammen (mindestens) drei Kinder:
Wilhelm S. (Ende Juni 1943 vier Jahre alt), Janosch S. (6 Jahre) und Inge S.
(8 Jahre).[40] Durch einen
Fliegerangriff in der Nacht zum 29.6.1943 ist das Griechenmarktviertel zu 95
% zerstört worden, wobei Tausende von Toten zu beklagen waren.[41] Darunter waren auch die
Schwester, ihre drei Kinder und die vier Kinder von Hilde S.; 423 Menschen
kamen allein in dem öffentlichen Luftschutzkeller, in den sie geflüchtet
waren, zu Tode.[42] Unter den Opfern waren
übrigens auch mindestens zehn Sinti.[43] Diese Bombardierung
Kölns, die eine der schlimmsten des Krieges war, hat offenbar auch das
Gefängnis beschädigt oder zerstört, was die Entlassung von Joki Demetri zur
Folge hatte. Übrigens sind bei der Bombardierung auch die Akten wegen des
vorgeworfenen Devisenvergehens vernichtet worden, so daß man das Verfahren
nicht weiter betrieb. Am 13.8.1943
informierte die Kölner Kripo ihre Kollegen in Krefeld, daß man davon
ausginge, daß Hilde S. und Joki in Kontakt stünden. Für Joki wäre die
Verbringung nach Auschwitz (s.o.) vorgesehen (wenn man ihn wieder zu fassen
bekäme), was man jedoch seiner Frau unter keinen Umständen mitteilen sollte.
Man stellte jedoch gleichzeitig fest, daß „das Konzentrationslager
Auschwitz zur Zeit für weitere Einweisungen geschlossen“ sei, weshalb
noch über seinen weiteren Verbleib nach seiner Festnahme zu beschließen sein
würde.[44] Hilde S. durfte zu
ihren Eltern nach Neuss ziehen, wo sie aber offenbar, wie die Kriminalpolizei
erst später feststellte, da sie nicht informiert worden war, nicht blieb, Sie
fand zunächst bei der fahrenden Korbmacherfamilie B. Unterschlupf (Anfang
1944), verfolgt von den Behörden, die allerdings immer etwas zu spät an den
Orten auftauchte, wo sie zuletzt gesichtet worden waren. Korbmacher –
vermutlich teilweise oder hauptsächlich Jenische – konnten offenbar, soweit
sie nicht als Zigeuner eingestuft oder als „Asoziale“ in ein Lager verbracht
worden waren, während des Krieges noch weiter herumreisen. Hin und wieder
boten sie Zigeunern, die auf der Flucht vor den Nazischergen waren,
Unterschlupf-möglichkeiten, wie eben auch der Hilde S.[45] Am 14.1.1944
schrieb die Kölner „Dienststelle für Zigeunerfragen“ an die gleichnamige
Stelle in Düsseldorf, daß die beiden „wegen Auflageübertretung“
gesucht würden, weil sie ohne Genehmigung ihren Aufenthaltsort verlassen
hatte. Da sich Hilde S. ihre Post postlagernd zur „Posthilfsstelle“ in
Viersen-Bachert schicken ließ, wie aus einem Brief hervorging, den sie an
einen Kölner Kelderari (aus dem Griechenmarktviertel) in einem Gefängnis in
Düsseldorf geschrieben hatte (hatte schreiben lassen), waren dort die
Düsseldorfer zuständig. Die Kölner fügten hinzu: „Ich weise besonders
darauf hin, daß die S... und der Demetri alles versuchen werden, um sich der
Festnahme zu entziehen. Besonders die S... ist eine heuchlerische, freche,
verlogene Person. Sie wird sich auch festnehmen lassen, wenn sie dadurch dem
Demetri die Freiheit erhalten kann.“[46] Hier stieß die Kölner
Kripo also auf Widerstand; der Zusammenhalt der beiden angesichts der
Bedrohung durch die Staatsmacht, war ihre Form des Widerstandes gegen das
NS-Regime. Im Spätsommer
1944 ist Hilde S. mit ihrem Mann Joki in einem Wohnwagen, als Korbmacher
„getarnt“, umhergezogen – wahrscheinlich schon seit Monaten – offenbar in der
Hoffnung, dadurch erneuten Nachstellungen durch die Behörden zu entgehen. Am 8.8.1944
schrieb die Kriminalpolizeileitstelle Köln über Hilde S.: „Wie
nachträglich festgestellt worden ist, hat sie Neuß-Krimmlinghausen
[Grimmlinghausen] verlassen und zieht etwa seit einem Jahre mit dem Jocki
Demetri im Wohnwagen umher, ohne der KPL-Stelle Köln hiervon Kenntnis gegeben
zu haben. Ihr asoziales Verhalten dürfte die Voraussetzung zur Einweisung in
ein Konzentrationslager erfüllen.“[47] Die Einstufung als
„Asoziale“ (auch bei Joki Demetri) war eine der ideologischen Begründungen
der Nazis, um Menschen, die sich dem System nicht unterordnen wollten, in
Arbeits- und andere Lager einzuweisen. Außerdem konnte man auf diese Weise
Arbeitskräfte für die NS-Wirtschaft rekrutieren.[48] Drei Tage
zuvor waren Hilde S. und Joki D. vom „Gendarmerie-Gruppenposten Remagen der
Ortspolizei in Sinzig“ festgenommen und am 8.August in das
„Polizeihilfsgefängnis“ in Köln-Deutz eingeliefert worden. In der
Festnahmeanzeige vom 5.8.1944 dazu hieß es: „D. zieht mit seiner Frau
Hilde, geb. S..., mit einem Wohnwagen, der mit zwei Pferde [sic !] bespannt
ist; ferner mit einer Ziege u. 9 Hunden, im Lande umher u. flicken angeblich
Körbe, Material hierfür war nicht vorhanden. Einen Wandergewerbeschein
besitzt er nicht. Er gibt an, er sei mit seiner Frau im Wandergewerbe seines
Schwiegervaters eingetragen. Diese Angabe ist nicht zutreffend ... Demetri
zieht nach Zigeunerart umher u. zwar ziel u. zwecklos. Pferde und
Arbeitskraft könnten einem anderen Zweck zugeführt werden.“[49] Am
18.8.1944 wurde Hilde S. „auf Grund ihres asozialen Verhaltens der
Kriminalpolizei Düsseldorf zur losen Überwachung überwiesen.“[50] Joki D. sollte, nach
einem Schreiben der Kriminalpolizeileitstelle Köln, mit dem nächsten
Sammeltransport ins Konzentrationslager Natzweiler (Elsaß) überführt werden;
erwogen war wohl auch ein Einweisung ins KZ Auschwitz. Am 24.8.1944 ging der
Transport los, doch offensichtlich nicht nach Natzweiler; denn das Hauptlager
hatte man schon im Sommer 1944 begonnen, zu evakuieren, da die Alliierten
näher rückten. Im September 1944 war die Verlegung der Häftlinge
abgeschlossen.[51] Am 2.11.1944 schrieb
die Kommandantur des Gefangenenlagers Rodgau (Lager II-Rollwald in
Niederroden/ Hessen) an die Kripo Köln, daß Joki Demetri und ein anderer
Gefangener, aus dem Strafgefängnis Wittlich kommend, dort eingeliefert worden
war, obwohl man sich dort nicht für „zuständig“ hielt und ihn „nicht
länger hier halten“ könne. „Insbesondere bitte ich mir mitzuteilen, in
welches KZ.Lager ich die Schutzhäftlinge überstellen kann.“[52] Wie es dann mit Joki
und Hilde S. bis zur Befreiung Deutschlands weiterging, darüber enthalten die
Akten nichts. Möglicher-weise ist Joki D. in eines der zahlreichen
Außenstellen (-kommandos) des KZ Natzweiler in Süddeutschland verbracht
worden, die dort noch existierten, als das Hauptlager schon aufgelöst war. Das Ehepaar
hat die Zeit des braunen Terrors jedoch überlebt; ihre jeweiligen Akten
enthalten noch Vorgänge bis ins Jahre 1961. Nach dem Krieg haben sie sich –
wie nicht wenige andere Zigeuner auch (der Grund dafür bliebe noch zu
untersuchen) – in Krefeld angesiedelt. Für Joki Demetri ging der Kampf um die
deutsche Staatsangehörigkeit weiter, die jedoch bis 1961 (vielleicht auch
nie) nicht festgestellt werden konnte. In einer Aktennotiz der
Kriminalpolizei Köln vom 17.8.1961 heiß es: „Weiter erschien er im Jahre
1959 persönlich beim Dienststellenleiter des Ed [Erkennungsdienst] und
verlangte endlich eine derartige Bescheinigung. Zu seiner Unterstützung
brachte er ein halbes Dutzend Stammesbrüder mit, u.a. auch den Zigeunerboß
aus der Weidengasse – Wilhelm P... –. Eine Bescheinigung wurde ihm nicht
ausgestellt. Ihm wurde damals erklärt, daß Auskünfte nur an amtliche
Dienststellen auf deren Anfrage hin erteilt würden.“[53]
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Joki Demetri ist am 6.12.1990
im Alter von 82 Jahren gestorben und auf einem Krefelder Friedhof beerdigt
worden. Sein Grab hat die typische Form vieler Kelderara-Gräber in
Westdeutschland, jedoch nicht in dem sonst bevorzugten dunklen Farbton. Auf
einer Seite des Grabsteins ist Platz für eine weitere Inschrift gelassen,[54] möglicherweise für
seine Frau, mit der er die Leiden des Naziterrors und der Kriegszeit geteilt
hatte. Ihr Leben und Leiden während
der NS-Zeit könnte durchaus als Vorlage für einen Film dienen.
2. Ständig auf der Flucht: Karl „Rafflo“
Sattler Oder: wie Rafflo zum „Schwerverbrecher“
wurde Always
on the Run: Karl „Rafflo“ Sattler
Or: How Rafflo Became a “Criminal” Firarî Karl “Rafflo” SattlerVeya:
nasıl Rafflo “cani” oldu Der Sinto Karl Sattler,
mit Spitz- oder Zigeunernamen „Rafflo“ ist am 12.Mai 1908 in Kirchenlamitz in
Oberfranken geboren worden.[55] Sein
Vater hieß ebenfalls Karl Sattler (geboren 1867 in Stafflangen bei Biberach/
Oberschwaben, gestorben ca. 1931), mit „romano lab“ (Zigeunernamen)
„Durländer“ – er arbeitete (u.a.) als Schirmflicker und Siebmacher – seine Mutter
war Elisabeth oder Elise „Buslinka“ Herzenberger (geb. 1870 in Frieding/ Krs.
Starnberg), die aber möglicherweise Frosch hieß.[56] Den Familiennamen
Sattler haben allerdings auch Lovara (Roma) angenommen.[57]
So ist der Lovari Karl Jaja Sattler aus Berlin in den 1920er/ 30er Jahren in
der Zigeunerarbeit der Berliner Stadtmission ein bekannter raschai
(Prediger) gewesen, wahrscheinlich der erste Lovara-Prediger, der auch Teile
der Bibel in den Romanes-Dialekt seiner Leute übersetzt hat.[58] Nun, die „ursprünglichen“
Sattler (unter den Zigeunern) waren offenbar (österreichi-sche) Sinti, so
eben auch Rafflo. Zwischen den
Weltkriegen scheinen viele Sinti, vor allem aus Württemberg und Bayern,
Richtung Norden und Nordwesten, ins Rheinland gezogen zu sein. Diese
Migration und die Sesshaftwerdung in Köln und anderen Orten des Rheinlandes
sind ein eigenes, noch zu bearbeitendes Thema. Ob nach den Regeln der gadsche
(der Nicht-Zigeuner) Rafflo eigentlich Herzenberger geheißen haben müßte,
weil seine Eltern möglicherweise nicht standesamtlich verheiratet waren, ist
eine Frage, die das Polizeipräsidium in Stettin in einem Schreiben vom
24.5.1941 an die gleichrangige Behörde in Köln aufwarf. Denn dort schien man
festgestellt zu haben, daß ein Josef Sattler (geb. 1901 in Tattendorf/
Niederösterreich) eigentlich Herzenberger heißen müsste. Dieser hatte
behauptet, daß Karl Sattler sein leiblicher Bruder (eigentlich wohl
Halbbruder) wäre. Vermutlich hat er, aus der Vorstellung heraus, daß
einerseits Familiennamen ohnehin nur für die gadsche von Bedeutung
sind, andererseits der Familienname des Vaters, also Sattler, der wichtigere
wäre (selbst wenn die Eltern nicht standes-amtlich verheiratet waren, sie
aber den Zigeunern als verheiratet galten), nicht gedacht, in welche
Komplikationen er seinen Bruder mit hineingezogen hatte. Bei den
verschiedenen Zigeunergruppen stellt man immer wieder fest, daß der
Familienname, unter denen man bei den gadsche registriert ist, nicht
mehr ist als „Schall und Rauch“, d.h. man kann ihn gegebenenfalls auch
durchaus mehrfach wechseln. Rafflo Sattler hatte am
12.6.1933 vor dem Standesamt in Weddel (bei Braunschweig) Ida Eva Laubinger
(geb. am 19.6.1901 in Weddel) geheiratet, die vermutlich Sintizza war. Zuvor
waren ihnen schon zwei Kinder geboren worden, Asta (geb. am 6.2.1931 in
Berlin) und Karl (geb. am 26.5.1933 in Celle). Spätestens 1937 ist die
Familie nach Aachen gezogen; denn dort ist Rafflo am 6.2.1937 vom Amtsgericht
Aachen zu zwei Wochen Gefängnis wegen Gefangenenbefreiung verurteilt worden.
„Befreiung aus Gefangenschaft“ sollte für die nächsten Jahre für ihn ein
immer wiederkehrendes „Thema“ seines Lebens werden. Am 31.5.1939 ist Rafflo
Sattler mit seiner Familie in Aachen erkennungsdienstlich behandelt und als
Zigeuner „erfaßt“ worden. Damals wohnten sie zusammen mit seiner
Schwiegermutter Wilhelmine Laubinger, (geb. Weiss) in Aachen, Gasborn Nr.13.
Die Kriminalpolizeistelle Aachen, die die Erfassung durchführte, war der
Kriminalpolizei-leitstelle Köln zu- bzw. untergeordnet, d.h. sie mußte ihre
Maßnahmen mit den Kölnern abstimmen. Am 24.4.1940 teilten
die Aachener der Kölner „Dienststelle für Zigeunerfragen“ mit, daß die
Sattlers zunächst von Köln nach Düren verzogen wären. Von dort ist die Familie
jedoch am 17.10.1940 nach Köln, Spulmannsgasse 72 verzogen. Von der
Deportation von Zigeunern ins besetzte Polen („General-gouvernement“) im Mai
1940 war die Familie offenbar nicht betroffen. Über die nächsten zwei
Jahre gibt Karl Sattlers Akte nur spärlich Auskunft. Im Juni 1941 war Rafflo
bei der Firma Karl Schütz in der Follerstr.88 in der südlichen Kölner
Altstadt beschäftigt. Eigentlich war er Musiker, doch war es in der Zeit
schwierig, den Beruf auszuüben und eine Familie davon zu ernähren. Am 28.3.1942 ist die
Familie, die zuletzt in der Schemmergasse 4 im Kölner Griechenmarktviertel
wohnte, nach Im Stavenhof 7 in der nördlichen Altstadt verzogen. Offenbar hatte ihr
früherer Aufenthalt in Düren damit zu tun, daß dort Verwandte von Rafflo’s Frau
lebten; denn am 30.9.1942 bekam Rafflo die polizeiliche Erlaubnis, zur
Beerdigung des Großvaters seiner Frau, Alfons Goussenthier, dorthin zu
fahren. Zwecks „Regelung und in Ordnungbringung der Grabstelle“ des
Verstorbenen konnte er am 25.11.1942 erneut nach Düren fahren. Die
Freizügigkeit war zwar nach dem Festsetzungserlaß eingeschränkt, es wurde
jedoch, wie es scheint ohne Probleme, die Erlaubnis zu Reisen an andere Orte
Deutschlands gegeben, solange die Personen immer unter Kontrolle blieben. Im August 1942 hatte
Rafflo in Stettin eine Stelle als Erdarbeiter beim Straßen- und Gleisbau in
Aussicht und das Angebot, dort mit seiner Familie bei seinem Halbbruder Josef
wohnen zu können. Die Kölner „Dienststelle für Zigeunerfragen“ dazu am
4.1.1943: „Von hier werden gegen den Umzug der Familie Sattler nach
Stettin keine Einwendungen erhoben. Es scheint sogar wegen der Wohnraumnot in
Köln wünschenswert, wenn ihr die Genehmigung für den Zuzug in Stettin erteilt
wird.“ Die Kölner, die offenbar
gerne die Familie losgeworden wären, hatten jedoch die Rechnung ohne den Wirt
bemacht; denn am 15.1.1943 wiesen die Stettiner Behörden das Ansinnen ab,
ebenfalls mit Verweis auf den knappen Wohnraum bei den Verwandten als auch in
der Stadt Stettin überhaupt. Anfang 1943 war Rafflo
in Köln, Unter Krahnenbäumen 1, wohnhaft, bevor er untertauchte, nachdem
seine Frau und die beiden Kinder festgenommen worden waren und auch er mit
seiner Festnahme rechnen mußte. Es war am 11.3.1943, als aus ganz Deutschland
Zigeuner nach Auschwitz deportiert wurden. Seine Frau ist im
Hauptbuch des Zigeunerlagers als Ida-Eva Satler vermerkt; ihr Tod ist unter
dem 23.4.1943, also gerade einmal sechs Wochen nach der Deportation
eingetragen worden,[59] die Tochter, Asta
Sattler, die die darauffolgende Häftlingsnummer (3628) trug, überlebte die
Mutter um ein paar Monate; ihr Tod wurde unter dem 20.1.1944 verzeichnet.[60] Der Sohn Karl Sat(t)ler
jun. entkam dem Vernichtungslager ebenfalls nicht; er ist am 23.3.1944 als
verstorben eingetragen.[61] Die beiden 11 und
13jährigen Kinder haben also fast ein Jahr in der Hölle von Auschwitz gelebt.[62] Wann Rafflo vom Tod
seiner Familie erfahren hat, ist nicht bekannt. „Seit dieser Zeit hält er
sich in Köln und im Rheinland ohne polizeiliche Meldung auf und zieht ziel-
und planlos im Lande umher.“ So das 11. K. der Kripo Köln am 21.10.1944.
Es scheint, daß es den Vorstellungshorizont der Behörden, in diesem Fall des
Kripo-Beamten Tron, überstieg, daß sich hier jemand auf der Flucht vor den
Häschern befand, also durchaus keine ziel- und planlose Mobilität an den Tag
legte. Rafflo wurde im
Deutschen Fahndungsbuch (Nr.289,
S.775) zur Festnahme ausgeschrieben. Als Rafflo Sattler
schon im Untergrund lebte, wurde von der „Rassenhygienischen und
Bevölkerungs-biologischen Forschungsstelle beim Reichsgesundheitsamt“ am
10.5.1944 eine „gutachtliche Äußerung“ verfaßt, unterzeichnet (als Stempel)
von Robert Ritter. Man sah ihn als „ZM (+)“ („Zigeu-nermischling mit
überwiegend zigeunerischem Bluteinschlag“). Im weiteren Verlauf des Jahres 1943 ist
Rafflo’s Leben nicht „aktenkundig“ geworden. Am 3.4.1944 ist er dann Beamten
des 14. Polizeireviers in Köln-Ehrenfeld in die Hände gefallen. In der
Hanse-mannstraße war er mit einem Soldaten in Streit geraten, der ihm
offenbar vorgeworfen hatte, sich der Wehrpflicht entzogen zu haben und ihn
der Polizei vorführen wollte. Offenbar ließ man in Köln (vielleicht auch
anderenorts) Gastwirtschaften durch Wehrmachtsstreifen kontrollieren,[63]
was mögli-cherweise der Grund für die Auseinandersetzung war. Im Verlauf
wurde dann ein „Diensthundeführer“ der Polizei von einem anderen Soldaten,
der, dem Namen nach zu urteilen, wahrscheinlich ein Jenischer war,
herbeigerufen. Rafflo versuchte zu flüchten, wurde jedoch von dem Polizeihund
gestellt. Auf der Wache ging der Streit zwischen Sattler und den Soldaten
weiter, so daß man ihn in ein anderes Zimmer brachte. Von dort flüchtete er
jedoch. Die Kölner „Zigeunerbehörde“ schrieb am 6.4.1944 an das Kommando der
Schutzpolizei: „Der vorgeführt gewesene Karl Sattler ... hält sich in Köln
ohne polizeilich gemeldete Wohnung auf. Er wird von der Dienststelle für
Zigeunerfragen wegen Einweisung in das Zigeunerlager Auschwitz, vom 8.K.
wegen Kriegswirtschaftsvergehens ... und vom 14.K wegen Körperverletzung
gesucht.“ Am gleichen Tag schrieb
die nämliche Behörde an die „Reichszentrale zur Bekämpfung des
Zigeu-nerunwesens“ und die „Außendienststelle Mönchengladbach der
Kriminalpolizeileitstelle Düssel-dorf“: „Er soll sich angeblich nach
M.-Gladbach begeben haben, um dort bei Zigeunern oder nach Zigeunerart
umherziehenden Personen, die in Wohnwagen wohnen sollen Unterschlupf zu
finden.“ Der Erkennungsdienst der
Kripo in Mönchengladbach meldete zwar Fehlanzeige, fügte jedoch hinzu: „Es
könnte aber die Möglichkeit vorliegen, dass er sich bei den nach Zigeunerart
umherziehenden Personen in Odenkirchen, Karlstraße pp. aufhält.“
Daraufhin die Kripo in Rheydt-Odenkirchen am 17.4.1944: „Nach den
getroffenen Feststellungen hält Sattler sich bei den in Odenkirchen
Karlstraße wohnenden Korbmachern nicht auf ... Nach einer vertraulichen
Mitteilung soll Sattler sich in Köln Westbahnhof, im Wohnwagen bei einer
unbekannten Frau und zwar eine geborene P... aus Krefeld, deren Mann Soldat
ist, im Wohnwagen aufhalten.“ Die angesprochene Christine Antonie P.
(geb. 1921 in Neuss) war eine Jenische.[64]
Am Westbahnhof (Venloer Wall) war Rafflo jedoch nicht aufzuspüren. Etwa drei Monate später
meldete der „Gendarmerie-Einzelposten“ Flerzheim (Landkreis Bonn) der Polizei
in Rheinbach und der Kölner Kripo: „Am 28.7.1944 gegen 12 Uhr wurde in Peppenhoven der Wohnwagen von
Hans B. kontrolliert. Bei dieser Kontrolle wurde ein Karl Sattler ...
ermittelt. ... Er wurde auf seine Festnahme hingewiesen und begab sich in den
Wohnwagen seinen Rock zu holen. Dabei nützte er die Gelegenheit aus und
sprang an der Hintertür heraus und lief in das dicht dabei liegende
Wäldchen.“ Rafflo war der Polizei das zweite Mal entwischt. Hans B.
gehörte einer Artistenfamilie an, die einen Wandergewerbeschein besaß. Im Zusammenhang damit
findet sich ein nicht erklärlicher Aktenvermerk des 13. K. der Kripo Köln vom
31.7.1944: „Sattler wird … wegen Entweichens aus dem KZ.-Lager gesucht.“
Bisher war nicht davon die Rede, daß Rafflo ebenfalls in einem Lager gewesen
war. Am 9.8.1944 verfaßte
der „Meister der Gendarmerie“, Spitz, eine Aktennotiz, nach der sich Rafflo
Sattler in Euskirchen aufgehalten und eine Nicht-Zigeunerin, Margarete St.,
beauftragt hatte, den Wohnwagen mit Pferd in Peppenhoven abzuholen. Dabei
schien sie von der Gendarmerie beschattet worden zu sein. Der
„Kriminalaussenposten“ Euskirchen gab am 17.8.1944 der
Kriminalpolizei-leitstelle Köln weitere Einzelheiten bekannt. Danach hatte
Rafflo in Euskirchen verschiedentlich bei Frau St. gewohnt, die wiederum eine
Schwester in Köln-Mülheim hatte. Diese Schwester muß wohl der Polizei
verschiedene Tipps gegeben haben, u.a. daß er sich mit Margarete St. in einem
Wohnwagen in (Köln-)Porz-Urbach aufhalten könnte, wie die Kriminalstelle in
Mülheim am 30.8.1944 notierte. Ein Tag später schrieb daher die „Dienststelle
für Zigeunerfragen“ an den Bürgermeister von Porz als Orts-polizeibehörde,
nach Rafflo zu fahnden. Man sieht, halb Köln wurde gegen ihn mobil gemacht.
Erst eine Woche später, am 7.9.1944, meldete der Außenposten Porz zurück: „Sattler
konnte hier nicht ermittelt und festgenommen werden. Die Feststellungen
ergaben, daß vor Eingang des Vorganges in Urbach 2 Tage ein Wohnwagen
gestanden hat. Der Wohnwagen führte Körbe zum Verkauf an die Leute mit sich.
Inzwischen war der Wohnwagen, der mit einem Schimmel bespannt gewesen sein
soll, wieder weggefahren. Wo der Wohnwagen sich heute aufhält, oder in
welcher Richtung derselbe fuhr, konnte nicht ermittelt werden.“ So schrieb dann am
12.9.1944 das 11. K. an die „K III“[65]
mit der Bitte um Veröffentlichung im poli-zeilichen Meldeblatt unter der
Überschrift „Flüchtiger Zigeuner !“: „Es steht fest, daß S. bei nach
Zigeunerart umherziehenden Korbmachern und Schirmflickern Unterschlupf findet
und mit diesen umherzieht. … Umherziehende Korbmacher, Schirmflicker pp.
Wohnwagen durchsuchen …“ Im Oktober 1944 ist
Rafflo erneut bei der Kontrolle eines Wohnwagens in Gieleroth/ Krs.
Altenkirchen Gendarmen in die Hände geraten. Der Wohnwagen gehörte wohl Maria
Pfeil (geb. Q., geb. 1909 in Trier), die offenbar aus einer „fahrenden
Familie“ stammte und möglicherweise mit Rafflo’s Halbbruder Josef
Herzenberger, der „unerlaubterweise“ aus Stettin gekommen war, ein Kind
hatte, das am 15.9.1944 geboren wurde und die Vornamen von Karl und Josef trug.[66]
Sie hatte seit 1934 mit dem Zigeuner (Sinto ?) Ludwig Rosch „in Zigeunerehe“
gelebt, mit dem sie fünf Kinder hatte, bevor dieser am 11.3.1943 ins
Zigeunerlager nach Auschwitz deportiert wurde – höchstwahrscheinlich zusammen
mit Karl Sattler jun., da sie aufeinanderfolgende Häftlingsnummern trugen.
Ludwig Rosch’s Tod ist dort am 23.9.1943 vermerkt worden.[67]
Rafflo wies zunächst
einen Ausmusterungsschein vor, der auf einen anderen Namen lautete, bis man
bei ihm einen Zigeunerausweis auf seinen Namen bei ihm fand. Den
Ausmusterungsschein will er in Köln jemandem für 10 Reichsmark abgekauft und
dann mit seinem Lichtbild versehen haben, womit er sich der Urkundenfälschung
schuldig gemacht hatte. In der Festnahmeanzeige des
„Gendarmerie-gruppenpostens“ Altenkirchen an das Amtsgericht in Kirchen/ Sieg
vom 11.10.1944 liest man u.a.: „Sattler … mußte dann aber doch zugeben,
daß er … als Zigeunermischling seit einem Jahr flüchtig sei. … Seit der
Festnahme seiner Frau und der 2 Kinder will er flüchtig sein. Es sei ihm
bekannt, daß auch er festgenommen werden sollte. ... Er habe seine ihm
zugewiesene Arbeitsstelle verlassen. Dadurch wurde er arbeitsvertragsbrüchig.
Seit etwa einem Jahr befindet sich Sattler nun ohne Arbeit, ohne Wohnung,
ohne pol. Meldung, land-streichend und obdachlos angeblich in der Umgebung
von Köln. Seinen Lebensunterhalt will er durch Gelegenheitsarbeiten
bestritten haben. … Bei Sattler handelt es sich um einen bewussten
Rechtsbrecher der es fertig brachte mehr als ein Jahr verborgen zu leben.“
Am nächsten
Tag sollte dann Rafflo Sattler dem Amtsgericht in Kirchen vorgeführt werden.
Ein „Oberw(achtmeister) d(er) Sch(utz)p(olizei) d(er) Res(erve)“ kam ihn in
aller Frühe vom Gefängnis der Gestapo Koblenz abzuholen: „Ich begab mich
in die Wachstube, die sich in unmittelbarer Nähe der Ausgangstür zum
Erdgeschoß befindet und nahm hier die Brieftasche und die Geldbörse des
Sattler in Empfang. In diesem Moment ist der Sattler, der wie mir angegeben
war, ein steifes Bein hatte und nur mit einem Stock gehen konnte, durch die
nur angelehnte Flurtür über die Treppe in den Flur in das Erdgeschoss
gesprungen und durch eine der beiden Ausgangstüren ins Freie gelangt. … Ich
nahm sofort mit dem Gefangenenaufseher die Verfolgung des Sattler auf …
Gleichzeitig wurde ein Zug in Stärke von 30 Mann der hier liegenden
SS-Panzereinheit Hohenstaufen mit zur Verfolgung des Sattler eingesetzt. Die
Suche nach dem Sattler war aber trotzdem ohne Erfolg. Wie später durch
Vernehmung von Zeugen festgestellt wurde, hatte der Sattler überhaupt kein
steifes Bein und hat dieses nur vorgetäuscht.“ Rafflo war
seinen Verfolgern somit zum dritten Mal „durch die Lappen“ gegangen. In einem
Schreiben vom 13.10.1944 versuchte sich der Gendarm für sein „Missgeschick“
zu rechtfertigen: „Bei dem Gefangenen handelt es sich um einen
Schwerverbrecher, der am 10.10.44 in einem Wohnwagen bei fahrendem Volk in
Gieleroth … aufgegriffen worden war. … Bei dem Festgenommenen handelt es sich
um eine äußerst geschickte, gewandte Person. Obwohl er nicht schreiben und
lesen konnte, verteidigte er sich in höflicher Form durch zwar verlogene aber
treffende passende Antworten.“ Es ist klar, daß es ein empfindlicher
Affront gegen einen Überwachungsstaat wie den der Nazis war, wenn sich ihm
jemand mit Erfolg widersetzte; das wird auch aus Äußerungen wie den
vorgenannten deutlich. So wurde also Rafflo zum „Schwerverbrecher“. Am
21.10.1944 schrieb das 11. Kommissariat der Kölner Kripo (Kriminalinspektor
Tron) an die „Kriminalvorortstelle“ in Ehrenfeld, das 16. Polizeirevier und
das 13. K., mit dem Vermerk „Eilt“: „Der Zigeunermischling (+) Karl
Sattler, … ist wegen verschiedener Straftaten und [sic !] Einweisung
in ein Konzentrationslager festzunehmen. Er ist bereits dreimal festgenommen
gewesen und ist jedes Mal wieder entlaufen. Zuletzt war er in dem Wohnwagen
der geschiedenen Ehefrau Pfeil, … festgenommen worden. … Am 21.10.1944 ist er
in Köln wieder gesehen worden. Nach einer vertraulichen Mitteilung will
Sattler die Pfeil nach Köln-Ehrenfeld bringen, wo die Pfeil ihren Wohnwagen
auf dem Takuplatz abstellen will. Das Gespann von zwei Pferden soll das
Eigentum von Sattler sein. Mit den Pferden wird dann Sattler Köln verlassen.
Ich bitte mit Rücksicht auf die schwierigen Verkehrsverhältnisse von dort
alle Maßnahmen zu treffen, um Sattler festzunehmen. Es wird besonders darauf
hingewiesen, daß Sattler Springer [sic !] ist und auch vor
Gewalttätigkeiten nicht zurückschreckt. Die Anwendung von Hand- und
Fußfesseln sind angebracht, …“ Die
verschiedentlich von der Polizei behauptete „Gewalttätigkeit“ findet sich
allerdings in der Perso-nalakte nirgendwo konkret ausgeführt. Der
Takuplatz ist bis heute Stellplatz für Schausteller und andere „Fahrende“.
Hier wie auch schon vorher klingt an, daß die Polizei offenbar im „Milieu“ Informanten
hatte, die „vertrauliche Mitteilungen“ weitergaben. Am gleichen
Tag wandte sich das 11. K. auch an das 15. K.: „Das Zigeunerlager in
Auschwitz ist z.Zt. für weitere Einweisungen geschlossen. Ich bitte deshalb
von dort die Einweisung in ein Konzentra-tionslager bei seiner Festnahme zu
veranlassen.“ Man könnte aus dieser Äußerung schließen, daß dem Beamten
das Zigeunerlager in Auschwitz nicht als ein Konzentrationslager gegolten
hat. Drei
Tage später meldete das 16. Polizeirevier, daß man auf den bekannten
Wohnwagenstellplätzen, insbesondere dem Takuplatz, weder von Rafflo Sattler
noch von Maria Pfeil eine Spur gefunden hatte. Die
nächsten Monate hörte man nichts mehr von Rafflo, bis am 5.2.1945 ein
Funkspruch der Kripo Münster die Kriminalpolizeileitstelle Köln erreichte,
nach dem er dort festgenommen worden war. Drei Tage später vermerkte das
K.III in Köln: „Da Einweisung in das Zigeunerlager Auschwitz unmöglich,
bittet [sic !] Münster umgehend Nachricht, was geschehen soll. ... Da
das Zigeunerlager Auschwitz für Einweisungen nicht mehr in Frage kommt,
müsste Sattler in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Seine
Einweisung kann aber nicht erfolgen, da nach einer Anordnung des RKPA. [Reichs-kriminalpolizeiamt]
vom 16.9.1944 ... erst die Strafverfahren erledigt sein müssen.“ Am 13.2.1945 vermeldete ein weiterer Funkspruch, daß Rafflo das dortige Polizeigefängnis „flucht-artig“ verlassen hätte. Er hatte somit ein viertes Mal den NS-Behörden eine Niederlage beigebracht. Wie es mit ihm
bis Kriegsende weiterging, darüber gibt seine Akte keine Auskunft. Jedenfalls
hat er den Krieg überlebt. Am 25.5.1949 ließ sich Rafflo aus seiner
Personalakte seinen Zigeunerausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde und ein
Lichtbild von ihm und der oben erwähnten Margarete St. aushändigen. Offenbar
blieb er in Köln wohnen; im Jahre 1958 lebte er in der Jennerstr. in
Ehrenfeld und betrieb einen Handel mit Textil- und Korbwaren.[68] Der letzte
Vorgang in seiner Akte datiert vom 27.10.1965 und betraf den Aktentransfer im
Wiedergut-machungsverfahren[69] vor dem Landgericht Köln. Noch heute hat der inzwischen
verstorbene Rafflo Sattler im Kölner Raum mehr oder weniger entfernte
Verwandte.
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Quellen:
Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln (Ausgabe A mit Öffentlichem Anzeiger) Köln ARNOLD, Hermann: Soziale Isolate im
Mosel-Saar-Nahe-Raum (Veröffentlichungen des
Instituts für Landeskunde des Saarlandes, 10) Saarbrücken 1964 ARNOLD, Hermann: Die Zigeuner Herkunft und Leben der Stämme im deutschen Sprachgebiet
Olten/ Freiburg i.Br. 1965 ASSENMACHER, Doris/
NIPPER, Josef:
Das
Griechenmarktviertel – Ein Wohnviertel für „kleine Leute“ ?
In:
Dorthea Wiktorin/ Jürgen Blenck/ Josef Nipper/ Manfred Nutz/ Klaus Zehner
(Hrsg.): Köln – Der
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Anmerkungen: |
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[1] Da es offenbar als ein „Muß“ angesehen wird, daß man sich für
die Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ rechtfertigt oder andernfalls einer
(falschen) politischen Korrektheit frönt, sei hier auf eine Internetseite des
Verfassers verwiesen, die einige Argumente für den weiteren Gebrauch der
jahrhundertealten Bezeichnung zusammenfaßt: http://www.rbenninghaus.de/zigeuner-begriff.htm.
[2] Die verschiedenen regionalen und lokalen Studien hier
aufzuführen, würde den Rahmen dieses Aufsatzes sprengen; an übergreifenden
Studien seien hier erwähnt: DÖRING 1964; ZIMMERMANN, 1989 und 1996; LEWY 2001;
ROSE 2003; FINGS/ SPARING 2005. M.Zimmermann und G.Lewy haben auch einige der
Akten des Bestandes BR 2034 im HStA Düsseldorf, aber wohl nicht alle,
durchgesehen; K. Fings und F. Sparing behaupten hingegen, alle diese Akten
gesehen zu haben.
[3] Z.B. JOKISCH 1981; FRANZ 1985; KRAUSNICK 1988; RENNER
1988; LESSING 1993; FIRZLAFF 1998; ROSENBERG 1998; DÖPPERT/ REINHARDT 1999;
METTBACH/ BEHRINGER 1999; MÜLLER 1999; WINTER 1999; KRAUSNICK 2001; SONNEMANN
2002; Stadt Herbolzheim u.a. 2003; HANSTEIN 2005. Verschiedene Artikel sollen
hier außer acht gelassen werden, um den Rahmen nicht zu sprengen.
[4] Z.B. C.STOJKA 1988 und 1992; K.STOJKA/ POHANKA 1994;
M.STOJKA 2000.
[5] Ein kurzer Hinweis zu dem Thema stellt der Aufsatz von
STEINBACH 1998 dar.
[6] Es sind nicht von allen Kriminalpolizeileitstellen
Zigeunerpersonalakten erhalten geblieben. Nur in drei Staats-archiven (Potsdam,
Magdeburg und Düsseldorf) finden sich diese Akten (LEWY 2001, S.9). Über die
Magdeburger Akten siehe auch: MODE/ WÖLFFLING 1968, S.171-200; GILSENBACH 2000, S.128-131. Ob die im
Hamburger Staatsarchiv vorhandenen „Landfahrerakten“ (siehe: SEIBERT 1984,
S.93-101) zumindest zum Teil den gleichen Charakter wie die Zigeunerpersonalakten
haben, ist dem Verfasser nicht bekannt.
[7] Über die „Migrationsgeschichte“ dieses Aktenbestandes
siehe FINGS/ SPARING 1993 und 1995, S.192-194. Von den ca. 1876 Akten dieses
Bestandes sind ca. 814 Zigeunern zugeordnet, ca. 545 Vorgänge betreffen
männliche und ca. 145 weibliche Vorbeugungshäftlinge, unter denen ebenfalls
einige Zigeuner zu finden sind (Findbuch 217.05.05). Eine Ergänzung zu diesem
Bestand stellen die von dem lt. Kriminaldirektor a.D. der Kölner Polizei,
Walter Volmer, im Keller des Polizeipräsidiums gefundenen und ausgewerteten
Erkennungsdienstlichen Karteien von erfaßten Personen, die verstorben sind, dar
(MÜLLER/ VOLMER 2000). Diese Karteikarten sollen dem HStA Düsseldorf übergeben
werden. Joki Demetri ist darin ebensowenig enthalten wie seine Lebensgefährtin
Hildegard S.; allerdings finden sich dort zwei der Kinder der beiden.
[8] HStA D, BR 2034, Nr.837 und Nr. Nr.VH I 1269 (Joki
Demetri), Nr.87 (Hildegard S.) und Nr.897 (Rosa Demetri). Möglicherweise noch
im Bundesarchiv in Potsdam vorhandenes Material konnte für diesen Aufsatz nicht
herangezogen werden.
[9] Eine Familie mit ähnlichem Familiennamen (Demestre), die
z.B. auch im Kölner Raum lebt, gehört ebenfalls zu den Tschurara, die insgesamt
in Deutschland nicht sehr zahlreich sind. Die große Familie Demeter hingegen
scheint zu den Kelderara zu gehören. Die NS-Rasseforscher haben offenbar die
Tschurara ignoriert bzw. nicht gekannt und dazu gehörige Familien wohl zu den
Kelderara gerechnet.
[10] Gutachten vom 29.8.1941 (HStA D, BR 2034, Nr.837).
[11] Auf den für Lovara und Kelderara gemeinsamen Vordruck
tragen die Gutachten für die Lovara einen zusätzlichen Stempel mit dem Inhalt: „Obige(r)
‚Róm-Zigeuner(in)’ gehört einem Händlerschlag an, welcher bestimmte Merkmale
mit den Juden gemeinsam hat.“ Wenngleich die Lovara traditionell meist Pferdehändler waren,
dürften ihnen die Kelderara, auch wenn sie ursprünglich Kesselschmiede waren,
als Händler kaum nachstehen. Auch insofern ist die ohnehin generalisierende
Bemerkung des Ritter-Instituts nicht sonderlich erhellend.
[12] Über dieses Institut ist viel geschrieben worden, u.a. in:
DÖRING 1964, S.67 ff.; KROKOWSKI 1994; ROSE 2003, S.33 ff. Krokowski hatte ihre
(unveröffentlichte) Magisterarbeit über dieses Institut geschrieben: „Die
Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle am
Reichsgesundheitsamt (1936-1945) unter besonderer Berücksichtigung von Sinti
und Roma“ (Univ. Hannover 1992). Über Robert Ritter und seine Mitarbeiter siehe
darüber hinaus HOHMANN 1991.
[13] HOHMANN 1991, S.362 f. Die balkanischen Zigeuner sind wohl
meist aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien gekommen.
[14] Im Deutschen Lodsch (im Polnischen Wudsch) ausgesprochen
und teilweise so in den Aktenstücken geschrieben; Litzmannstadt ist die frühere
deutsche Bezeichnung für die Stadt.
[15] Ihre Eltern waren Batist („Surka“) Demetri und Maria
(„Mara“) Demetri, laut der „Rassediagnose“ für Rosa Demetri vom 29.8.1941 (HStA
D, BR 2034, Nr.897). Um die Zeit lebte sie mit dem Nichtzigeuner Johann K.
zusammen.
[16] Siehe auch DÖRING 1964, S.96.
[17] Das Hauptbuch des Zigeunerlagers des KZ Auschwitz-Birkenau
verzeichnet zwei Kaikonis mit Geburtsorten: Hamburg und Hademarschen. Herr
H.Gosmann teilte freundlicherweise die Eintragung aus dem katholischen
Taufregister von Bramsche-Malgarten mit, nach der ein Johannes Kaikoni, geb. am
17.12.1899 in Alfhausen, wenige Tage später in Bramsche getauft wurde. Seine
Eltern waren der „Zigeuner und Kesselflicker“ Michael Kaikoni und Barbara
Kaikoni, geb. Kola (siehe auch unter: http://www.heinrich-gosmann.privat.t-online.de/liste%20der%20familiennamen.htm). Eine Karolina Kolla führt DILLMANN (1905, S.120) als
„angeblich“ aus Hamburg stammend auf. Allerdings findet man in einer Liste von
in München enteigneten Personen bzw. Familien auch vier Kaikoni(e)s (http://www.unibw-muenchen.de/campus/Film/beschl.htm).
Der Zweite Weltkrieg hat die vorherige Wanderungen der
einzelnen Zigeuner-Sippen in bestimmten Gebieten – soweit man diese überhaupt
einigermaßen umreißen kann (RITTER 1941, S.487-489, hat das grob versucht) –
durch neue Grenzziehungen, die physische Vernichtung der Familien und die
teilweise Zerstörung der traditionellen Kulturen mehr oder weniger beendet.
Gräber von Angehörigen der Kaikoni-Sippe hat der Verfasser auf einem Friedhof
in Mönchengladbach gefunden.
[18] Angehörige einer Jenischen-Familie in Köln mit ähnlichem
Namen hat sich in neuerer Zeit verschiedentlich mit Kelderara verheiratet und
auch deren Sprache gelernt.
[19] Eine hin und wieder von ihr geleistete Unterschrift
widerspricht nicht unbedingt der Annahme ihres Analphabetismus; manche
Analphabeten haben es gelernt, zumindest ihren Namen zu schreiben.
[20] HStA D, BR 2034,
Nr.87.
[21] Ein Beamter des 15.K. am 20.7.1942 in der Begründung der
Anordnung der polizeilichen Vorbeugungshaft für Adalbert Franz Paul (HStA D, BR
2034, Nr.VH I 754).
[22] Siehe u.a. DÖRING 1964, S.86 ff.; ZIMMERMANN 1993, S.43 f.
und 1996, S.169 f.; LEWY 2001, S.119-123.
[23] Joki D. unterzeichnete (mit drei Kreuzen) am 26.1.1940 und
Hildegard S. offenbar am 20.11.1941 entsprechende Verpflichtungserklärungen. In
dem Vordruck heißt es u.a.: „Mir ist heute eröffnet worden, dass ich und
meine Angehörigen meinen Wohnsitz oder jetzigen Aufenthaltsort bis auf weiteres
nicht verlassen darf und dass ich im Falle der Nichtbefolgung dieser Anordnung
in ein [sic !] Konzentrationslager untergebracht werde.“ (in den
jeweiligen Akten der beiden: HStA D, BR 2034, Nr.87 und 837).
[24] HStA D, BR 2034,
Nr.730. Heinrich S., der Händler
war, und Hella Wernicke konnten aufgrund fehlender Geburtsurkunde von
H.Wernicke ebenfalls nicht standesamtlich heiraten und wurden später unter
Androhung von KZ-Haft polizeilich getrennt. Wären ihre drei gemeinsamen Kinder
nicht früh gestorben, hätten sie wahrscheinlich zusammenbleiben können. Beide
wären zu einer Sterilisation bereit gewesen, um zusammenbleiben zu können. Doch
wurde das von der Kölner „Dienstelle für Zigeunerfragen“ abgelehnt. Am
26.10.1942 ist Hella Wernicke als „Asoziale“ in „polizeiliche Vorbeugehaft“
genommen und dann ins KZ Ravensbrück überführt worden. Auch die Schwester von
Heinrich und Hildegard S., Maria, lebte mit einem Zigeuner zusammen.
[25] Über diese erste Deportationswelle von Zigeunern siehe
u.a. ZIMMERMANN 1993, S.45-48 und 1996, S.172-184; CORBACH 1999, S.82; LEWY
2001, S.124-142.
[26] HStA D, BR 2034,
Nr.837. Zum Thema der Denunziation
existiert eine auf Köln bezogene Publikation: DÖRDELMANN 1997.
[27] Am gleichen Datum ist ein “inländischer Zigeuner“
(ein Sinto offenbar) vom Kleinen Griechenmarkt 43 nach Polen deportiert worden,
was möglicherweise den Umzug von Joki Demetri veranlaßt haben mag, obgleich ihn
das natürlich nicht davor geschützt hätte, ebenfalls deportiert zu werden. Wie
bereits erwähnt, sind etwa fünf Monate vorher (um den 16. bzw. 21.5.1940) schon
zahlreiche Sinti und Roma aus dem gleichen Viertel und anderen Teilen Kölns und
Deutschlands ins „Generalgouvernement“ „umgesiedelt“ worden.
[28] Schreiben der Firma Seybold GmbH an das Arbeitsamt Köln
vom 4.1.1941 (HStA D, BR 2034, Nr.VH I 754).
[29] Das 11.Kommissariat ist ab 1942 ausschließlich als „Dienststelle
für Zigeunerfragen” tätig gewesen (SPARING 2000, S.524).
[31] HStA D, BR 2034,
Nr.87.
[32] Zum Problem der Zwangssterilisation in der NS-Zeit siehe
BOCK 1986.
[33] Memorial Book,
Bd.1 (1993), S.132 (im Original S.107 f.). Als Staatsangehörigkeit ist dort Deutsches Reich, als Beruf
Arbeiterin angegeben. Nach dem Kriege (1955 und 1957) wurde bei der Kölner
Polizei nach einer Bescheinigung über den Tod von Rosa Demetri im KL Auschwitz
nachgesucht, die diese jedoch nicht geben konnte, da die Personalakte über
ihren Tod keine Eintragung enthielt (HStA D, BR 2034, Nr.897).
[34] Memorial Book, Bd.1 (1993), S.270 f. (im Original S.245
f.) und Bd.2, S.740 f. (im Original S.6).
[35] DILLMANN 1905, S.87.
[36] HStA D, BR 2034, Nr.1130. Sie wurde übrigens auch ein
Opfer der Bombardierung vom 29.6.1943 (HStA D, BR 1131, Nr.88).
[37] Bericht des Beamten der Geheimen Staatspolizei,
Staatspolizeistelle Salzburg (Kriegsfahndungsdienst) vom 8.3.1943 (HStA D, BR
2034, Nr.837).
[39] HStA D, BR 2034,
Nr.VH I 1269.
[40] HStA D, BR 1131, Nr.88 (die Nummern 2887-2890 der
Totenliste).
[41] ASSENMACHER/ NIPPER 2001, S.154. Einen Augenzeugenbericht
der Zerstörung gibt PETTENBERG 1985, S.162-168. Man sprach von 12.000 zivilen
Toten. Eine detaillierte Auflistung der Gebäudeschäden enthält die Akte BR
1131, Nr.90 im HStA D. Summarisch wird hier auch die Zahl der Toten und
Verwundeten (für ganz Köln) angegeben. Demnach war die Zahl der Getöteten
jedoch niedriger, nach einer ersten Zusammenstellung: 578 Männer, 1.045 Frauen
und 318 Kinder identifizierter Zivilisten deutscher Nationalität, 893
(zunächst) unbekannte Leichen, 2 „fremdvölkische Arbeiter“ und 25 Uniformierte
(Polizeireserve, Luftschutzpolizei, Wehrmachtsan-gehörige); daneben 1264
Verwundete. Eine andere (spätere ?) Statistik spricht von 1.812 Toten innerhalb
und 1.648 außerhalb des Luftschutzraumes, 1.500 Verwundeten innerhalb und 3.500
außerhalb des LS-Raumes. 230.000 Personen seien obdachlos geworden (HStA D,
Bestand BR 1131, Nr.7).
[42] Erklärung von Hilde S. vor der Kölner Kripo am 23.7.1943
(HStA D, BR 2034, Nr.87). In der ED-Kartei (siehe Anm.5) sind nur die
Karteikarten von zweien der Kinder erhalten, auf denen ihr Tod vermerkt worden
ist.
[43] HASt K, Acc.606,
Nr.12, Bl.17 f. und Nr.21.
[44] HStA D, BR 2034,
Nr.837.
[45] HStA D, BR 2034,
Nr.837. Auch den ebenfalls vor den
Nazis auf der Flucht befindlichen Karl Sattler hat die Polizei im April 1944
bei Korbmachern im Mönchengladbacher Raum vermutet und im September 1944 bei
fahrenden Korbmachern in (Köln-) Porz-Urbach (HStA D, BR 2034, Nr.1005). Die
Schaustellertochter Erika Seeger, die sich von ihrer im Mai 1940 nach Polen
„umgesiedelten“ Familien getrennt hatte und in ihre Heimatstadt Duisburg
zurückgekehrt war, ist im Herbst 1941 über vier Monate mit ihr fremden (?)
Korbmachern in Ostwestfalen und im Ruhrgebiet herumgereist (HStA D, BR 1111,
Nr.50).
[46] HStA D, BR 2034,
Nr.837. In dem Brief an den Kelderari
(dessen Vater Nichtzigeuner, allerdings ein „Fahrender“ war) Josef Paul, der
von Köln ins KL Natzweiler überführt werden sollte (siehe auch: HStA D, BR
2034, Nr.1130 und Nr.VH I 1180), schrieb Hilde S., daß dessen Vater in
Auschwitz wäre. Auch geht aus dem Brief hervor, daß Joki Demetri offenbar nur
wenige Verwandte in der Gegend hatte („Binn gestern gewar geworden das du
nach Düsseldorf bist du kans dir ja denken wie Ich mir gefreüht habe zu hören
das doch noch einer da ist wir haben gedacht das wir nur noch alleine da wären
Jocki und ich. ... hoffentlich komst du noch gesund wider das Jocki auch noch
jemant hat.“ [sic !] Josef Paul’s Mutter, Katharina Paul, deren Geburtsname
mit Gottschaum (geb. 1879 in Straßburg) wiedergegeben ist (wie immer sie an den
Namen gekommen sein mag), war eine Schwester von Rosa Demetri. Josef Paul und
Joki Demetri waren also Vettern (nach dem „erb- und lebensgeschichtlichen
Fragebogen“ vom 15.7.1942 von Adalbert Franz Paul, dem Bruder von Josef Paul;
HStA D, BR 2034, Nr.VH I 754).
[47] HStA D, BR 2034,
Nr.87.
[48] Zum Thema der Verfolgung als „Asoziale“ abgestempelter
Personen im sogenannten Dritten Reich siehe u.a.: SCHERER 1990 und AYASS 1995.
[49] HStA D, BR 2034,
Nr.VH I 1269.
[50] HStA D, BR 2034,
Nr.87.
[51] VORLÄNDER 1978, S.9; KIRSTEIN 1992, 33; ORTH 1999. S.272.
[52] HStA D, BR 2034, Nr.
VH I 1269.
[53] HStA D, BR 2034,
Nr.837.
[54] So der Stand im September 2002.
[55] Wenn nicht anders vermerkt, folgt die Darstellung den
Informationen aus der „Personalakte der Zigeunerfamilie“ des Bestandes BR 2034,
Nr.1005 (Karl Sattler) im HStA D.
[56] Den Eltern von Rafflo Sattler ist bei DILLMANN (1905,
S.231 f.) eine ganze Seite gewidmet.
[57] Daß die Lovara und andere Roma teilweise die Namen
deutscher Sinti übernommen haben, ist nicht eine „fixe Idee“ der NS-Behörden
(siehe z.B. JUSTIN 1943, S.21; RITTER 1941, S.489), sondern eine historische
Tatsache.
[58] MISKOW 1931; MICHALSKY-KNAK 1935; ARNOLD 1965, S.173
(Anm.) und S.180 (Foto); GILSENBACH 1993, S.300-303, ZIMMERMANN 1996, S.59 f.
Jaja Sattler ist 1902 geboren und hat das KL Auschwitz nicht überlebt.
[59] Memorial Book,
Bd.1, S.258 f. (im Original S.233 f.).
[60] Memorial Book,
Bd.1, S.260 f. (im Original S.235 f.).
[61] Memorial Book,
Bd.2, S.918 f. (im Original S.95).
[62] Über verschiedene Aspekte der Deportation nach Auschwitz
und die Situation im Lager siehe den Sammelband von DŁUGOBORSKI 1998.
[63] HStA D, BR 2034, Nr.VH. I 754 (aus dem “Kriminellen
Lebenslauf” von Adalbert Franz P. vom 15.7.1942).
[64] Da sie zunächst auch als Zigeunerin angesehen wurde, hatte
sie ebenfalls eine „Personalakte für ledige Zigeuner“ (HStA D, BR 2034,
Nr.683). Sie war zeitweilig (1939) ebenfalls in Odenkirchen, Karlstr.7
gemeldet.
[65] Offenbar ist hier die III.Kriminalinspektion, der u.a. die
„Dienststelle für Zigeunerfragen“ innerhalb des 11.K. angegliedert war, gemeint
(SPARING 2000, S.524).
[66] Ihr Vater war Korbmacher und stammte aus Niederweiler im
Hunsrück, wo vor allem Jenische bzw. ihnen nahestehende Hüttenleute lebten
(HStA D, BR 2034, Nr.59; ARNOLD 1964, S.62 f.).
[67] Memorial Book,
Bd.2, S.918 f. (im Original S.95); HStA D, BR 2034, Nr.59.
[68] Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 138.Jg., Nr.30
vom 8.8.1958, S.352 f., wo der Verlust seines Wander-gewerbescheins öffentlich
bekannt gemacht wurde.
[69] Über die Probleme, die Zigeuner nach dem Krieg mit der
„Wiedergutmachung“ nach dem Bundesentschädi-gungsgesetz (BEG) vom 29.Juni 1956
hatten, siehe: CALVELLI-ADORNO 1961; HUDEMANN 1998; TÖRNE 1998; WILLEMS 1998.